Was ist Grundsicherung im Alter und wer zahlt es?
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung nach den Paragrafen 41 und folgende des SGB XII für Menschen, deren Rente und übriges Einkommen den eigenen Bedarf nicht decken. Sie ist keine Rente, sondern eine Fürsorgeleistung, die das Sozialamt oder die Rentenversicherung zahlt, wenn die Altersrente allein nicht ausreicht. Anders als beim Bürgergeld gibt es hier keine Vermittlungspflicht und keine Sanktionen, weil die Altersgrenze oder die volle Erwerbsminderung bereits erreicht ist.
Einen festen Satz gibt es nicht. Das Sozialamt berechnet den individuellen Bedarf aus Regelbedarf, tatsächlicher Miete und Nebenkosten, gegebenenfalls Mehrbedarfen etwa für das Merkzeichen G, und zieht davon Rente und sonstiges Einkommen ab. Zum Vergleich liegt der Regelbedarf für Alleinstehende bei 563 Euro und für Partner in einem gemeinsamen Haushalt bei jeweils 506 Euro, doch das ist nur ein Baustein der Rechnung, nicht das Endergebnis.
Anspruch haben zwei Gruppen. Die erste sind Menschen, die die Altersgrenze nach der Geburtsjahrgangstabelle in Paragraf 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben, wobei diese Grenze je nach Geburtsjahr variiert und nicht pauschal bei 67 Jahren liegt. Die zweite Gruppe sind Menschen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, unabhängig davon, ob der Arbeitsmarkt für sie offensteht, sowie Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbare Fälle nach Paragraf 41 Absatz 3a SGB XII.
Der wichtigste Unterschied zur Sozialhilfe im engeren Sinn ist der Unterhaltsrückgriff bei den eigenen Kindern. Dieser greift erst, wenn ein Kind ein Jahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro hat, und das wird noch dazu je Kind einzeln betrachtet. Unterhalb dieser Grenze werden die Kinder nicht herangezogen und nicht einmal befragt, was viele Berechtigte nicht wissen und was der Hauptgrund ist, warum sie den Antrag scheuen.
Wer bekommt Grundsicherung im Alter?
Diese Voraussetzungen entscheiden. Prüfen Sie sie der Reihe nach gegen Ihre eigene Lage; eine einzige davon nicht zu erfüllen bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht.
- Menschen ab der Altersgrenze, deren Rente und übriges Einkommen den Bedarf nicht decken. Die Grenze richtet sich nach dem Geburtsjahrgang und liegt nicht pauschal bei 67.
- Menschen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, unabhängig von der Lage am Arbeitsmarkt.
- Auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbare Fälle nach § 41 Absatz 3a SGB XII.
- Der häufigste Irrtum: Unterhalt der Kinder wird erst ab einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro je Kind geprüft. Darunter werden die Kinder nicht herangezogen und nicht einmal befragt. Rund 60 Prozent der Berechtigten beantragen die Leistung trotzdem nicht.
Wie viel Grundsicherung im Alter steht Ihnen zu?
| Regelbedarfsstufen zum Vergleich, kein fester Grundsicherungssatz | Betrag |
|---|---|
| Alleinstehende, Regelbedarfsstufe 1 Nur ein Baustein der individuellen Bedarfsberechnung | 563 Euro |
| Partner in gemeinsamem Haushalt, je Person | 506 Euro |
| Miete und Nebenkosten | individuell, tatsächliche Kosten in angemessenem Rahmen |
| Mehrbedarf bei Merkzeichen G | erhöht den Bedarf, Höhe hängt vom Einzelfall ab |
| Unterhaltsrückgriff bei Kindern | erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen je Kind |
| Endgültiger Grundsicherungsbetrag | Bedarf minus Rente und sonstiges Einkommen, kein Pauschalbetrag |
Die Differenz zwischen Rente und Bedarf entscheidet, ob und wie viel Grundsicherung gezahlt wird. Wer eine kleine Rente von wenigen hundert Euro bezieht und hohe Mietkosten in einer teuren Stadt hat, kann trotz jahrzehntelanger Erwerbstätigkeit einen erheblichen Anspruch haben. Das betrifft besonders Menschen mit Erwerbsbiografien in Teilzeit, mit Erziehungszeiten oder mit langen Phasen geringer Löhne, die in der Rentenberechnung nicht ausgeglichen wurden.
