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Entgeltumwandlung 2026: Was die betriebliche Altersvorsorge wirklich bringt

Bis 8.112 Euro im Jahr steuerfrei, bis 4.056 Euro auch sozialabgabenfrei, plus 15 Prozent Arbeitgeberzuschuss. Was netto vom Beitrag übrig bleibt.

SteuerGenau Redaktion30. Juli 2026Zuletzt geprüft: 30. Juli 2026
Entgeltumwandlung 2026: Was die betriebliche Altersvorsorge wirklich bringt

Was ist Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung verzichten Sie auf einen Teil Ihres Bruttogehalts, den der Arbeitgeber direkt in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlt. Der Beitrag mindert das steuer- und sozialversicherungspflichtige Brutto, sodass Sie netto weniger verlieren als Sie einzahlen.

Jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung hat einen Rechtsanspruch darauf. Der Arbeitgeber darf den Durchführungsweg wählen, meist Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.

Wie viel bleibt 2026 steuerfrei?

Nach Paragraf 3 Nummer 63 EStG sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Bei einer BBG von 101.400 Euro im Jahr sind das 8.112 Euro, also rund 676 Euro im Monat.

Sozialabgabenfrei ist nur die Hälfte davon, nämlich 4 Prozent der BBG oder 4.056 Euro im Jahr. Wer mehr umwandelt, spart darauf zwar Steuern, zahlt aber volle Sozialabgaben.

Grenze 2026JahrMonat
steuerfrei (8 % BBG RV)8.112 €676 €
sozialabgabenfrei (4 % BBG RV)4.056 €338 €

Muss der Arbeitgeber etwas dazugeben?

Ja. Seit 2022 gilt für alle Verträge ein verpflichtender Zuschuss von 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit der Arbeitgeber durch die Umwandlung Sozialabgaben spart. Bei 200 Euro Umwandlung sind das mindestens 30 Euro obendrauf.

Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig mehr, oft 20 bis 50 Prozent. Ein hoher Zuschuss ist das stärkste Argument für die betriebliche Altersvorsorge, weil er die Rendite unabhängig vom Kapitalmarkt hebt. Fragen Sie konkret nach der Zuschusshöhe, bevor Sie unterschreiben.

Was kostet mich ein Beitrag von 200 Euro netto?

Ein Beispiel bei 4.000 Euro Bruttogehalt, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer. Wandeln Sie 200 Euro um, sinkt das Brutto auf 3.800 Euro. Sie sparen darauf rund 60 Euro Lohnsteuer und rund 40 Euro Sozialabgaben.

Netto verlieren Sie also nur rund 100 Euro, während 200 Euro plus 30 Euro Arbeitgeberzuschuss, zusammen 230 Euro, in den Vertrag fließen. Aus 100 Euro Nettoverzicht werden 230 Euro Altersvorsorge. Den Effekt für Ihr Gehalt rechnet der bAV-Rechner aus.

Welche Nachteile hat die Entgeltumwandlung?

Das niedrigere Brutto senkt auch alle Ansprüche, die daran hängen. Die gesetzliche Rente fällt geringer aus, ebenso Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Wer kurz vor Elternzeit oder Arbeitslosigkeit steht, sollte die Umwandlung pausieren.

In der Auszahlungsphase ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig und beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es gilt zwar ein Freibetrag, oberhalb dessen fallen aber der volle Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag und die Pflegeversicherung an. Das schmälert den Vorteil spürbar.

Für wen lohnt sich die Entgeltumwandlung?

Sie lohnt sich klar bei einem hohen Arbeitgeberzuschuss, bei einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von 69.750 Euro, weil dann keine Sozialabgaben gespart und später auch keine fällig werden, und bei einem deutlich niedrigeren Steuersatz in der Rente.

Sie lohnt sich seltener bei niedrigem Einkommen ohne Zuschuss, weil die spätere Kranken- und Pflegeversicherungspflicht die Ersparnis auffrisst. Vergleichen Sie die Betriebsrente mit anderen Wegen, etwa dem Riester-Vertrag oder einem privaten Entnahmeplan.

Welche Durchführungswege gibt es?

Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Wege. Welcher genutzt wird, entscheidet der Arbeitgeber, nicht Sie. Für die steuerliche Behandlung der Entgeltumwandlung sind vor allem die ersten drei relevant.

