Die erste Steuererklärung: der komplette Kurs
Von der Frage, ob Sie überhaupt abgeben müssen, bis zum geprüften Bescheid. Alle Formulare, alle Fristen, alle Pauschbeträge in einer Reihenfolge, die funktioniert.
Für: Arbeitnehmer, Berufseinsteiger und Studierende, die zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben
6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 23 Min.
- 6 Module
- aufeinander aufbauend
- 18 Lektionen
- je 3 bis 6 Minuten
- Einsteiger-Niveau
- Keine Vorkenntnisse nötig
- 1 Std. 23 Min.
- in Ihrem eigenen Tempo
- 11 Rechner
- direkt in den Lektionen
Das lernen Sie
Themen im Kurs
Gut zu wissen
Kurs — 6 Module
Die erste Steuererklärung scheitert selten am Rechnen und fast immer an der Reihenfolge. Dieser Kurs führt Sie in 18 Lektionen durch den kompletten Ablauf: Abgabepflicht klären, Unterlagen sammeln, ELSTER einrichten, Hauptvordruck und Anlagen ausfüllen, absenden, Bescheid prüfen. Mit einem Rechner an jeder Stelle, an der eine Zahl gebraucht wird.
Kursinhalt
Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung unterscheiden, die Abgabefrist kennen und die Vier-Jahres-Frist für freiwillige Erklärungen nutzen.
Die Unterlagen, die Sie wirklich brauchen, die Lohnsteuerbescheinigung im Detail und das ELSTER-Konto, dessen Einrichtung Vorlauf braucht.
Hauptvordruck, Anlage N und Anlage Vorsorgeaufwand. Welches Formular welche Aufgabe hat und in welcher Reihenfolge Sie es ausfüllen.
Über den Pauschbetrag von 1.230 Euro kommen: Fahrten zur Arbeit, Homeoffice, Arbeitsmittel, Fortbildung und Bewerbungen.
Die zweite und dritte Abzugsebene neben den Werbungskosten. Was wohin gehört, wo Pauschbeträge greifen und wo eine Grenze überschritten werden muss.
Die letzten Prüfschritte vor dem Absenden, der Steuerbescheid Zeile für Zeile und der Einspruch innerhalb eines Monats.
Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 11 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.
Häufige Fragen
Muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?
In der Regel nicht. Eine Pflicht entsteht nur in den abschließend in § 46 EStG genannten Fällen, etwa bei Steuerklasse V oder VI, bei einem eingetragenen Freibetrag oder bei Lohnersatzleistungen. Alle übrigen Arbeitnehmer geben freiwillig ab und haben dafür vier Jahre Zeit.
Bis wann muss die erste Steuererklärung abgegeben werden?
Wer abgeben muss, hat nach § 149 Absatz 2 AO bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Wer freiwillig abgibt, kann sich vier Jahre lassen: Die Festsetzungsfrist nach § 169 AO beginnt mit dem Ende des Steuerjahres und läuft dann vier Jahre.
Lohnt sich die erste Steuererklärung überhaupt?
Meistens ja. Schon der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird beim monatlichen Lohnsteuerabzug nur pauschal berücksichtigt. Wer höhere Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder außergewöhnliche Belastungen hatte, bekommt die Differenz erstattet. Eine Nachzahlung ist bei reiner Antragsveranlagung nicht zu befürchten.
Was brauche ich für die erste Steuererklärung?
Die Steuer-Identifikationsnummer, die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, ein ELSTER-Konto und eine Bankverbindung. Belege müssen Sie nicht mitschicken, aber aufbewahren: Es gilt die Belegvorhaltepflicht, das Finanzamt fordert Nachweise nur bei Bedarf an.
Wie lange dauert es bis zum Steuerbescheid?
Das Gesetz nennt keine Bearbeitungsfrist. In der Praxis liegen zwischen elektronischer Abgabe und Bescheid meist einige Wochen bis wenige Monate. Gegen den Bescheid können Sie nach § 355 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen.