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Betriebsrente-Rechner 2026: Was bleibt netto?

Der Rechner zeigt, was von Ihrer Betriebsrente nach Kranken- und Pflegebeiträgen und nach Steuern übrig bleibt. Weil die Betriebsrente auf die gesetzliche Rente aufsattelt, fragt er beide Beträge ab: erst zusammen ergeben sie den Steuersatz, der auf die Betriebsrente trifft.

100% kostenlosAktuelle Werte 2026DSGVO-konformZuletzt geprüft: 16. September 2026

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE

Von 600 € Betriebsrente bleiben 2026 neben 1.500 € gesetzlicher Rente rund 391 € netto, also 65,1 %. Abgezogen werden 70,39 € Krankenversicherung zum vollen Satz von 17,5 %, 21,60 € Pflegeversicherung und 117,25 € Steuern.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Von Ihrer Betriebsrente bleiben netto

390,76 € / Monat

Das sind 65,1 % der Bruttobetriebsrente von 600 €. Zusammen mit der gesetzlichen Rente kommen Sie auf 1.670 € netto im Monat.

Betriebsrente brutto600,00 €
Krankenversicherung (17,5 % auf 402,25 €)−70,39 €
Pflegeversicherung (3,6 %, volle Rente über der Freigrenze)−21,60 €
Steuern auf die Betriebsrente−117,25 €
Betriebsrente netto390,76 €
Gesetzliche Rente netto1.278,75 €
Gesamtes Netto im Monat1.669,51 €
Steuerpflichtiger Anteil der gesetzlichen Rente84,0 %
Zu versteuerndes Einkommen im Jahr21.078 €

§ 22 Nr. 5 und § 22 Nr. 1 EStG, § 226 Abs. 2 und § 248 SGB V, Bezugsgröße 2026 · Schätzung ohne weitere Einkünfte und ohne private Zusatzabsicherung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Von Ihrer Betriebsrente bleiben 65,1 %

Aus 600 € brutto werden 391 € netto. Abgezogen werden 91,99 € Kranken- und Pflegebeiträge und 117,25 € Steuern. Der Grund für den hohen Abzug liegt nicht in der Steuer, sondern in der Krankenversicherung: Rentner zahlen den vollen Beitragssatz.

2

Auf die Betriebsrente zahlen Sie den doppelten KV-Satz

Als Arbeitnehmer teilen Sie den Krankenversicherungsbeitrag mit dem Arbeitgeber, rund 8,8 % für Sie. Auf eine Betriebsrente gibt es keinen Arbeitgeber, der mitzahlt: nach § 248 SGB V tragen Sie den vollen Satz von 17,5 % allein. Bei der gesetzlichen Rente übernimmt die Rentenversicherung dagegen die Hälfte.

3

Der Freibetrag von 197,75 € spart Ihnen 34,61 € im Monat

Seit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz bleibt nach § 226 Abs. 2 SGB V ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße beitragsfrei, 2026 sind das 197,75 €. Nur der Teil darüber wird mit Krankenkassenbeiträgen belastet. Der Freibetrag steigt jedes Jahr mit der Bezugsgröße.

4

Beim Pflegebeitrag gilt kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze

Das ist der Unterschied, der die meisten überrascht: Für die Pflegeversicherung wirkt der Betrag von 197,75 € als Freigrenze. Weil Ihre Betriebsrente darüber liegt, ist sie in voller Höhe pflegebeitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Das kostet Sie 21,60 € im Monat.

5

Ihre gesetzliche Rente ist zu 84,0 % steuerpflichtig

Bei einem Rentenbeginn 2026 zählen 84,0 % der gesetzlichen Rente zum steuerpflichtigen Einkommen (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG), die Betriebsrente dagegen zu 100 Prozent (§ 22 Nr. 5 EStG). Beide zusammen ergeben 21.078 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Die gesetzliche Rente entscheidet damit mit, welcher Steuersatz auf die Betriebsrente trifft.

6

Die Betriebsrente wird mit 25,3 % besteuert

Weil die Betriebsrente oben auf die gesetzliche Rente draufkommt, trifft sie Ihren Grenzsteuersatz von 25,3 % und nicht den Durchschnittssatz. Die Krankenkassenbeiträge auf die Betriebsrente können Sie als Sonderausgaben absetzen, was einen Teil davon zurückholt.

Wichtige Themen auf einen Blick

Wie viel bleibt von der Betriebsrente netto?

Von 600 € Betriebsrente im Monat bleiben 2026 neben einer gesetzlichen Rente von 1.500 € rund 391 € netto, also 65,1 %. Abgezogen werden 70,39 € Krankenversicherung, 21,60 € Pflegeversicherung und 117,25 € Steuern.

