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Aktivrente-Rechner 2026: 2.000 Euro im Monat steuerfrei

Bruttolohn und Rente eingeben und sofort sehen, wie viel Netto Ihnen die Aktivrente bringt: Bis 2.000 Euro im Monat bleibt Ihr Arbeitslohn nach der Regelaltersgrenze steuerfrei, abgezogen werden nur Kranken- und Pflegeversicherung.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 28. Juli 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, verdient seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei (maximal 24.000 Euro im Jahr, § 3 Nr. 21 EStG). Von 2.000 Euro brutto gehen nur 169 Euro Krankenversicherung und 36 Euro Pflegeversicherung ab, netto bleiben rund 1.795 Euro.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihr Netto mit der Aktivrente

ca. 1.795 € / Monat

Von Ihrem Lohn bleiben 2.000 € komplett lohnsteuerfrei (Par. 3 Nr. 21 EStG). Gegenüber der Rechtslage ohne Aktivrente sparen Sie geschätzt 6.366 € Steuern im Jahr. Die Rente selbst wird unverändert besteuert.

Steuerfreier Lohn (max. 2.000 EUR/Monat)2.000 €
Steuerpflichtiger Lohn darüber0 €
Krankenversicherung (8,45 %)169 €
Pflegeversicherung36 €
Lohnsteuer auf den Teil über 2.000 EUR0 €
Netto pro Monat1.795 €
Ersparnis durch die Aktivrente pro Monat531 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie funktioniert der Aktivrente-Rechner?

Der Rechner zieht von Ihrem Bruttolohn nur die Sozialabgaben ab, die für beschäftigte Rentner nach der Regelaltersgrenze anfallen: 8,45 Prozent Krankenversicherung und 1,8 Prozent Pflegeversicherung. Bei 2.000 Euro brutto sind das 169 Euro und 36 Euro, netto bleiben rund 1.795 Euro. Lohnsteuer fällt nicht an, denn seit dem 1. Januar 2026 ist Arbeitslohn nach der Regelaltersgrenze bis 2.000 Euro im Monat steuerfrei.

Rechtsgrundlage ist das Aktivrentengesetz mit dem neuen § 3 Nr. 21 EStG. Der Freibetrag gilt pro Monat, maximal 24.000 Euro im Jahr. Verdienen Sie mehr, ist nur der übersteigende Teil steuerpflichtig. Was ein Lohn ohne diese Begünstigung netto bringt, zeigt zum Vergleich der Brutto-Netto-Rechner.

Wer bekommt die Aktivrente 2026?

Die Aktivrente gilt für alle, die die Regelaltersgrenze erreicht haben (67 Jahre für Jahrgänge ab 1964) und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, der Arbeitgeber also Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Ob Sie daneben schon Rente beziehen oder den Rentenbeginn aufschieben, spielt keine Rolle. Ihre persönliche Regelaltersgrenze ermitteln Sie mit dem Renteneintritt-Rechner.

Nicht begünstigt sind dagegen:

  • Minijobs (pauschal besteuert, keine individuellen RV-Pflichtbeiträge des Arbeitgebers im Sinne der Regelung; Details im Minijob-Rechner)
  • Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Beamtenbezüge

Steuerfrei ist also nur Arbeitslohn aus nichtselbstständiger, sozialversicherungspflichtiger Arbeit. Ein selbstständiger Berater mit 2.000 Euro Gewinn im Monat zahlt weiterhin volle Einkommensteuer, ein angestellter Berater mit 2.000 Euro Bruttolohn keine. Hintergründe erklärt die Bundesregierung auf ihrer Aktivrente-Seite.

Welche Abzüge bleiben trotz Steuerfreiheit?

Sozialabgaben fallen weiterhin an, allerdings deutlich reduzierte: Beschäftigte Rentner mit Rentenbezug zahlen nach der Regelaltersgrenze 8,45 Prozent Krankenversicherung (ermäßigter Beitragssatz 14,0 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag 2026, je zur Hälfte) und 1,8 Prozent Pflegeversicherung. Renten- und Arbeitslosenversicherung entfallen komplett, denn nach der Regelaltersgrenze sind Sie versicherungsfrei.

