Wie viel bleibt von der Betriebsrente netto?
Von 600 € Betriebsrente im Monat bleiben 2026 neben einer gesetzlichen Rente von 1.500 € rund 391 € netto, also 65,1 %. Abgezogen werden 70,39 € Krankenversicherung, 21,60 € Pflegeversicherung und 117,25 € Steuern.
Der größte Posten ist nicht die Steuer, sondern die Krankenversicherung. Das ist der Punkt, an dem fast jede Betriebsrente kleiner ausfällt als die Zusage von damals erwarten ließ, und er hat einen einfachen Grund: Auf eine Betriebsrente gibt es keinen Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags übernimmt.
Warum die Krankenkasse den vollen Beitrag nimmt
Als Arbeitnehmer zahlen Sie rund 8,8 % Krankenversicherung, die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber. Auf eine Betriebsrente tragen Sie nach § 248 SGB V den vollen Beitragssatz von 17,5 % allein, also den allgemeinen Satz von 14,6 % (§ 241 SGB V) plus den vollen Zusatzbeitrag Ihrer Kasse.
Bei der gesetzlichen Rente ist es anders: Dort übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des Beitrags (§ 249a SGB V). Genau diese Ungleichbehandlung zwischen gesetzlicher Rente und Betriebsrente ist der Grund, warum die Abzugsquote auf der Betriebsrente so viel höher wirkt. Welche Kasse welchen Zusatzbeitrag nimmt, zeigt der Krankenkassen-Rechner; ein Wechsel wirkt sich auf die Betriebsrente doppelt so stark aus wie auf ein Gehalt.
Der Freibetrag von 197,75 € im Monat
Seit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz bleibt ein Teil der Betriebsrente beitragsfrei. Der Freibetrag beträgt nach § 226 Abs. 2 SGB V ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also 197,75 €. Nur der Teil Ihrer Betriebsrente darüber wird mit Krankenkassenbeiträgen belastet.
Er steigt jedes Jahr, weil die Bezugsgröße nach § 18 SGB IV der Lohnentwicklung folgt: 2026 liegt sie bei 3.955 € im Monat (SVBezGrV 2026), 2025 waren es 3.745 €. Bei 600 € Betriebsrente spart der Freibetrag Ihnen 34,61 € im Monat.
Pflegeversicherung: Freigrenze statt Freibetrag
Hier liegt der Unterschied, der die meisten überrascht. Für die Pflegeversicherung wirkt derselbe Betrag von 197,75 € nicht als Freibetrag, sondern als Freigrenze. Unterhalb fällt gar kein Beitrag an. Oberhalb ist die Betriebsrente in voller Höhe beitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
Praktisch heißt das: Eine Betriebsrente von 197 € kostet 0,00 € Pflegebeitrag, eine von 199 € dagegen 7,16 €. Ein Euro mehr Rente kostet also 7,16 € zusätzlichen Beitrag. Wer über eine Einmalzahlung oder die Aufteilung mehrerer kleiner Betriebsrenten entscheidet, sollte diese Schwelle kennen. Kinderlose über 23 zahlen zusätzlich den Zuschlag von 0,6 % nach § 55 Abs. 3 SGB XI.
Betriebsrente netto: Tabelle nach Höhe
Alle Werte neben einer gesetzlichen Rente von 1.500 €, Rentenbeginn 2026, durchschnittlicher Zusatzbeitrag, mit Kindern, ohne Kirchensteuer.
| Betriebsrente brutto | Krankenversicherung | Pflegeversicherung | Steuern | Netto | bleibt |
|---|---|---|---|---|---|
| 200 € | 0,39 € | 7,20 € | 40,25 € | 152,16 € | 76,1 % |
| 300 € | 17,89 € | 10,80 € | 59,00 € | 212,31 € | 70,8 % |
| 400 € | 35,39 € | 14,40 € | 78,17 € | 272,04 € | 68,0 % |
| 600 € | 70,39 € | 21,60 € | 117,25 € | 390,76 € | 65,1 % |
| 800 € | 105,39 € | 28,80 € | 157,33 € | 508,47 € | 63,6 % |
| 1.200 € | 175,39 € | 43,20 € | 240,75 € | 740,66 € | 61,7 % |
Die Netto-Quote steigt zunächst mit der Höhe der Rente, weil der Freibetrag bei kleinen Renten relativ mehr wiegt, und fällt danach wieder, weil die Steuer zunimmt. Der Sprung beim Übergang über die Pflege-Freigrenze ist in der Tabelle deutlich zu sehen.