Der größte Posten ist nicht die Steuer, sondern die Krankenversicherung. Das ist der Punkt, an dem fast jede Betriebsrente kleiner ausfällt als die Zusage von damals erwarten ließ, und er hat einen einfachen Grund: Auf eine Betriebsrente gibt es keinen Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags übernimmt.

Warum die Krankenkasse den vollen Beitrag nimmt

Als Arbeitnehmer zahlen Sie rund 8,8 % Krankenversicherung, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Auf eine Betriebsrente tragen Sie nach § 248 SGB V den vollen Beitragssatz von 17,5 % allein, also den allgemeinen Satz von 14,6 % (§ 241 SGB V) plus den vollen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse.

Bei der gesetzlichen Rente ist es anders: Dort übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags (§ 249a SGB V). Genau diese Ungleichbehandlung zwischen gesetzlicher Rente und Betriebsrente ist der Grund, warum die Abzugsquote auf der Betriebsrente so viel höher wirkt. Welche Kasse welchen Zusatzbeitrag nimmt, zeigt der Krankenkassen-Rechner; ein Wechsel wirkt sich auf die Betriebsrente doppelt so stark aus wie auf ein Gehalt.

Der Freibetrag von 197,75 € im Monat

Seit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz bleibt ein Teil der Betriebsrente beitragsfrei. Der Freibetrag beträgt nach § 226 Abs. 2 SGB V ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also 197,75 €. Nur der Teil Ihrer Betriebsrente darüber wird mit Krankenkassenbeiträgen belastet.

Er steigt jedes Jahr, weil die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV der Lohnentwicklung folgt: 2026 liegt sie bei 3.955 € im Monat (SVBezGrV 2026), 2025 waren es 3.745 €. Bei 600 € Betriebsrente spart der Freibetrag Ihnen 34,61 € im Monat.

Pflegeversicherung: Freigrenze statt Freibetrag

Hier liegt der Unterschied, der die meisten überrascht. Für die Pflegeversicherung wirkt derselbe Betrag von 197,75 € nicht als Freibetrag, sondern als Freigrenze. Unterhalb fällt gar kein Beitrag an. Oberhalb ist die Betriebsrente in voller Höhe beitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Praktisch heißt das: Eine Betriebsrente von 197 € kostet 0,00 € Pflegebeitrag, eine von 199 € dagegen 7,16 €. Ein Euro mehr Rente kostet also 7,16 € zusätzlichen Beitrag. Wer über eine Einmalzahlung oder die Aufteilung mehrerer kleiner Betriebsrenten entscheidet, sollte diese Schwelle kennen. Kinderlose über 23 zahlen zusätzlich den Zuschlag von 0,6 % nach § 55 Abs. 3 SGB XI.

Betriebsrente netto: Tabelle nach Höhe

Alle Werte neben einer gesetzlichen Rente von 1.500 €, Rentenbeginn 2026, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, mit Kindern, ohne Kirchensteuer.

Betriebsrente bruttoKrankenversicherungPflegeversicherungSteuernNettobleibt
200 €0,39 €7,20 €40,25 €152,16 €76,1 %
300 €17,89 €10,80 €59,00 €212,31 €70,8 %
400 €35,39 €14,40 €78,17 €272,04 €68,0 %
600 €70,39 €21,60 €117,25 €390,76 €65,1 %
800 €105,39 €28,80 €157,33 €508,47 €63,6 %
1.200 €175,39 €43,20 €240,75 €740,66 €61,7 %

Die Netto-Quote steigt zunächst mit der Höhe der Rente, weil der Freibetrag bei kleinen Renten relativ mehr wiegt, und fällt danach wieder, weil die Steuer zunimmt. Der Sprung beim Übergang über die Pflege-Freigrenze ist in der Tabelle deutlich zu sehen.

Wie wird die Betriebsrente versteuert?

Eine Betriebsrente aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ist nach § 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe steuerpflichtig. Das ist die Kehrseite der Entgeltumwandlung: Was in der Ansparphase steuerfrei blieb, wird in der Auszahlungsphase komplett versteuert. Diese nachgelagerte Besteuerung lohnt sich meist trotzdem, weil der Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger liegt.

Die gesetzliche Rente ist dagegen nur zu ihrem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2026 zu 84,0 % (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). Beide Renten zusammen ergeben bei unserem Beispiel 21.078 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Deshalb braucht der Rechner beide Beträge: Die gesetzliche Rente entscheidet mit, welcher Steuersatz die Betriebsrente trifft. Wie sich der Anteil nach Rentenbeginn unterscheidet, rechnet auch der Rentenbesteuerungs-Rechner.

