Was ist die Aktivrente und wie viel bleibt steuerfrei?
Die Aktivrente stellt seit dem 1. Januar 2026 Arbeitslohn bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei, maximal 24.000 Euro im Jahr. Voraussetzung: Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht und arbeiten sozialversicherungspflichtig weiter. Rechtsgrundlage ist der neue § 3 Nr. 21 EStG.
Der Freibetrag gilt unabhängig davon, ob Sie bereits Rente beziehen oder den Rentenbeginn aufgeschoben haben. Die Rente selbst bleibt steuerpflichtig wie bisher, nur der Arbeitslohn ist begünstigt. Verdienen Sie mehr als 2.000 Euro im Monat, entfällt der Vorteil nicht: Nur der Betrag oberhalb der Grenze wird normal versteuert.
Der Unterschied zur alten Rechtslage ist erheblich. Bis Ende 2025 war derselbe Lohn vom ersten Euro an voll steuerpflichtig und wurde je nach Höhe der Rente mit dem persönlichen Grenzsteuersatz belastet; je nach Fall sparen Betroffene jetzt mehrere hundert Euro im Monat. Politisches Ziel des Gesetzes ist es, Fachkräfte länger im Arbeitsmarkt zu halten; die Wirkung wird von der Bundesregierung evaluiert.
Was die Aktivrente in Ihrem Fall bringt, rechnet der Aktivrente-Rechner mit Ihren eigenen Zahlen durch.
Wer bekommt die Aktivrente?
Die Aktivrente bekommt, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Für die Jahrgänge ab 1964 liegt die Grenze laut Deutscher Rentenversicherung bei 67 Jahren, für den Jahrgang 1961 zum Beispiel bei 66 Jahren und 6 Monaten. Der Arbeitgeber muss weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Nicht begünstigt sind alle Einkünfte außerhalb einer sozialversicherungspflichtigen Anstellung. Die Tabelle zeigt die Abgrenzung:
| Begünstigt | Nicht begünstigt |
|---|---|
| Sozialversicherungspflichtige Anstellung nach der Regelaltersgrenze | Minijobs (pauschal besteuert) |
| Weiterarbeit beim bisherigen Arbeitgeber | Selbstständige und Gewerbetreibende |
| Neue Anstellung bei einem anderen Arbeitgeber | Land- und Forstwirte |
| Beschäftigung bei aufgeschobenem Rentenbeginn | Beamtenbezüge und Pensionen |
Wann Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreichen, zeigt der Renteneintritt-Rechner auf den Monat genau.
Wie viel netto bleibt von 2.000 Euro brutto?
Von 2.000 Euro brutto bleiben mit der Aktivrente rund 1.795 Euro netto. Steuern fallen keine an, wohl aber Sozialabgaben von zusammen rund 10,25 Prozent: 8,45 Prozent Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung und 1,8 Prozent zur Pflegeversicherung.
In der Krankenversicherung gilt für Rentner mit Rentenbezug der ermäßigte Satz von 14,0 Prozent plus Zusatzbeitrag, im Durchschnitt 2026 sind das 2,9 Prozent. Der Zusatzbeitrag hängt von Ihrer Krankenkasse ab, das Ergebnis kann also um einige Euro abweichen. Eigene Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen Sie nach der Regelaltersgrenze nicht mehr, der Arbeitgeber führt seinen Rentenversicherungsanteil von 9,3 Prozent aber weiter ab.
Aufs Jahr gerechnet bleiben von 24.000 Euro brutto damit rund 21.540 Euro netto. Zum Vergleich: Ein Arbeitnehmer mittleren Alters behält von 24.000 Euro Jahresbrutto nach Steuern und vollen Sozialabgaben deutlich weniger, weil dort zusätzlich Lohnsteuer sowie eigene Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge abgehen.
| Position | Satz (Arbeitnehmer) | Betrag |
|---|---|---|
| Bruttolohn | 2.000 Euro | |
| Lohnsteuer (Aktivrente) | 0 Prozent | 0 Euro |
| Krankenversicherung | 8,45 Prozent | 169 Euro |
| Pflegeversicherung | 1,8 Prozent | 36 Euro |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 0 Prozent | 0 Euro |
| Netto | 1.795 Euro |
Zum Vergleich: Ohne Aktivrente rechnet der Brutto-Netto-Rechner denselben Lohn mit vollem Steuerabzug durch.