Grundsicherung schließt andere Leistungen nicht automatisch aus, sie wird aber vorrangig gegenüber manchen und nachrangig gegenüber anderen Leistungen geprüft. Wohngeld etwa wird bei bestehendem Grundsicherungsbezug nicht zusätzlich gezahlt, weil die Wohnkosten in der Grundsicherung bereits berücksichtigt sind. Wer noch unsicher ist, welche Leistung im eigenen Fall günstiger ist, sollte beide Wege parallel durchrechnen, bevor ein Antrag zurückgezogen wird.
Die Angst vor dem Unterhaltsrückgriff ist der zentrale Grund, warum rund 60 Prozent der Berechtigten die Leistung nicht beantragen. Viele ältere Menschen wollen ihre Kinder nicht belasten und verzichten deshalb lieber ganz auf die Leistung, obwohl das Gesetz genau das seit einer Reform ausdrücklich verhindern will. Die Einkommensgrenze von 100.000 Euro je Kind und Jahr liegt so hoch, dass die überwiegende Mehrheit der Kinder von Antragstellenden niemals betroffen wäre.
Vermögen wird bei der Grundsicherung geprüft, allerdings gibt es Schonvermögen und die selbst bewohnte, angemessene Immobilie bleibt in der Regel unberücksichtigt. Wer knapp über der Grenze liegt, sollte das Sozialamt trotzdem konkret fragen, weil die Bewertung im Einzelfall unterschiedlich ausfallen kann. Ein Ablehnungsbescheid wegen Vermögens ist häufig anfechtbar, wenn Schonvermögen oder selbst bewohntes Eigentum falsch angerechnet wurden.
Beispiel: Wie viel Grundsicherung bekommt eine alleinstehende Rentnerin?
Ein durchgerechneter Fall sagt mehr als jede Voraussetzungenliste. Die Zahlen sind gerundet und ersetzen keinen Bescheid, zeigen aber die Größenordnung.
| Position | Wert |
|---|---|
| Ausgangslage | 78 Jahre, Altersrente 480 Euro monatlich, allein lebend |
| Regelbedarf Alleinstehende | 563 Euro |
| Kaltmiete, Nebenkosten, Heizung | 420 Euro, als angemessen anerkannt |
| Gesamtbedarf | 563 + 420 = 983 Euro |
| Anzurechnende Rente | 480 Euro |
| Grundsicherungsbetrag | 983 minus 480 = 503 Euro im Monat |
| Prüfung Kinder | Tochter verdient 45.000 Euro jährlich, wird nicht befragt |
| Bewilligungsdauer | zwölf Monate, danach Weiterbewilligungsantrag |
In diesem Beispiel deckt die Rente nur etwa die Hälfte des tatsächlichen Bedarfs, sodass das Sozialamt die Differenz von 503 Euro monatlich zahlt. Entscheidend ist, dass die Tochter mit einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro weit unter der Grenze von 100.000 Euro liegt und deshalb überhaupt nicht kontaktiert wird. Genau diese Sorge um die eigenen Kinder hält viele Rentnerinnen und Rentner davon ab, den Antrag zu stellen, obwohl er in diesem Fall zu über 500 Euro zusätzlichem Einkommen im Monat führt.
So beantragen Sie Grundsicherung im Alter
In dieser Reihenfolge, weil jeder Schritt den nächsten möglich macht. Ein unvollständiger Antrag wahrt in der Regel bereits die Frist, Unterlagen lassen sich nachreichen.
- Antrag beim Sozialamt der Stadt oder des Kreises stellen. Die Rentenversicherung nimmt den Antrag ebenfalls entgegen und leitet ihn weiter.