WegWer zahlt ausSteuerlich
DirektversicherungVersichererParagraf 3 Nr. 63 EStG
Pensionskasseeigene EinrichtungParagraf 3 Nr. 63 EStG
PensionsfondsFondsParagraf 3 Nr. 63 EStG
DirektzusageArbeitgeber selbstunbegrenzt steuerfrei
Unterstützungskasseexterne Kasseunbegrenzt steuerfrei

Bei Direktzusage und Unterstützungskasse gibt es keine betragsmäßige Obergrenze für die Steuerfreiheit, dafür trägt der Arbeitgeber das Risiko selbst. Diese Wege finden sich vor allem in Großunternehmen.

Was passiert beim Arbeitgeberwechsel?

Aus Entgeltumwandlung finanzierte Anwartschaften sind sofort unverfallbar. Das Guthaben gehört Ihnen ab dem ersten Beitrag, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Beim Wechsel haben Sie drei Optionen: den Vertrag privat mit eigenen Beiträgen weiterführen, ihn beitragsfrei stellen und bis zur Rente ruhen lassen, oder das Kapital auf den neuen Arbeitgeber übertragen. Der Anspruch auf Übertragung besteht innerhalb eines Jahres nach dem Wechsel, sofern beide Seiten dieselbe Zusageart nutzen.

Eine Auszahlung vor Rentenbeginn ist ausgeschlossen. Das Kapital ist gebunden, dafür aber auch in der Ansparphase vor Pfändung und in der Grundsicherung teilweise geschützt.

Ist mein Guthaben bei Insolvenz sicher?

Bei Direktzusage und Unterstützungskasse schützt der Pensions-Sicherungs-Verein die Ansprüche, falls der Arbeitgeber insolvent wird. Bei Direktversicherungen liegt das Kapital ohnehin beim Versicherer und ist über die Sicherungseinrichtung der Lebensversicherer geschützt.

Wichtig ist, dass die Direktversicherung nicht an den Arbeitgeber abgetreten oder beliehen wurde. Lassen Sie sich das Bezugsrecht unwiderruflich einräumen, dann ist das Guthaben auch in der Insolvenz Ihrem Zugriff vorbehalten. Wie viel Rente Sie insgesamt brauchen, zeigt der Rentenlücken-Rechner, die spätere Besteuerung der Rentenbesteuerung-Rechner.

Rente oder Kapital: was ist günstiger?

Zu Rentenbeginn haben Sie meist die Wahl zwischen einer lebenslangen Monatsrente und einer einmaligen Kapitalauszahlung. Beide sind voll steuerpflichtig, aber unterschiedlich stark.

Die Kapitalauszahlung trifft in einem Jahr auf den vollen Progressionsverlauf und kann Sie in den Spitzensteuersatz von 42 Prozent treiben. Bei 60.000 Euro Einmalzahlung können schnell 20.000 Euro Steuer anfallen. Die Fünftelregelung ist bei Betriebsrenten in der Regel nicht anwendbar, weil es sich nicht um eine Entschädigung handelt.

Die Monatsrente verteilt die Last über Jahrzehnte und bleibt oft im niedrigen Progressionsbereich. Dafür fallen dauerhaft Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, bei der Kapitalauszahlung verteilt auf zehn Jahre. Rechnen Sie beide Varianten mit Ihrem erwarteten Rentenbezug durch, bevor Sie sich festlegen. Der Entnahmeplan-Rechner hilft beim Vergleich, den Steuersatz liefert der Einkommensteuer-Rechner.

Kann ich die Umwandlung pausieren?

Ja. Die Entgeltumwandlung ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber und kann in der Regel zum Monatsende reduziert oder ausgesetzt werden. Der Vertrag läuft dann beitragsfrei weiter, das angesparte Kapital bleibt erhalten.

Sinnvoll ist die Pause vor Elternzeit, längerer Krankheit oder drohender Arbeitslosigkeit, weil das niedrigere Brutto sonst die Lohnersatzleistungen dauerhaft senkt. Beim Elterngeld zählen die zwölf Monate vor der Geburt, setzen Sie also rechtzeitig aus. Die Auswirkung zeigt der Elterngeld-Rechner.

Nach der Elternzeit können Sie die Umwandlung ohne neue Gesundheitsprüfung wieder aufnehmen, solange der Vertrag nur ruhte und nicht gekündigt wurde. Das ist ein weiteres Argument gegen die Kündigung und für die Beitragsfreistellung.

Lassen Sie sich vom Arbeitgeber jährlich eine Standmitteilung geben. Sie zeigt das aktuelle Guthaben, die garantierte Leistung und die voraussichtliche Rente. Nur damit lässt sich prüfen, ob die Kosten des Vertrags im Rahmen bleiben und ob die Umwandlung im Vergleich zu anderen Anlagen noch sinnvoll ist. Ohne diese Zahlen ist ein Vergleich mit dem Zinseszins-Rechner nicht möglich.

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