Wie viel Steuern sparen Sie mit der Aktivrente?
Im durchgerechneten Beispiel spart die Aktivrente 6.357 Euro Einkommensteuer im Jahr, also rund 530 Euro im Monat. Ausgangsfall: 1.800 Euro Bruttorente im Monat, Rentenbeginn 2026, dazu 2.000 Euro Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Stelle.
So entsteht die Zahl, vereinfacht gerechnet ohne weitere Sonderausgaben: Die Jahresrente von 21.600 Euro ist bei Rentenbeginn 2026 zu rund 83 Prozent steuerpflichtig, das sind 17.928 Euro. Nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrags von 102 Euro bleiben 17.826 Euro zu versteuerndes Einkommen aus der Rente.
| Alte Rechtslage (2025) | Aktivrente (2026) | |
|---|---|---|
| Steuerpflichtige Rente (nach Pauschbetrag) | 17.826 Euro | 17.826 Euro |
| Steuerpflichtiger Arbeitslohn (nach 1.230 Euro Pauschbetrag) | 22.770 Euro | 0 Euro |
| Zu versteuerndes Einkommen | 40.596 Euro | 17.826 Euro |
| Einkommensteuer | 7.398 Euro | 1.041 Euro |
| Ersparnis pro Jahr | 6.357 Euro |
Bis 2025 war derselbe Lohn voll steuerpflichtig und wurde mit dem persönlichen Grenzsteuersatz belastet, hier im Bereich von rund 30 Prozent. Seit 2026 fallen auf den Lohn 0 Euro Steuer an. In der echten Veranlagung mindern zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben die Steuer, die Ersparnis liegt dann etwas niedriger, bleibt aber bei mehreren hundert Euro im Monat.
Wie hoch die Steuer auf Ihre Rente allein ausfällt, zeigt der Rentenbesteuerung-Rechner.
Erhöht der steuerfreie Lohn die Steuer auf die Rente?
Nein. Die Aktivrente kennt keinen Progressionsvorbehalt: Der steuerfreie Arbeitslohn erhöht den Steuersatz auf die Rente und andere Einkünfte um 0 Prozentpunkte. Das unterscheidet sie von Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld, die den Steuersatz auf das übrige Einkommen anheben.
Im Beispiel oben wird das zu versteuernde Einkommen von 17.826 Euro also exakt so besteuert, als gäbe es den Nebenverdienst nicht. Liegt die steuerpflichtige Rente unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), zahlen Sie auf Rente und Lohn zusammen sogar 0 Euro Einkommensteuer.
Das ist für die Planung entscheidend. Viele Rentner scheuen den Zuverdienst aus Sorge, dadurch mit der Rente in eine höhere Steuerstufe zu rutschen. Diese Sorge ist bei der Aktivrente unbegründet: Der steuerfreie Lohn taucht in der Berechnung des Steuersatzes schlicht nicht auf.
Wie funktioniert der Lohnsteuerabzug beim Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber stellt bis zu 2.000 Euro pro Monat automatisch steuerfrei, ein Antrag beim Finanzamt ist nicht nötig. Nur der Lohn oberhalb von 2.000 Euro wird normal versteuert. Bei 2.500 Euro brutto bleiben also 2.000 Euro steuerfrei, und nur 500 Euro laufen durch den normalen Lohnsteuerabzug. Drei Regeln sollten Sie kennen:
- Monatsprinzip. Nicht genutzte Monatsbeträge verfallen. Wer im Januar 1.500 Euro verdient, kann die ungenutzten 500 Euro nicht in den Februar übertragen.
- Nur ein Arbeitgeber. Bei mehreren Beschäftigungen darf nur ein Arbeitgeber den Freibetrag anwenden. Wenden ihn beide an, fordert das Finanzamt zu viel freigestellte Beträge über den Steuerbescheid zurück.
- Steuererklärung. Der steuerfrei ausgezahlte Lohn ist in der Anlage N der Steuererklärung anzugeben, damit das Finanzamt die Jahresgrenze von 24.000 Euro prüfen kann.