RentenbeginnBesteuerungsanteil gesetzliche RenteSteuer auf die BetriebsrenteBetriebsrente netto
200550,0 %35,58 €472,42 €
201060,0 %66,25 €441,76 €
201570,0 %100,08 €407,92 €
202080,0 %113,17 €394,84 €
202684,0 %117,25 €390,76 €
203086,0 %119,08 €388,92 €
204091,0 %122,92 €385,09 €

Direktzusage: der Fall, der anders läuft

Dieser Rechner gilt für die häufigste Form der Betriebsrente, also für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Kommt Ihre Betriebsrente aus einer Direktzusage des Arbeitgebers oder einer Unterstützungskasse, ist sie steuerlich ein Versorgungsbezug nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG.

Dann gilt zusätzlich der Versorgungsfreibetrag des § 19 Abs. 2 EStG, und die Steuer fällt niedriger aus als hier gerechnet. Bei den Krankenkassenbeiträgen bleibt es dagegen beim vollen Satz. Welche Form Sie haben, steht in Ihrer Versorgungszusage; im Zweifel fragen Sie die Stelle, die die Rente auszahlt.

Einmalzahlung oder monatliche Rente?

Viele Verträge lassen die Wahl zwischen einer laufenden Rente und einer Kapitalauszahlung. Steuerlich ist die Einmalzahlung meist die schlechtere Wahl: Sie wird in einem Jahr komplett versteuert und treibt den Steuersatz nach oben, während eine monatliche Rente sich über viele Jahre mit niedrigerem Grenzsteuersatz verteilt.

Bei den Krankenkassenbeiträgen gilt eine Sonderregel: Eine Kapitalauszahlung wird auf zehn Jahre verteilt und mit einem Hundertzwanzigstel pro Monat beitragspflichtig gestellt. Der Beitrag fällt also auch dann zehn Jahre lang an, und der monatliche Freibetrag hilft entsprechend wenig. Ob sich eine Fünftelregelung anwenden lässt, prüft im Grundsatz der Abfindungs-Rechner; auf Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ist sie in der Regel nicht anwendbar.

Privat versichert: der größte Abzug fällt weg

Die Beitragspflicht auf Versorgungsbezüge trifft nur gesetzlich Krankenversicherte. Wer privat versichert ist, zahlt auf die Betriebsrente keine Kranken- und Pflegebeiträge, und damit entfällt der Posten, der oben 91,99 € von 600 € ausmacht. Es bleibt allein die Steuer.

Von 600 € Betriebsrente blieben für eine privat versicherte Person also rund 482,75 € statt 390,76 €, weil die private Krankenversicherung ihre Prämie unabhängig vom Einkommen berechnet. Der Rechner oben unterstellt eine gesetzliche Versicherung und überschätzt die Abzüge für Privatversicherte daher deutlich. Umgekehrt gilt: Für freiwillig gesetzlich Versicherte, etwa ehemalige Selbstständige, bleibt es beim vollen Satz.

Wie sich die Betriebsrente über die Jahre verändert

Zwei Bewegungen laufen gegeneinander, und beide sind vorhersehbar. Der Freibetrag für die Krankenversicherung steigt jedes Jahr mit der Bezugsgröße, was Sie entlastet. Die Betriebsrente selbst wird dagegen oft nur gering oder gar nicht angepasst, während die gesetzliche Rente steigt, 2026 um 4,2 %.

Weil die gesetzliche Rente den Steuersatz mitbestimmt, unter dem die Betriebsrente steht, wird die Betriebsrente über die Jahre steuerlich teurer, obwohl sich an ihrer Höhe nichts ändert. Wer mit einer Rentenanpassung über den Grundfreibetrag von 12.348 € rutscht, zahlt erstmals überhaupt Steuern, und zwar auf die gesamte Betriebsrente. Diesen Punkt sollten Sie kennen, bevor der erste Steuerbescheid kommt. Die Anpassung der gesetzlichen Rente selbst rechnet der Rentenpunkte-Rechner.

Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Von der Betriebsrente wird keine Lohnsteuer einbehalten, wenn sie von einer Pensionskasse oder Direktversicherung kommt. Die Steuer darauf fällt also nicht monatlich an, sondern gesammelt mit dem Steuerbescheid. Das ist der zweite Grund, warum die erste Abrechnung oft überrascht: Die Abzüge oben sind die Beiträge, die Steuer kommt später und auf einmal.

Zur Abgabe verpflichtet sind Sie, sobald der Gesamtbetrag Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Bei unserem Beispiel liegt das zu versteuernde Einkommen bei 21.078 €, die Erklärung ist damit Pflicht. Rechnen Sie auch mit Vorauszahlungen: Setzt das Finanzamt sie fest, werden sie vierteljährlich fällig. Die Fristen stehen im Geld-Kalender. Absetzbar sind die Kranken- und Pflegebeiträge auf die Betriebsrente, was einen Teil der Steuer zurückholt.

