Wie funktioniert die Entgeltumwandlung in der bAV?
Bei der Entgeltumwandlung zahlt Ihr Arbeitgeber einen Teil Ihres Bruttogehalts direkt in eine Betriebsrente ein, 2026 steuerfrei bis 676 Euro und sozialabgabenfrei bis 338 Euro pro Monat. Weil der Beitrag vor Steuern und Sozialabgaben abgezweigt wird, sinkt Ihr Netto deutlich weniger als der Sparbeitrag hoch ist.
Der Anspruch auf Entgeltumwandlung steht jedem sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu, geregelt in Par. 1a BetrAVG. Der Arbeitgeber wählt den Durchführungsweg, meist eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Sie wählen nur die Höhe des Beitrags, den Sie aus Ihrem Brutto umwandeln.
Ein kurzes Zahlenbeispiel vorab: Wer 100 Euro Brutto umwandelt, spart darauf bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent rund 30 Euro Lohnsteuer und gut 21 Euro Sozialabgaben. Der Netto-Verzicht liegt also bei knapp 49 Euro, während mit dem 15-Prozent-Zuschuss 115 Euro in den Vertrag fließen. Was Ihr aktuelles Netto ohne bAV ist, zeigt der Brutto-Netto-Rechner; der bAV-Rechner oben rechnet dann beide Welten gegeneinander.
Wie viel ist 2026 steuerfrei und sozialabgabenfrei?
Steuerfrei sind 2026 bis zu 8.112 Euro Entgeltumwandlung im Jahr, das sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung von 101.400 Euro. Sozialabgabenfrei ist nur die Hälfte davon: 4.056 Euro im Jahr oder 338 Euro im Monat. Rechtsgrundlage ist Par. 3 Nr. 63 EStG.
| Grenze 2026 | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| Steuerfrei (8 % der BBG RV) | 8.112 € | 676 € |
| Sozialabgabenfrei (4 % der BBG RV) | 4.056 € | 338 € |
| Beitragsbemessungsgrenze RV (Basis) | 101.400 € | 8.450 € |
Zwischen 338 und 676 Euro Monatsbeitrag sparen Sie also nur noch Steuern, keine Sozialabgaben mehr. Oberhalb von 676 Euro ist die Umwandlung weder steuer- noch abgabenfrei und lohnt sich in dieser Form meist nicht mehr.
Welchen Zuschuss muss der Arbeitgeber zahlen?
Ihr Arbeitgeber muss seit 2022 für alle Entgeltumwandlungen mindestens 15 Prozent Zuschuss zahlen, soweit er durch Ihre Umwandlung selbst Sozialversicherungsbeiträge spart. Das steht in Par. 1a Abs. 1a BetrAVG. Wandeln Sie 200 Euro um, kommen also mindestens 30 Euro vom Arbeitgeber obendrauf.
Der Pflichtzuschuss gilt bis zur 4-Prozent-Grenze von 338 Euro pro Monat, weil der Arbeitgeber nur bis dorthin Sozialabgaben spart. Viele Tarifverträge und freiwillige Regelungen sehen mehr vor, teils 20 bis 30 Prozent oder feste Arbeitgeberbeiträge. Fragen Sie vor dem Abschluss immer in der Personalabteilung nach, was Ihr Haus zahlt: Jeder Zuschusspunkt erhöht Ihre Rendite, ohne Sie einen Cent zu kosten.
Rechenbeispiel: 200 Euro Umwandlung bei 4.000 Euro brutto (2026)
Eine Angestellte mit 4.000 Euro Monatsbrutto, Steuerklasse I, wandelt 200 Euro um, der Arbeitgeber gibt die gesetzlichen 15 Prozent dazu. In die Betriebsrente fließen 230 Euro, ihr Netto sinkt aber nur um rund 97 Euro.
| Entgeltumwandlung pro Monat | 200,00 € |
| Arbeitgeber-Zuschuss (15 %) | +30,00 € |
| Sparbeitrag in die bAV | 230,00 € |
| Steuerersparnis pro Monat ca. | 61 € |
| SV-Ersparnis pro Monat ca. | 42 € |
| Netto-Verzicht pro Monat ca. | 97 € |
Aus jedem Netto-Euro werden hier rund 2,40 Euro Altersvorsorge. Dieser Hebel ist der Kern der bAV: Er entsteht aus Steuerersparnis, Sozialabgabenersparnis und Arbeitgeberzuschuss zusammen. Ob damit Ihre Versorgungslücke gedeckt ist, prüfen Sie mit dem Rentenlücken-Rechner.
