Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag für begünstigten Arbeitslohn nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze. Bis zu 2.000 Euro monatlich können steuerfrei bleiben. Es handelt sich weder um 2.000 Euro zusätzliche Rente noch automatisch um beitragsfreies Einkommen. Minijobs und selbstständige Einkünfte fallen nicht allein wegen des Alters unter diese Begünstigung.
Welche drei Punkte müssen zusammenpassen?
- Die maßgebliche gesetzliche Regelaltersgrenze ist erreicht; die Begünstigung beginnt grundsätzlich im Folgemonat.
- Es liegt eine begünstigte nichtselbstständige Beschäftigung vor.
- Die Einnahmen und der maßgebliche Zeitraum erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen.
Der Bezug einer Altersrente allein genügt nicht. Wer eine vorgezogene Rente bezieht, hat die Regelaltersgrenze möglicherweise noch nicht erreicht. Umgekehrt ist der tatsächliche Rentenbezug nicht einfach mit dem gesetzlichen Alterskriterium gleichzusetzen.
Quellen: § 3 Nr. 21 EStG: Aktivrente; BMF: Fragen und Antworten zur Aktivrente
Was passiert bei mehr als 2.000 Euro oder einer Sonderzahlung?
Bei begünstigten 2.500 Euro Monatslohn bleiben im einfachen Fall 2.000 Euro steuerfrei; 500 Euro sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. Das bedeutet nicht, dass die Steuer auf 500 Euro immer gleich hoch ist. Dafür zählen die übrigen Besteuerungsmerkmale.
Beispiel: In einem begünstigten Monat werden 1.500 Euro laufender Arbeitslohn und 800 Euro Bonus gezahlt. Wenn der Bonus dem begünstigten Zeitraum zuzuordnen ist, liegen insgesamt 2.300 Euro vor; davon überschreiten 300 Euro die Monatsgrenze. Ungenutzte Beträge anderer Monate lassen sich nicht frei in diesen Monat übertragen.
Quellen: § 3 Nr. 21 EStG: Aktivrente; BMF: Fragen und Antworten zur Aktivrente
Warum ist steuerfrei nicht dasselbe wie netto gleich brutto?
Sozialversicherungsbeiträge folgen eigenen Regeln. Versicherungsstatus, Rentenbezug, Alter und gegebenenfalls Verzichtserklärungen können relevant sein. Eine normale Brutto-Netto-Rechnung ohne Aktivrentenlogik bildet den Steuerfreibetrag nicht verlässlich ab.
Prüfen Sie auf der Abrechnung deshalb getrennt den steuerfreien Arbeitslohn, den steuerpflichtigen Rest und die Beiträge. Ein eigener Minijob ist steuerlich und sozialversicherungsrechtlich anders zu beurteilen als eine begünstigte reguläre Beschäftigung.
Quellen: § 3 Nr. 21 EStG: Aktivrente; BMF: Fragen und Antworten zur Aktivrente
Was tun bei zwei Arbeitgebern oder einem fehlenden Freibetrag?
Die Monatsgrenze steht nicht für jeden Arbeitgeber zusätzlich zur Verfügung. Für die Berücksichtigung im Lohnsteuerabzug gelten besondere Abstimmungs- und Erklärungsvorgaben. Eine nicht ausgeschöpfte Begünstigung kann gegebenenfalls im Veranlagungsverfahren zu prüfen sein.
- Geburtsjahr und Datum der Regelaltersgrenze feststellen.
- Beschäftigung und Beginn der Begünstigung mit der Lohnabrechnung klären.
- Weitere Arbeitsverhältnisse vollständig angeben.
- Bonuszahlungen und Abrechnung kontrollieren.
- Bei fehlender Berücksichtigung Korrekturmöglichkeiten prüfen.
Quellen: § 3 Nr. 21 EStG: Aktivrente; BMF: Fragen und Antworten zur Aktivrente
Passende Rechner und nächste Schritte
Quellen und Berechnungsgrundlage
Die Beispiele beziehen sich auf 2026, soweit beim jeweiligen Beispiel kein anderes Jahr genannt ist. Hypothetische Eingaben sind als solche gekennzeichnet. Allgemeine Information; keine individuelle Steuerberatung.