Wie wird die Betriebsrente versteuert?
Eine Betriebsrente aus Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds ist nach § 22 Nr. 5 EStG in voller Höhe steuerpflichtig. Das ist die Kehrseite der Entgeltumwandlung: Was in der Ansparphase steuerfrei blieb, wird in der Auszahlungsphase komplett versteuert. Diese nachgelagerte Besteuerung lohnt sich meist trotzdem, weil der Steuersatz im Ruhestand in der Regel niedriger liegt.
Die gesetzliche Rente ist dagegen nur zu ihrem Besteuerungsanteil steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2026 zu 84,0 % (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). Beide Renten zusammen ergeben bei unserem Beispiel 21.078 € zu versteuerndes Einkommen im Jahr. Deshalb braucht der Rechner beide Beträge: Die gesetzliche Rente entscheidet mit, welcher Steuersatz die Betriebsrente trifft. Wie sich der Anteil nach Rentenbeginn unterscheidet, rechnet auch der Rentenbesteuerungs-Rechner.
| Rentenbeginn | Besteuerungsanteil gesetzliche Rente | Steuer auf die Betriebsrente | Betriebsrente netto |
|---|---|---|---|
| 2005 | 50,0 % | 35,58 € | 472,42 € |
| 2010 | 60,0 % | 66,25 € | 441,76 € |
| 2015 | 70,0 % | 100,08 € | 407,92 € |
| 2020 | 80,0 % | 113,17 € | 394,84 € |
| 2026 | 84,0 % | 117,25 € | 390,76 € |
| 2030 | 86,0 % | 119,08 € | 388,92 € |
| 2040 | 91,0 % | 122,92 € | 385,09 € |
Direktzusage: der Fall, der anders läuft
Dieser Rechner gilt für die häufigste Form der Betriebsrente, also für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Kommt Ihre Betriebsrente aus einer Direktzusage des Arbeitgebers oder einer Unterstützungskasse, ist sie steuerlich ein Versorgungsbezug nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
Dann gilt zusätzlich der Versorgungsfreibetrag des § 19 Abs. 2 EStG, und die Steuer fällt niedriger aus als hier gerechnet. Bei den Krankenkassenbeiträgen bleibt es dagegen beim vollen Satz. Welche Form Sie haben, steht in Ihrer Versorgungszusage; im Zweifel fragen Sie die Stelle, die die Rente auszahlt.
Einmalzahlung oder monatliche Rente?
Viele Verträge lassen die Wahl zwischen einer laufenden Rente und einer Kapitalauszahlung. Steuerlich ist die Einmalzahlung meist die schlechtere Wahl: Sie wird in einem Jahr komplett versteuert und treibt den Steuersatz nach oben, während eine monatliche Rente sich über viele Jahre mit niedrigerem Grenzsteuersatz verteilt.
Bei den Krankenkassenbeiträgen gilt eine Sonderregel: Eine Kapitalauszahlung wird auf zehn Jahre verteilt und mit einem Hundertzwanzigstel pro Monat beitragspflichtig gestellt. Der Beitrag fällt also auch dann zehn Jahre lang an, und der monatliche Freibetrag hilft entsprechend wenig. Ob sich eine Fünftelregelung anwenden lässt, prüft im Grundsatz der Abfindungs-Rechner; auf Kapitalleistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ist sie in der Regel nicht anwendbar.
Privat versichert: der größte Abzug fällt weg
Die Beitragspflicht auf Versorgungsbezüge trifft nur gesetzlich Krankenversicherte. Wer privat versichert ist, zahlt auf die Betriebsrente keine Kranken- und Pflegebeiträge, und damit entfällt der Posten, der oben 91,99 € von 600 € ausmacht. Es bleibt allein die Steuer.
Von 600 € Betriebsrente blieben für eine privat versicherte Person also rund 482,75 € statt 390,76 €, weil die private Krankenversicherung ihre Prämie unabhängig vom Einkommen berechnet. Der Rechner oben unterstellt eine gesetzliche Versicherung und überschätzt die Abzüge für Privatversicherte daher deutlich. Umgekehrt gilt: Für freiwillig gesetzlich Versicherte, etwa ehemalige Selbstständige, bleibt es beim vollen Satz.