AbzugArbeitnehmeranteilbei 2.000 € brutto
Lohnsteuer (§ 3 Nr. 21 EStG)0 %0 €
Krankenversicherung (ermäßigt, inkl. Zusatzbeitrag)8,45 %169 €
Pflegeversicherung1,8 %36 €
Rentenversicherung0 %0 €
Arbeitslosenversicherung0 %0 €

Wichtig: Der Arbeitgeber zahlt seinen Rentenversicherungsanteil von 9,3 Prozent weiter, auch wenn Sie selbst keinen Beitrag leisten. Genau diese Arbeitgeberbeiträge sind Voraussetzung der Steuerfreiheit. Auf Wunsch können Sie auf die eigene Versicherungsfreiheit verzichten und ebenfalls Beiträge zahlen, dann erhöht jeder Monat Arbeit Ihre Rente weiter. Wie viel ein zusätzlicher Entgeltpunkt bringt, zeigt der Rentenpunkte-Rechner.

Rechenbeispiel: 2.000 Euro brutto neben 1.800 Euro Rente (2026)

Eine Rentnerin, 67 Jahre, bezieht 1.800 Euro Bruttorente und arbeitet für 2.000 Euro brutto im Monat weiter. Ihr voller Lohn bleibt steuerfrei, abgezogen werden nur Kranken- und Pflegeversicherung. So sieht die Monatsabrechnung aus:

Bruttolohn2.000,00 €
Lohnsteuer (Aktivrente, § 3 Nr. 21 EStG)0,00 €
Krankenversicherung (8,45 %)-169,00 €
Pflegeversicherung (1,8 %)-36,00 €
Renten- und Arbeitslosenversicherung0,00 €
Nettolohnca. 1.795,00 €

Aufs Jahr gerechnet schöpft die Rentnerin mit 24.000 Euro Bruttolohn den Freibetrag exakt aus und zahlt darauf keinen Cent Lohnsteuer. Zusammen mit der Rente stehen ihr rund 3.595 Euro im Monat zur Verfügung, vor Abzug der Sozialbeiträge und Steuern auf die Rente selbst. Der steuerfreie Lohn unterliegt keinem Progressionsvorbehalt: Er erhöht den Steuersatz auf die Rente nicht. Wie viel von der Rente steuerpflichtig ist, berechnet der Rentenbesteuerung-Rechner.

Was ändert sich gegenüber der alten Rechtslage?

Der Unterschied liegt allein bei der Lohnsteuer: Bis Ende 2025 war der komplette Lohn neben der Rente steuerpflichtig, seit dem 1. Januar 2026 bleiben bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Die Sozialabgaben ändern sich nicht. Die Tabelle zeigt den Vergleich für einen Rentner nach der Regelaltersgrenze mit 2.000 Euro Bruttolohn:

Merkmalbis 2025ab 2026 (Aktivrente)
Lohnsteuer auf 2.000 € bruttovoll steuerpflichtig, je nach Steuerklasse und Rente0 €
Wirkung auf den Steuersatz der RenteLohn treibt die Progression nach obenkein Progressionsvorbehalt
Krankenversicherung (Arbeitnehmer)8,45 %8,45 %
Pflegeversicherung (Arbeitnehmer)1,8 %1,8 %
Eigene Renten- und Arbeitslosenversicherung0 € (versicherungsfrei)0 € (versicherungsfrei)
Arbeitgeberanteil Rentenversicherung9,3 %9,3 % (Voraussetzung der Steuerfreiheit)

Auch die fehlende Hinzuverdienstgrenze ist nicht neu: Nach der Regelaltersgrenze wurde die Rente schon bisher nicht gekürzt. Neu ist ausschließlich die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 21 EStG, die der Arbeitgeber automatisch im Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Wie hoch ist die Steuerersparnis durch die Aktivrente?

Die Ersparnis hängt von Ihrem Grenzsteuersatz auf das übrige Einkommen ab, vor allem auf die Rente. Bei 1.800 Euro Bruttorente und 2.000 Euro Lohn liegt sie gegenüber der alten Rechtslage oft bei mehreren hundert Euro im Monat. Die Tabelle zeigt vereinfachte Szenarien nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG), ohne Soli und Kirchensteuer:

Übriges zu versteuerndes EinkommenESt neu (Lohn steuerfrei)ESt alt (plus 24.000 € Lohn)Ersparnis pro Jahr
12.000 €0 €5.971 €5.971 €
18.000 €1.083 €7.849 €6.766 €
25.000 €2.850 €10.198 €7.348 €

Bei 18.000 Euro übrigem zu versteuerndem Einkommen sind das rund 564 Euro Ersparnis im Monat, bei 25.000 Euro rund 612 Euro. Selbst ohne weitere Einkünfte lohnt sich die Aktivrente: Auf 24.000 Euro Jahreslohn fielen nach alter Rechtslage nach Abzug der Pauschbeträge (zu versteuern: 22.734 Euro) noch 2.259 Euro Einkommensteuer an, also rund 188 Euro im Monat. Liegt Ihr übriges Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, sparen Sie durch den Freibetrag entsprechend weniger.