Zweites Beispiel, ein Gutverdiener: Bei 8.000 Euro Monatsbrutto und 338 Euro Umwandlung, also genau der SV-freien Grenze, spart er mit 42 Prozent Grenzsteuersatz rund 142 Euro Steuern pro Monat. Sozialabgaben spart er auf den Umwandlungsbetrag nur noch teilweise, weil sein Gehalt bereits über der KV-Beitragsbemessungsgrenze liegt. Mit dem 15-Prozent-Zuschuss von 51 Euro fließen 389 Euro in den Vertrag, der Netto-Verzicht liegt grob bei 170 bis 180 Euro. Je höher der Grenzsteuersatz, desto größer der Hebel.
Welche Durchführungswege gibt es bei der bAV?
Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Durchführungswege, und Ihr Arbeitgeber bestimmt, welcher angeboten wird. Für die Entgeltumwandlung am verbreitetsten ist die Direktversicherung: ein Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber für Sie abschließt. Die steuerliche Behandlung nach Par. 3 Nr. 63 EStG ist bei den versicherungsförmigen Wegen identisch.
| Durchführungsweg | Typisch für | Par. 3 Nr. 63 EStG? |
|---|---|---|
| Direktversicherung | kleine und mittlere Betriebe | ja |
| Pensionskasse | Branchen- und Tariflösungen | ja |
| Pensionsfonds | chancenorientierte Anlage | ja |
| Unterstützungskasse | höhere Beiträge von Führungskräften | nein, eigene Regeln |
| Direktzusage | Zusage direkt vom Arbeitgeber | nein, eigene Regeln |
Bei Unterstützungskasse und Direktzusage sind Beiträge sogar unbegrenzt steuerfrei, dafür gelten andere Spielregeln bei Insolvenzsicherung und Portabilität. Für normale Arbeitnehmer mit Entgeltumwandlung bleiben die drei versicherungsförmigen Wege der Standard.
Was passiert mit der bAV bei Jobwechsel oder Elternzeit?
Ihre durch Entgeltumwandlung finanzierten Anwartschaften sind vom ersten Euro an unverfallbar: Der angesparte Wert gehört Ihnen, auch wenn Sie kündigen. Beim Wechsel können Sie den Vertrag privat weiterführen, beitragsfrei stellen oder das Kapital zum neuen Arbeitgeber mitnehmen; bei versicherungsförmigen Wegen besteht dafür binnen 15 Monaten ein gesetzlicher Übertragungsanspruch.
In Elternzeit oder bei längerer Krankheit ruht die Umwandlung mangels Gehalt automatisch. Viele Verträge erlauben in dieser Zeit private Beiträge, damit der Versicherungsschutz nicht leidet. Prüfen Sie beim neuen Arbeitgeber zuerst, ob er den alten Vertrag übernimmt, bevor Sie einen zweiten abschließen: Mehrere kleine Verträge bedeuten mehrfache Abschlusskosten.
Was passiert in der Auszahlphase mit Steuern und Krankenkasse?
Die Betriebsrente wird nachgelagert besteuert: Jeder ausgezahlte Euro ist voll einkommensteuerpflichtig, anders als die gesetzliche Rente, die nur mit ihrem Besteuerungsanteil zählt. Weil der Steuersatz im Ruhestand meist niedriger ist als im Erwerbsleben, bleibt in der Regel trotzdem ein Vorteil. Wie Renten besteuert werden, zeigt der Rentenbesteuerungs-Rechner.
Gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen auf Betriebsrenten zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, und zwar den vollen Satz aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil (Par. 226 SGB V). Es gilt ein Freibetrag für die Krankenversicherung von 187,25 Euro pro Monat (Wert 2025, steigt jährlich mit der Bezugsgröße); nur der Teil darüber ist beitragspflichtig. Für die Pflegeversicherung gilt der Freibetrag nicht.