- Ein formloser Antrag genügt zunächst und sichert den Anspruch ab dem Ersten des Monats.
- Renten-, Einkommens- und Wohnkostennachweise einreichen.
- Das Sozialamt berechnet den individuellen Bedarf. Eine feste Pauschale gibt es nicht.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Legen Sie diese Unterlagen vor dem Ausfüllen bereit. Fehlende Nachweise sind der häufigste Grund, warum sich eine Bewilligung um Wochen verzögert.
- Rentenbescheid oder Nachweis über sonstiges Einkommen
- Mietvertrag sowie Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Nachweise über Vermögen und Versicherungen
- Bei Erwerbsminderung: Bescheid oder Gutachten über die dauerhafte volle Erwerbsminderung
- Bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis, das Merkzeichen G erhöht den Bedarf
Ab wann wird gezahlt, und gibt es Geld rückwirkend?
- Gezahlt wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wird. Rückwirkend gibt es nichts.
- Die Bewilligung gilt in der Regel zwölf Monate und muss danach erneuert werden.
- Wer unsicher ist, ob es reicht: Der Antrag kostet nichts und die Ablehnung hat keine Folgen.
Die häufigsten Irrtümer
Diese Annahmen halten mehr Menschen von einem Antrag ab als die tatsächlichen Voraussetzungen.
Meine Kinder müssen für mich aufkommen. Das ist der Irrtum, der die meisten Berechtigten vom Antrag abhält. Unterhalt der Kinder wird bei der Grundsicherung im Alter erst geprüft, wenn ein Kind ein Jahreseinkommen von mindestens 100.000 Euro hat, und das wird je Kind einzeln betrachtet. Unterhalb dieser Grenze werden die Kinder weder herangezogen noch überhaupt befragt oder informiert.
Ich habe doch mein Leben lang gearbeitet, das steht mir nicht zu. Grundsicherung ist keine Belohnung für Bedürftigkeit, sondern ein gesetzlicher Anspruch, der genau für Menschen mit lückenhafter Erwerbsbiografie oder niedrigen Löhnen geschaffen wurde. Wer jahrzehntelang gearbeitet hat und trotzdem eine kleine Rente bezieht, hat denselben Anspruch wie jemand ohne Erwerbsbiografie. Die Höhe der Rente allein entscheidet, nicht die Lebensleistung davor.
Ein Antrag lohnt sich erst, wenn ich sicher bin, dass es reicht. Der Antrag kostet nichts und eine Ablehnung hat keine negativen Folgen für spätere Ansprüche. Ein formloser Antrag genügt zunächst und sichert den Anspruch bereits ab dem Ersten des Monats, in dem er gestellt wird. Wer zögert, weil er die Berechnung nicht selbst durchführen kann, verschenkt in vielen Fällen bares Geld, ohne es zu wissen.
Sonderfälle, die häufig übersehen werden
Die Regelfälle stehen oben. Diese Konstellationen entscheiden in der Praxis über viele Anträge und stehen in keinem Merkblatt an prominenter Stelle.
Dauerhaft volle Erwerbsminderung vor der Altersgrenze. Auch Menschen ab 18 Jahren, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf Grundsicherung, unabhängig davon, ob der Arbeitsmarkt für sie überhaupt Stellen bereithält. Dauerhaft bedeutet in der Regel eine Prognose von mindestens drei Jahren. Wer nur befristet erwerbsgemindert ist, wird stattdessen auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder auf eine Erwerbsminderungsrente mit Aufstockung verwiesen.
Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen. Nach Paragraf 41 Absatz 3a SGB XII haben auch Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen und vergleichbare Einrichtungen einen eigenständigen Zugang zur Grundsicherung. Das gilt unabhängig vom Lebensalter und von der Frage, ob eine volle Erwerbsminderung förmlich festgestellt wurde. Die Werkstatt oder der zuständige Sozialdienst kann bei der Antragstellung häufig unterstützen.