Mehrere Betriebsrenten und der Freibetrag

Wer aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen mehrere Betriebsrenten bezieht, bekommt den Freibetrag nicht mehrfach. Er gilt einmal pro Person und wird von der Summe aller Versorgungsbezüge abgezogen. Drei Renten von je 100 € werden also wie eine von 300 € behandelt.

Für die Pflege-Freigrenze gilt dasselbe, und dort ist die Folge härter: Drei Renten von je 100 € liegen zusammen über der Freigrenze von 197,75 €, also werden alle drei in voller Höhe pflegebeitragspflichtig, obwohl jede einzelne darunter liegt. Zuständig für die Abrechnung ist die Zahlstelle der größten Rente, die die Beiträge einbehält und an die Kasse abführt. Prüfen Sie bei mehreren Zahlstellen, ob der Freibetrag tatsächlich nur einmal berücksichtigt wurde: Doppelte Berücksichtigung führt zu einer Nachforderung, die vollständige Nichtberücksichtigung kostet Sie 34,61 € im Monat.

Die häufigsten Fehler bei der Betriebsrente

  • Mit der Zusage von damals gerechnet. Angebotsrechnungen aus der Ansparphase zeigen meist die Bruttorente. Rund 34,9 % davon gehen für Beiträge und Steuern ab.
  • Die Pflege-Freigrenze nicht gekannt. Oberhalb von 197,75 € wird die ganze Rente pflegebeitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
  • Kranken- und Pflegebeiträge nicht abgesetzt. Die Beiträge, die Ihre Kasse von der Betriebsrente einbehält, sind Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG und senken Ihre Steuer. In einer Steuererklärung gehören sie eingetragen.
  • Privat Versicherte übersehen die Umkehrung. Wer privat krankenversichert ist, zahlt auf die Betriebsrente keine Beiträge. Für Privatversicherte fällt der größte Abzugsposten also weg, und die Rechnung hier überschätzt die Abzüge deutlich.
  • Den Arbeitgeberzuschuss vergessen. Läuft die Entgeltumwandlung noch, sind 15,0 % Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG Pflicht. Was das für Ihre künftige Rente bedeutet, rechnet der bAV-Rechner.

Quellen

Jede Zahl dieses Rechners folgt diesen amtlichen Veröffentlichungen.

Fachlich geprüfte Berechnung

Alle Sätze und Formeln dieses Rechners folgen den amtlichen Veröffentlichungen für das Steuerjahr 2026 (siehe Quellen) und werden nach jeder Gesetzesänderung aktualisiert. Mehr dazu: So rechnen wir und unsere redaktionellen Standards.

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Häufige Fragen

1Wie viel Abzüge hat man auf die Betriebsrente?

Bei 600 € Betriebsrente im Monat gehen 2026 rund 34,9 % ab, also etwa 209 €. Den größten Teil macht die Krankenversicherung aus: Rentner tragen nach § 248 SGB V den vollen Beitragssatz von 17,5 % selbst, während Arbeitnehmer nur rund 8,8 % zahlen.

2Wie hoch ist der Freibetrag für die Betriebsrente 2026?

197,75 € im Monat. Er entspricht nach § 226 Abs. 2 SGB V einem Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße von 3.955 € und steigt jedes Jahr mit ihr. Für die Krankenversicherung ist es ein echter Freibetrag, nur der Teil darüber wird belastet. Für die Pflegeversicherung wirkt derselbe Betrag als Freigrenze.

3Ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig?

Eine Betriebsrente aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ist nach § 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe steuerpflichtig. Kommt sie aus einer Direktzusage oder Unterstützungskasse, ist sie ein Versorgungsbezug nach § 19 EStG und wird durch den Versorgungsfreibetrag günstiger behandelt. Die gesetzliche Rente ist dagegen nur zu ihrem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2026 zu 84,0 %.

4Zahlen privat Krankenversicherte Beiträge auf die Betriebsrente?

Nein. Die Beitragspflicht nach § 229 SGB V trifft nur gesetzlich Krankenversicherte. Privat Versicherte zahlen auf die Betriebsrente keine Kranken- und Pflegebeiträge, es bleibt allein die Steuer. Für sie fällt damit der größte Abzugsposten weg.

5Lohnt sich die Kapitalauszahlung statt der monatlichen Rente?

Steuerlich meist nicht. Die Einmalzahlung wird in einem Jahr komplett versteuert und treibt den Grenzsteuersatz nach oben, während eine laufende Rente sich über viele Jahre verteilt. Auch die Krankenkassenbeiträge entfallen nicht: Eine Kapitalleistung wird auf zehn Jahre verteilt und mit einem Hundertzwanzigstel pro Monat beitragspflichtig gestellt.

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