Ein Zahlenbeispiel für die Auszahlphase: Eine Betriebsrente von 400 Euro pro Monat ist mit rund 213 Euro oberhalb des KV-Freibetrags beitragspflichtig. Bei 17,5 Prozent vollem KV-Satz (14,6 plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag) und 3,6 Prozent Pflege auf die vollen 400 Euro gehen etwa 52 Euro an die Kassen, dazu kommt die Einkommensteuer auf die gesamte Rente. Privat versicherte Rentner zahlen diese Kassenbeiträge nicht, ein oft übersehener Unterschied.
Welche Nachteile hat die Entgeltumwandlung?
Drei Gegenposten gehören in jede ehrliche Rechnung. Erstens: Weil bis zu 338 Euro pro Monat sozialabgabenfrei sind, zahlen Sie auf diesen Teil keine Rentenbeiträge und sammeln weniger Entgeltpunkte, Ihre gesetzliche Rente fällt etwas kleiner aus. Zweitens: Auch Krankengeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld bemessen sich am reduzierten Brutto.
Drittens: Die Beiträge in der Auszahlphase, also volle Steuer plus voller Krankenkassenbeitrag oberhalb des Freibetrags, drücken die Nettorendite. Teure Vertragskosten alter Direktversicherungen können den Vorteil zusätzlich schmälern; Abschluss- und Verwaltungskosten von 2 bis 3 Prozent der Beitragssumme sind keine Seltenheit. Vergleichen Sie deshalb die bAV immer mit privaten Alternativen, zum Beispiel einem ETF-Sparplan, dessen Endwert Sie mit dem Zinseszins-Rechner überschlagen können. Als grobe Daumenregel: Ohne Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 bis 20 Prozent schlägt ein kostengünstiger ETF-Sparplan die bAV nach Steuern und Kassenbeiträgen häufig.
Für wen lohnt sich die bAV 2026?
Am stärksten profitieren Arbeitnehmer mit hohem Grenzsteuersatz und einem Arbeitgeberzuschuss deutlich über den 15 Pflicht-Prozent: Ab etwa 20 bis 30 Prozent Zuschuss ist die bAV fast immer besser als vergleichbares privates Sparen. Auch wer den Beitrag unterhalb von 338 Euro hält, nimmt beide Ersparnisse voll mit.
Zurückhaltung ist angebracht bei sehr niedrigen Einkommen nahe dem Grundfreibetrag, denn wo kaum Steuern anfallen, gibt es auch wenig zu sparen. Für Geringverdiener bis 2.575 Euro Monatsbrutto gibt es stattdessen den Förderbetrag nach Par. 100 EStG: Zahlt der Arbeitgeber 240 bis 960 Euro Zusatzbeitrag im Jahr, erstattet ihm der Staat 30 Prozent davon. Wer häufig den Arbeitgeber wechselt, sollte auf die Übertragbarkeit des Vertrags achten. Und wer kurz vor der Rente steht, prüft mit dem Renteneintritts-Rechner, wie viele Beitragsjahre überhaupt noch bleiben.
Zum Vergleich mit einer Gehaltserhöhung: 200 Euro mehr Brutto bringen in Steuerklasse I oft nur rund 100 bis 110 Euro mehr Netto, wie der Gehaltserhöhungs-Rechner zeigt. Dieselben 200 Euro in die bAV umgeleitet werden dagegen mit Zuschuss zu 230 Euro Sparkapital. Wer beides kombinieren kann, also Erhöhung nehmen und direkt umwandeln, baut Vermögen auf, ohne das gewohnte Netto zu verändern.
Wichtig bleibt die Reihenfolge: Erst den vollen Arbeitgeberzuschuss sichern, dann die Beitragshöhe an den Grenzen von 338 und 676 Euro ausrichten, zuletzt die Konditionen des angebotenen Vertrags prüfen. Achten Sie im Vertragsangebot konkret auf die Effektivkosten in Prozent pro Jahr, die garantierte Rente je 10.000 Euro Kapital und den Rentenfaktor. Informationen zur Betriebsrente aus erster Hand bietet die Deutsche Rentenversicherung.
