Bei Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Arbeitsentgelts in betriebliche Altersversorgung. Das kann heute Steuer- und Sozialabgaben sparen, aber spätere Leistungen sind häufig steuer- und gegebenenfalls beitragspflichtig. Entscheidend sind Arbeitgeberzuschuss, Vertragskosten und spätere Nettoleistung. Die umgewandelte Bruttosumme ist weder Ihr heutiger Nettoaufwand noch die garantierte spätere Rendite.
Welche Grenzen gelten 2026 im begünstigten Standardfall?
Für begünstigte Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG sind grundsätzlich bis zu 8 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung steuerfrei. Bei einer Grenze von 101.400 Euro im Jahr 2026 ergibt das 8.112 Euro jährlich bzw. 676 Euro monatlich. Die sozialversicherungsfreie Grenze liegt im entsprechenden Grundfall bei 4 Prozent: 4.056 Euro jährlich bzw. 338 Euro monatlich.
Beiträge und Arbeitgeberleistungen sind gemeinsam einzuordnen. Andere Durchführungswege, Altzusagen und Besonderheiten können abweichen. Steuerfreiheit und Beitragsfreiheit sind nicht dieselbe Grenze.
Quellen: § 3 Nr. 63 EStG: Steuerbefreiung; § 1 SvEV: Sozialversicherungsentgelt
Wie wirkt der Arbeitgeberzuschuss?
Soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart, ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich ein Zuschuss von 15 Prozent weiterzuleiten. Tarifliche und andere gesetzlich zulässige Besonderheiten sind zu prüfen.
Modell: Sie wandeln 200 Euro Brutto um, der Arbeitgeber gibt bei erfüllter Zuschusspflicht 30 Euro hinzu. In den Vertrag fließen 230 Euro. Ihr Nettoaufwand lässt sich daraus noch nicht ablesen; er hängt von der konkreten Lohnabrechnung ab. Eine pauschale Zusage „200 Euro Vorsorge kosten nur 100 Euro“ wäre unzuverlässig.
Quellen: § 1a BetrAVG: Entgeltumwandlung und Zuschuss
Welche späteren Nachteile müssen in den Vergleich?
- Abschluss-, Verwaltungs- und Anlagekosten des Vertrags.
- Spätere Einkommensteuer auf die Leistung nach der jeweiligen Vertragsbesteuerung.
- Mögliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
- Geringere gesetzliche Rentenansprüche und möglicherweise geringere Lohnersatzleistungen durch beitragsfreie Umwandlung.
- Bedingungen bei Arbeitgeberwechsel, Beitragsfreistellung oder Kapitalauszahlung.
Eine Förderung ist kein Nachweis, dass ein beliebiger Vertrag wirtschaftlich besser als andere Sparformen ist. Vergleichen Sie dieselbe eigene Nettobelastung und legen Sie die Leistungsannahmen offen.
Quellen: § 3 Nr. 63 EStG: Steuerbefreiung; § 1 SvEV: Sozialversicherungsentgelt; § 1a BetrAVG: Entgeltumwandlung und Zuschuss
Welche Unterlagen sollten Sie vom Anbieter verlangen?
Lassen Sie den Arbeitgeberzuschuss, den eigenen Nettoaufwand in einer Musterabrechnung, garantierte Leistungen, unverbindliche Hochrechnungen und sämtliche Kosten getrennt darstellen. Prüfen Sie anschließend die spätere Auszahlung nach Steuern und möglichen Beiträgen.
Wenn eine Rechnung nur die heutige Ersparnis zeigt, fehlt die Auszahlungsphase. Wenn sie nur eine erwartete Rendite nennt, fehlen möglicherweise Garantieumfang und Kosten. Erst die vollständige Gegenüberstellung hilft bei der Entscheidung.
Quellen: § 3 Nr. 63 EStG: Steuerbefreiung; § 1a BetrAVG: Entgeltumwandlung und Zuschuss
Passende Rechner und nächste Schritte
Quellen und Berechnungsgrundlage
Die Beispiele beziehen sich auf 2026, soweit beim jeweiligen Beispiel kein anderes Jahr genannt ist. Hypothetische Eingaben sind als solche gekennzeichnet. Allgemeine Information; keine individuelle Steuerberatung.