Wie sich die Betriebsrente über die Jahre verändert
Zwei Bewegungen laufen gegeneinander, und beide sind vorhersehbar. Der Freibetrag für die Krankenversicherung steigt jedes Jahr mit der Bezugsgröße, was Sie entlastet. Die Betriebsrente selbst wird dagegen oft nur gering oder gar nicht angepasst, während die gesetzliche Rente steigt, 2026 um 4,2 %.
Weil die gesetzliche Rente den Steuersatz mitbestimmt, unter dem die Betriebsrente steht, wird die Betriebsrente über die Jahre steuerlich teurer, obwohl sich an ihrer Höhe nichts ändert. Wer mit einer Rentenanpassung über den Grundfreibetrag von 12.348 € rutscht, zahlt erstmals überhaupt Steuern, und zwar auf die gesamte Betriebsrente. Diesen Punkt sollten Sie kennen, bevor der erste Steuerbescheid kommt. Die Anpassung der gesetzlichen Rente selbst rechnet der Rentenpunkte-Rechner.
Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen
Von der Betriebsrente wird keine Lohnsteuer einbehalten, wenn sie von einer Pensionskasse oder Direktversicherung kommt. Die Steuer darauf fällt also nicht monatlich an, sondern gesammelt mit dem Steuerbescheid. Das ist der zweite Grund, warum die erste Abrechnung oft überrascht: Die Abzüge oben sind die Beiträge, die Steuer kommt später und auf einmal.
Zur Abgabe verpflichtet sind Sie, sobald der Gesamtbetrag Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt. Bei unserem Beispiel liegt das zu versteuernde Einkommen bei 21.078 €, die Erklärung ist damit Pflicht. Rechnen Sie auch mit Vorauszahlungen: Setzt das Finanzamt sie fest, werden sie vierteljährlich fällig. Die Fristen stehen im Geld-Kalender. Absetzbar sind die Kranken- und Pflegebeiträge auf die Betriebsrente, was einen Teil der Steuer zurückholt.
Mehrere Betriebsrenten und der Freibetrag
Wer aus verschiedenen Arbeitsverhältnissen mehrere Betriebsrenten bezieht, bekommt den Freibetrag nicht mehrfach. Er gilt einmal pro Person und wird von der Summe aller Versorgungsbezüge abgezogen. Drei Renten von je 100 € werden also wie eine von 300 € behandelt.
Für die Pflege-Freigrenze gilt dasselbe, und dort ist die Folge härter: Drei Renten von je 100 € liegen zusammen über der Freigrenze von 197,75 €, also werden alle drei in voller Höhe pflegebeitragspflichtig, obwohl jede einzelne darunter liegt. Zuständig für die Abrechnung ist die Zahlstelle der größten Rente, die die Beiträge einbehält und an die Kasse abführt. Prüfen Sie bei mehreren Zahlstellen, ob der Freibetrag tatsächlich nur einmal berücksichtigt wurde: Doppelte Berücksichtigung führt zu einer Nachforderung, die vollständige Nichtberücksichtigung kostet Sie 34,61 € im Monat.
Die häufigsten Fehler bei der Betriebsrente
- Mit der Zusage von damals gerechnet. Angebotsrechnungen aus der Ansparphase zeigen meist die Bruttorente. Rund 34,9 % davon gehen für Beiträge und Steuern ab.
- Die Pflege-Freigrenze nicht gekannt. Oberhalb von 197,75 € wird die ganze Rente pflegebeitragspflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
- Kranken- und Pflegebeiträge nicht abgesetzt. Die Beiträge, die Ihre Kasse von der Betriebsrente einbehält, sind Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG und senken Ihre Steuer. In einer Steuererklärung gehören sie eingetragen.
- Privat Versicherte übersehen die Umkehrung. Wer privat krankenversichert ist, zahlt auf die Betriebsrente keine Beiträge. Für Privatversicherte fällt der größte Abzugsposten also weg, und die Rechnung hier überschätzt die Abzüge deutlich.
- Den Arbeitgeberzuschuss vergessen. Läuft die Entgeltumwandlung noch, sind 15,0 % Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG Pflicht. Was das für Ihre künftige Rente bedeutet, rechnet der bAV-Rechner.