Was gilt bei mehr als 2.000 Euro brutto im Monat?

Nur der Teil über 2.000 Euro ist steuerpflichtig. Bei 2.500 Euro brutto unterliegen also 500 Euro dem Lohnsteuerabzug nach Ihrer Steuerklasse, 2.000 Euro bleiben steuerfrei. Die Sozialabgaben werden dagegen auf den vollen Lohn erhoben: 211,25 Euro Krankenversicherung (8,45 Prozent) und 45 Euro Pflegeversicherung (1,8 Prozent).

Der Arbeitgeber berücksichtigt die Steuerfreiheit direkt im Lohnsteuerabzug, Sie müssen nichts beantragen. Nicht ausgeschöpfte Monatsbeträge verfallen allerdings: Wer im Januar nur 1.500 Euro verdient, kann die fehlenden 500 Euro nicht in den Februar mitnehmen. Wer in Teilzeit unter dem Freibetrag bleibt, arbeitet komplett lohnsteuerfrei.

Welche Fehler und Sonderfälle sollten Sie kennen?

Der häufigste Irrtum: Die Aktivrente gilt schon ab Rentenbeginn. Richtig ist, dass allein die Regelaltersgrenze zählt. Wer mit 63 vorzeitig in Rente geht und weiterarbeitet, zahlt bis zur Regelaltersgrenze normale Lohnsteuer auf den vollen Lohn. Erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze greift der Freibetrag von 2.000 Euro; für Jahrgänge ab 1964 liegt sie bei 67 Jahren, ältere Jahrgänge prüfen ihren persönlichen Stichtag am besten mit dem oben verlinkten Renteneintritt-Rechner.

Weitere typische Fehler und Sonderfälle:

  • Minijob statt Anstellung: Ein Minijob ist nicht begünstigt. Wer mehr als die Minijob-Grenze verdienen kann, fährt mit einer sozialversicherungspflichtigen Stelle meist besser.
  • Mehrere Arbeitgeber: Nur ein Arbeitgeber darf den Freibetrag im Lohnsteuerabzug anwenden. Wenden ihn versehentlich beide an, korrigiert das Finanzamt in der Veranlagung, und es drohen Nachzahlungen.
  • Selbstständige Nebentätigkeit: Honorare und Gewerbeeinkünfte bleiben voll steuerpflichtig, auch nach der Regelaltersgrenze.
  • Steuererklärung: Wer neben Rente und Aktivrenten-Lohn weitere Einkünfte hat oder Werbungskosten geltend machen will, prüft eine freiwillige Abgabe. Ob sich das lohnt, zeigt der Lohnsteuer-Erstattung-Check.
  • Rente weiter erhöhen: Verzichten Sie auf die Rentenversicherungsfreiheit, zahlen Sie eigene Beiträge und sammeln weiter Entgeltpunkte. Das mindert zwar den Nettolohn, erhöht aber die Rente dauerhaft.

Kein Fehler, aber gut zu wissen: Der steuerfreie Lohn löst keinen Progressionsvorbehalt aus. Anders als etwa beim Elterngeld erhöht die Aktivrente den Steuersatz auf Ihre Rente und übrigen Einkünfte nicht. Die Steuerfreiheit gilt zunächst unbefristet, das Gesetz sieht aber eine Evaluierung der Wirkung vor. Fragen zur Versicherungspflicht beantwortet die Deutsche Rentenversicherung.

Lohnt sich der Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit?

Der Verzicht kostet bei 2.000 Euro brutto 186 Euro eigenen Rentenversicherungsbeitrag im Monat (9,3 Prozent Arbeitnehmeranteil), der Nettolohn sinkt damit von rund 1.795 Euro auf rund 1.609 Euro. Dafür fließen dann insgesamt 18,6 Prozent des Lohns in Ihre Rentenversicherung, und Sie sammeln weiter Entgeltpunkte, die Ihre Rente dauerhaft erhöhen.

