2026 gelten unter anderem ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro, 259 Euro Kindergeld monatlich und eine Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer. Gleichzeitig steigen wichtige Sozialversicherungsgrenzen. Ob Ihr Netto insgesamt steigt, lässt sich daher nicht aus einer einzelnen Steuerentlastung ableiten. Steuerjahr und Zeitpunkt der jeweiligen Änderung müssen zusammenpassen.
Welche Jahreswerte sollten Sie zuerst unterscheiden?
| Größe | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.096 Euro | 12.348 Euro |
| Kindergeld je Kind/Monat | 255 Euro | 259 Euro |
| Minijob-Grenze/Monat | 556 Euro | 603 Euro |
| Entfernungspauschale erste 20 km | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
| KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze/Jahr | 66.150 Euro | 69.750 Euro |
| RV/AV-Beitragsbemessungsgrenze/Jahr | 96.600 Euro | 101.400 Euro |
Der höhere Grundfreibetrag ist kein zusätzlich ausgezahlter Betrag. Auch die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Versicherungspflichtgrenze zu verwechseln.
Quellen: § 32a EStG: Tarif 2026; § 66 EStG: Kindergeld; § 9 EStG: Entfernungspauschale; § 8 SGB IV: Minijobgrenze; BMAS: Rechengrößen 2026
Was zeigen zwei überschaubare Änderungen?
Bei zwei Kindern und zwölf vollen Anspruchsmonaten erhöht sich das Kindergeld gegenüber 2025 um 2 × 4 × 12 = 96 Euro im Jahr. Bei 20 Entfernungskilometern an 180 tatsächlichen Fahrttagen steigt die Entfernungspauschale dagegen um 20 × 180 × (0,38 − 0,30) = 288 Euro Werbungskosten.
Die 96 Euro sind in diesem Modell zusätzliche Kindergeldzahlungen. Die 288 Euro sind ein zusätzlicher Abzugsbetrag; die Steuerersparnis ist geringer und hängt von den gesamten Werbungskosten und dem Tarif ab. Beide Zahlen dürfen deshalb nicht als gleichartige Nettoentlastung addiert werden.
Quellen: § 66 EStG: Kindergeld; § 9 EStG: Entfernungspauschale
Welche Themen brauchen eine gesonderte Prüfung?
- Aktivrente: begünstigten Arbeitslohn nach Regelaltersgrenze prüfen.
- Gastronomie: Speisen und Getränke bei der Umsatzsteuer unterscheiden.
- Elektrofahrzeuge: Steuerbefreiung nach Erstzulassung und Dauer prüfen.
- Sozialleistungen: Umstellung von Bürgergeld auf Grundsicherungsgeld ab Juli 2026 beachten.
Nicht jede Änderung gilt rückwirkend für 2025 und nicht jede Regel startet am 1. Januar. Behalten Sie deshalb bei Steuererklärung, Lohnabrechnung und Leistungsantrag den jeweils maßgeblichen Zeitraum bei.
Quellen: BMF: Steuerliche Änderungen 2026
Was ist für Ihren Haushalt die nächste sinnvolle Rechnung?
| Situation | Nächster Prüfschritt |
|---|---|
| Arbeitslohn | 2026-Abrechnung mit individuellen Krankenkassen- und Pflegemerkmalen |
| Langer Arbeitsweg | Tatsächliche Fahrttage und neue Entfernungspauschale |
| Familie | Kindergeldmonate und Günstigerprüfung |
| Arbeit nach Regelaltersgrenze | Aktivrenten-Voraussetzungen und Sozialbeiträge |
| Kleine selbstständige Tätigkeit | Umsatzsteuergrenzen und Gewinn getrennt prüfen |
Ein Vergleich 2025/2026 sollte dieselben persönlichen Eingaben verwenden und echte Änderungen der Eingaben separat ausweisen. Sonst wird beispielsweise ein geänderter Zusatzbeitrag fälschlich dem Einkommensteuertarif zugerechnet.
Quellen: § 32a EStG: Tarif 2026; § 66 EStG: Kindergeld; § 9 EStG: Entfernungspauschale; § 8 SGB IV: Minijobgrenze; BMAS: Rechengrößen 2026
Passende Rechner und nächste Schritte
- Pendlerpauschale 2026 konkret berechnen
- Aktivrente im Detail prüfen
- Grundsicherungsgeld und Reformzeitpunkt
- Gastronomie-Umsatzsteuer 2026
Quellen und Berechnungsgrundlage
Die Beispiele beziehen sich auf 2026, soweit beim jeweiligen Beispiel kein anderes Jahr genannt ist. Hypothetische Eingaben sind als solche gekennzeichnet. Allgemeine Information; keine individuelle Steuerberatung.