Ein Extra für die spätere Rente: Wer freiwillig auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichtet, zahlt eigene Beiträge und sammelt weiter Entgeltpunkte. Was ein zusätzliches Beitragsjahr bringt, rechnet der Rentenpunkte-Rechner aus.
Aktivrente, Minijob oder normale Weiterarbeit: Was lohnt sich?
Die Aktivrente lohnt sich ab einem Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze von 603 Euro im Monat (2026, gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 Euro, Quelle: Minijob-Zentrale). Darunter bleibt der Minijob die einfachste Lösung, darüber schlägt die Aktivrente jede Alternative, weil bis 2.000 Euro nur rund 10,25 Prozent Sozialabgaben abgehen.
| Kriterium | Aktivrente | Minijob | Normale Weiterarbeit |
|---|---|---|---|
| Steuerfreier Verdienst | Bis 2.000 Euro/Monat | Bis 603 Euro/Monat (pauschal) | Keiner, Lohn voll steuerpflichtig |
| Abzüge des Arbeitnehmers | Rund 10,25 Prozent (KV und PV) | Praktisch keine | Steuer plus Sozialabgaben |
| Voraussetzung | Regelaltersgrenze erreicht, SV-pflichtige Stelle | Keine Altersgrenze | Keine |
| Verdienst über der Grenze | Möglich, Mehrbetrag wird versteuert | Nicht möglich, sonst kein Minijob mehr | Unbegrenzt |
| Rentenbeiträge des Arbeitgebers | Ja, 9,3 Prozent | Pauschal, geringe Wirkung | Ja |
Typischer Fall: Wer neben der Rente 1.500 Euro verdienen will, bekommt das im Minijob gar nicht unter, mit der Aktivrente aber komplett steuerfrei. Wer die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, bleibt auf Minijob oder voll versteuerte Weiterarbeit beschränkt; was im Minijob übrig bleibt, rechnet der Minijob-Rechner.
Ein Sonderfall ist die Kombination: Aktivrente und Minijob schließen sich nicht gegenseitig aus, der Minijob bleibt aber außerhalb des Freibetrags und wird wie bisher pauschal abgerechnet. Wer die Wahl hat, fährt mit einer einzigen sozialversicherungspflichtigen Stelle bis 2.000 Euro fast immer am besten, weil dort der volle Freibetrag greift und der Arbeitgeber weiter Rentenbeiträge zahlt.
Welche Fehler kosten bei der Aktivrente Geld?
Fünf Fallstricke tauchen in der Praxis immer wieder auf, und jeder davon kann mehrere hundert Euro kosten:
- Zu früh anfangen. Der Freibetrag gilt erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer mit 63 vorgezogen in Rente geht und dazuverdient, bekommt bis zur Regelaltersgrenze keine Aktivrente.
- Minijob statt Anstellung. Ein pauschal besteuerter Minijob ist von der Aktivrente ausgeschlossen. Wer mehr als 603 Euro verdienen kann, sollte auf eine sozialversicherungspflichtige Stelle umstellen.
- Selbstständigkeit erwartet den Freibetrag. Honorare, Gewerbeeinnahmen und Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind nicht begünstigt, ebenso wenig Pensionen von Beamten.
- Freibetrag doppelt genutzt. Bei zwei Arbeitgebern darf nur einer die 2.000 Euro steuerfrei stellen. Der Fehler fällt spätestens in der Veranlagung auf und führt zu einer Nachzahlung.
- Monate verschenkt. Der Freibetrag ist ein Monatsbetrag und nicht übertragbar. Ein Jahresbonus, der in einem einzigen Monat ausgezahlt wird, sprengt in diesem Monat die 2.000 Euro, auch wenn das Jahresgehalt unter 24.000 Euro liegt. Gleichmäßige Auszahlung lohnt sich.
Und der wichtigste Punkt zum Schluss: Die Rente selbst bleibt steuerpflichtig. Wer neben dem steuerfreien Lohn eine höhere Rente bezieht, muss weiterhin mit einer Steuererklärung und gegebenenfalls Nachzahlungen auf die Rente rechnen. Ob und wie viel Steuer auf Ihre Rente anfällt, ändert die Aktivrente nicht, sie nimmt nur den Arbeitslohn aus der Rechnung heraus.
