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Ratgeber

Steueränderungen 2026: Jahreswerte und konkrete Folgen vergleichen

Grundfreibetrag, Kindergeld, Pendlerpauschale und Beitragsgrenzen für 2026 einordnen. Beträge nicht mit persönlicher Nettoersparnis verwechseln.

SteuerGenau Redaktion28. Juli 2026Zuletzt geprüft: 24. September 2026Redaktionell aktualisiert: 24. September 2026

2026 gelten unter anderem ein Grundfreibetrag von 12.348 Euro, 259 Euro Kindergeld monatlich und eine Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer. Gleichzeitig steigen wichtige Sozialversicherungsgrenzen. Ob Ihr Netto insgesamt steigt, lässt sich daher nicht aus einer einzelnen Steuerentlastung ableiten. Steuerjahr und Zeitpunkt der jeweiligen Änderung müssen zusammenpassen.

Welche Jahreswerte sollten Sie zuerst unterscheiden?

Größe20252026
Grundfreibetrag12.096 Euro12.348 Euro
Kindergeld je Kind/Monat255 Euro259 Euro
Minijob-Grenze/Monat556 Euro603 Euro
Entfernungspauschale erste 20 km0,30 Euro0,38 Euro
KV/PV-Beitragsbemessungsgrenze/Jahr66.150 Euro69.750 Euro
RV/AV-Beitragsbemessungsgrenze/Jahr96.600 Euro101.400 Euro

Der höhere Grundfreibetrag ist kein zusätzlich ausgezahlter Betrag. Auch die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht mit der Versicherungspflichtgrenze zu verwechseln.

Quellen: § 32a EStG: Tarif 2026; § 66 EStG: Kindergeld; § 9 EStG: Entfernungspauschale; § 8 SGB IV: Minijobgrenze; BMAS: Rechengrößen 2026

Was zeigen zwei überschaubare Änderungen?

Bei zwei Kindern und zwölf vollen Anspruchsmonaten erhöht sich das Kindergeld gegenüber 2025 um 2 × 4 × 12 = 96 Euro im Jahr. Bei 20 Entfernungskilometern an 180 tatsächlichen Fahrttagen steigt die Entfernungspauschale dagegen um 20 × 180 × (0,38 − 0,30) = 288 Euro Werbungskosten.

Die 96 Euro sind in diesem Modell zusätzliche Kindergeldzahlungen. Die 288 Euro sind ein zusätzlicher Abzugsbetrag; die Steuerersparnis ist geringer und hängt von den gesamten Werbungskosten und dem Tarif ab. Beide Zahlen dürfen deshalb nicht als gleichartige Nettoentlastung addiert werden.

Quellen: § 66 EStG: Kindergeld; § 9 EStG: Entfernungspauschale

Welche Themen brauchen eine gesonderte Prüfung?

  • Aktivrente: begünstigten Arbeitslohn nach Regelaltersgrenze prüfen.
  • Gastronomie: Speisen und Getränke bei der Umsatzsteuer unterscheiden.
  • Elektrofahrzeuge: Steuerbefreiung nach Erstzulassung und Dauer prüfen.
  • Sozialleistungen: Umstellung von Bürgergeld auf Grundsicherungsgeld ab Juli 2026 beachten.

Nicht jede Änderung gilt rückwirkend für 2025 und nicht jede Regel startet am 1. Januar. Behalten Sie deshalb bei Steuererklärung, Lohnabrechnung und Leistungsantrag den jeweils maßgeblichen Zeitraum bei.

Quellen: BMF: Steuerliche Änderungen 2026

Was ist für Ihren Haushalt die nächste sinnvolle Rechnung?

SituationNächster Prüfschritt
Arbeitslohn2026-Abrechnung mit individuellen Krankenkassen- und Pflegemerkmalen
Langer ArbeitswegTatsächliche Fahrttage und neue Entfernungspauschale
FamilieKindergeldmonate und Günstigerprüfung
Arbeit nach RegelaltersgrenzeAktivrenten-Voraussetzungen und Sozialbeiträge
Kleine selbstständige TätigkeitUmsatzsteuergrenzen und Gewinn getrennt prüfen

Ein Vergleich 2025/2026 sollte dieselben persönlichen Eingaben verwenden und echte Änderungen der Eingaben separat ausweisen. Sonst wird beispielsweise ein geänderter Zusatzbeitrag fälschlich dem Einkommensteuertarif zugerechnet.

Quellen: § 32a EStG: Tarif 2026; § 66 EStG: Kindergeld; § 9 EStG: Entfernungspauschale; § 8 SGB IV: Minijobgrenze; BMAS: Rechengrößen 2026

Passende Rechner und nächste Schritte

Quellen und Berechnungsgrundlage

Die Beispiele beziehen sich auf 2026, soweit beim jeweiligen Beispiel kein anderes Jahr genannt ist. Hypothetische Eingaben sind als solche gekennzeichnet. Allgemeine Information; keine individuelle Steuerberatung.

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