Wie viel Netto kostet die Umwandlung bei verschiedenen Grenzsteuersaetzen?
Bei 200 Euro Entgeltumwandlung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen sinkt Ihr Netto je nach Grenzsteuersatz um 74 bis 118 Euro, waehrend mit dem 15-Prozent-Zuschuss immer 230 Euro in den Vertrag fliessen. Die Steuerersparnis ist der Umwandlungsbetrag mal Ihrem Grenzsteuersatz, die Sozialabgabenersparnis liegt im Beispiel bei rund 42 Euro.
| Grenzsteuersatz | Steuerersparnis | SV-Ersparnis | Netto-Verzicht | in die bAV |
|---|---|---|---|---|
| 20 % | 40 € | 42 € | 118 € | 230 € |
| 30 % | 60 € | 42 € | 98 € | 230 € |
| 35 % | 70 € | 42 € | 88 € | 230 € |
| 42 % | 84 € | 42 € | 74 € | 230 € |
Die Tabelle unterstellt, dass Ihr Bruttogehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, sodass die volle Sozialabgabenersparnis anfaellt. Liegt Ihr Gehalt darueber, entfaellt der SV-Vorteil auf den umgewandelten Teil und der Netto-Verzicht steigt entsprechend. Pruefen Sie Ihr genaues Netto mit dem Brutto-Netto-Rechner und Ihre Versorgungsluecke mit dem Rentenluecken-Rechner.
Was passiert mit der bAV bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Ihre unverfallbaren Anwartschaften aus Entgeltumwandlung sind gesetzlich gegen die Insolvenz des Arbeitgebers geschuetzt. Bei Direktzusage, Unterstuetzungskasse und Pensionsfonds uebernimmt der Pensions-Sicherungs-Verein die Leistung, geregelt in Par. 7 BetrAVG. Direktversicherung und Pensionskasse sind ueber das Versicherungsunternehmen selbst und dessen Sicherungssysteme abgesichert.
Fuer Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer heisst das: Das bereits angesparte Kapital ist auch dann nicht verloren, wenn Ihr Betrieb schliesst. Bei versicherungsfoermigen Wegen koennen Sie den Vertrag zusaetzlich privat weiterfuehren oder beitragsfrei stellen, wie im Abschnitt zum Jobwechsel beschrieben. Der Insolvenzschutz ist einer der Gruende, warum die bAV trotz der Nachteile in der Auszahlphase ein stabiler Baustein bleibt.
Welche Fehler kosten bei der Entgeltumwandlung am meisten?
Der teuerste Fehler ist, den Arbeitgeberzuschuss nicht auszuschoepfen: Wer nur die gesetzlichen 15 Prozent statt eines freiwillig hoeheren Zuschusses mitnimmt, verschenkt Rendite, die nichts kostet. Der zweite Fehler ist ein teurer Altvertrag mit 2 bis 3 Prozent Effektivkosten pro Jahr, der den Steuer- und Abgabenvorteil wieder auffrisst.
Vier weitere Punkte gehoeren vor die Unterschrift. Erstens: Beitraege ueber 676 Euro pro Monat sind weder steuer- noch sozialabgabenfrei und lohnen sich in dieser Form selten. Zweitens: Wer den Beitrag ueber 338 Euro hebt, spart oberhalb dieser Grenze keine Sozialabgaben mehr. Drittens: Mehrere kleine Vertraege bei jedem Jobwechsel bedeuten mehrfache Abschlusskosten; pruefen Sie die Uebertragung zum neuen Arbeitgeber. Viertens: Kalkulieren Sie die nachgelagerte Besteuerung und den vollen Krankenkassenbeitrag in der Auszahlphase von Anfang an ein, wie sie der Rentenbesteuerungs-Rechner und der Entnahmeplan-Rechner zeigen.
Wie sich die Freibetraege und Beitragsbemessungsgrenzen im Zeitverlauf aendern, fasst der Ueberblick zu den Steueraenderungen 2026 zusammen. Dieser Rechner ist eine Modellrechnung und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihren Arbeitgeber oder einen Versicherungsexperten.
Grenzen, Zuschuss und die Nachteile im Alter behandelt der Ratgeber Entgeltumwandlung 2026.