Ohne Verzicht bleibt es beim Standardfall: Sie sind versicherungsfrei, nur der Arbeitgeber zahlt seine 9,3 Prozent, und diese Beiträge erhöhen Ihre Rente nicht direkt. Der Verzicht ist deshalb vor allem interessant, wenn Sie noch mehrere Jahre arbeiten wollen und jeden zusätzlichen Rentenpunkt mitnehmen möchten. Erklären müssen Sie ihn gegenüber dem Arbeitgeber; die Steuerfreiheit der Aktivrente bleibt davon unberührt.

Dürfen Sie unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen?

Ja. Nach der Regelaltersgrenze gibt es seit Jahren keine Hinzuverdienstgrenze mehr, Ihre Rente wird durch den Lohn nicht gekürzt. Neu seit 2026 ist nur die Steuerfreiheit der ersten 2.000 Euro im Monat. Sie können also 3.000 oder 4.000 Euro brutto verdienen und erhalten Ihre volle Rente daneben ausgezahlt.

Zu versteuern sind dann der Lohnanteil über 2.000 Euro und der steuerpflichtige Teil der Rente. Beide zusammen bestimmen Ihren Steuersatz; der steuerfreie Sockel bleibt dabei außen vor. Ein Wechsel von Vollzeit auf 20 oder 25 Wochenstunden drückt den Lohn oft genau in den steuerfreien Bereich und macht die Aktivrente besonders attraktiv.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

Diesen Rechner kostenlos in Ihre Website einbetten

Code kopieren und einfügen. Der Rechner bleibt automatisch aktuell und passt seine Höhe selbst an. Die Quellenangabe darunter ist freiwillig, wir freuen uns aber darüber. Nutzung kostenlos, auch kommerziell. Mehr dazu unter Rechner einbetten.

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Häufige Fragen

1Wie viel dürfen Rentner 2026 steuerfrei dazuverdienen?

Bis zu 2.000 Euro brutto im Monat, maximal 24.000 Euro im Jahr (§ 3 Nr. 21 EStG). Voraussetzung: Sie haben die Regelaltersgrenze erreicht und arbeiten sozialversicherungspflichtig, der Arbeitgeber zahlt Rentenversicherungsbeiträge. Nur der Verdienst über 2.000 Euro ist steuerpflichtig.

2Wie viel Netto bleibt bei der Aktivrente von 2.000 Euro brutto?

Rund 1.795 Euro. Abgezogen werden nur 169 Euro Krankenversicherung (8,45 Prozent, ermäßigter Satz plus Zusatzbeitrag) und 36 Euro Pflegeversicherung (1,8 Prozent). Lohnsteuer sowie eigene Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge fallen nicht an.

3Gilt die Aktivrente auch für Minijobs und Selbstständige?

Nein. Begünstigt ist nur Arbeitslohn aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach der Regelaltersgrenze. Minijobs, selbstständige Einkünfte, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft und Beamtenbezüge sind vom Freibetrag von 2.000 Euro im Monat ausgeschlossen.

4Erhöht der steuerfreie Aktivrenten-Lohn den Steuersatz auf die Rente?

Nein. Anders als etwa beim Elterngeld gibt es keinen Progressionsvorbehalt: Die bis zu 24.000 Euro steuerfreier Jahreslohn erhöhen den Steuersatz auf Ihre Rente und andere Einkünfte nicht. Steuerpflichtig bleiben nur der Lohn über 2.000 Euro im Monat und der steuerpflichtige Rententeil.

5Ab wann gilt die Aktivrente und muss man sie beantragen?

Seit dem 1. Januar 2026, ein Antrag ist nicht nötig. Der Arbeitgeber berücksichtigt die Steuerfreiheit von 2.000 Euro pro Monat direkt im Lohnsteuerabzug. Bei mehreren Arbeitgebern darf nur einer den Freibetrag anwenden, und nicht genutzte Monatsbeträge verfallen.

6Wie viel Steuern spart die Aktivrente im Jahr?

Je nach Grenzsteuersatz auf das übrige Einkommen meist mehrere tausend Euro. Bei 18.000 Euro übrigem zu versteuerndem Einkommen sind es nach dem Tarif 2026 rund 6.766 Euro pro Jahr (etwa 564 Euro im Monat), bei 25.000 Euro rund 7.348 Euro, jeweils ohne Soli und Kirchensteuer gerechnet.

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