Altersgrenze nach Geburtsjahrgang. Die maßgebliche Altersgrenze liegt nicht pauschal bei 67 Jahren, sondern richtet sich nach der Geburtsjahrgangstabelle in Paragraf 41 Absatz 2 SGB XII. Wer kurz vor der eigenen Regelaltersgrenze steht und unsicher ist, sollte die genaue Grenze beim Sozialamt oder anhand der Tabelle im Gesetzestext prüfen, statt sich auf das allgemein bekannte Renteneintrittsalter zu verlassen.
Schonvermögen und selbst bewohnte Immobilie. Vermögen wird geprüft, doch es gibt Schonvermögen, und eine selbst bewohnte, angemessene Immobilie bleibt in der Regel unberücksichtigt. Wer knapp über der Vermögensgrenze liegt oder unsicher ist, ob das eigene Haus als angemessen gilt, sollte dies konkret mit dem Sozialamt klären, bevor ein Antrag aus vorschneller Annahme unterbleibt.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Ablehnungsbescheide bei der Grundsicherung beruhen häufig auf falsch angesetzten Wohnkosten, nicht anerkannten Mehrbedarfen oder einer fehlerhaften Vermögensanrechnung. Prüfen Sie zuerst, ob Ihre tatsächliche Miete vollständig übernommen wurde und ob Mehrbedarfe wie das Merkzeichen G berücksichtigt wurden. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids schriftlich beim Sozialamt eingehen, eine kurze Begründung reicht zunächst aus und kann später ergänzt werden.
Ein Widerspruch ist formlos möglich und kostet nichts. Ein Satz genügt: dass Sie dem Bescheid vom Datum X widersprechen und die Begründung nachreichen. Die Frist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe; welches Gericht anschließend zuständig ist, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Kostenlose Hilfe bekommen Sie bei den Sozialverbänden VdK und SoVD, bei Caritas und Diakonie und bei den Verbraucherzentralen.
Wo Sie kostenlose Hilfe beim Antrag bekommen
Sie müssen das nicht allein ausfüllen, und Beratung kostet nichts. Nach Paragraf 14 SGB I hat jede Behörde eine gesetzliche Beratungspflicht: Die Stelle, bei der Sie beantragen, muss Ihnen beim Ausfüllen helfen und Sie auf Leistungen hinweisen, die Ihnen zustehen. Bestehen Sie darauf, wenn Sie abgewiesen werden.
Unabhängig beraten die Sozialverbände VdK und SoVD, die Wohlfahrtsverbände Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt und Paritätischer, die Verbraucherzentralen sowie die allgemeinen Sozialberatungsstellen der Kommunen. Für Mietfragen kommen die Mietervereine dazu, bei Schulden die anerkannten Schuldnerberatungsstellen. Diese Stellen kennen die örtliche Praxis der Ämter, was bei Ermessensentscheidungen oft mehr wert ist als die Kenntnis des Gesetzestextes.
Geht es um einen Widerspruch oder eine Klage vor dem Sozialgericht, gibt es Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Verfahren vor den Sozialgerichten sind für Versicherte und Leistungsempfänger gerichtskostenfrei. Der Gang zum Sozialgericht ist also kein finanzielles Risiko, und ein erheblicher Teil der Klagen gegen Sozialleistungsbescheide hat zumindest teilweise Erfolg.
Welche Leistungen Sie zusätzlich prüfen sollten
Sozialleistungen hängen zusammen: Der Bezug der einen schaltet oft die nächste frei, und genau diese Kette kennt kaum jemand. Prüfen Sie mit dem Geld-Finder in einem Durchgang alle Leistungen für Ihren Haushalt.
Wohngeld beantragen · Pflegegeld beantragen · Geld-Finder: Welche Leistung passt zu mir · Alle Leistungen im Überblick
Rechtsgrundlagen und amtliche Informationen: SGB XII, Viertes Kapitel, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Paragraf 41 SGB XII, Leistungsberechtigte, Paragraf 43 SGB XII, Einsatz des Einkommens und Vermögens, Unterhaltsrückgriff, Deutsche Rentenversicherung, Grundsicherung im Alter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Grundsicherung im Alter.
