SteuerGenau
STEUERGENAUONLINE-KURS

Die erste Steuererklärung: der komplette Kurs

Von der Frage, ob Sie überhaupt abgeben müssen, bis zum geprüften Bescheid. Alle Formulare, alle Fristen, alle Pauschbeträge in einer Reihenfolge, die funktioniert.

Für: Arbeitnehmer, Berufseinsteiger und Studierende, die zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben

6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 23 Min.

6 Module
aufeinander aufbauend
18 Lektionen
je 3 bis 6 Minuten
Einsteiger-Niveau
Keine Vorkenntnisse nötig
1 Std. 23 Min.
in Ihrem eigenen Tempo
11 Rechner
direkt in den Lektionen

Das lernen Sie

Sie stellen in fünf Minuten fest, ob Sie abgeben müssen oder freiwillig abgeben
Sie kennen die Frist zum 31. Juli und die Vier-Jahres-Frist für freiwillige Erklärungen
Sie richten ein ELSTER-Konto ein und finden sich im Hauptvordruck und in der Anlage N zurecht
Sie tragen Werbungskosten so ein, dass der Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten wird
Sie unterscheiden Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sicher
Sie prüfen den Steuerbescheid und legen fristgerecht Einspruch ein

Themen im Kurs

Gut zu wissen

Dauerhaft kostenlos
Kein Konto, kein Limit
Auf Deutsch
mit amtlichen Quellen
Zuletzt geprüft
28. Juli 2026

Kurs — 6 Module

Die erste Steuererklärung scheitert selten am Rechnen und fast immer an der Reihenfolge. Dieser Kurs führt Sie in 18 Lektionen durch den kompletten Ablauf: Abgabepflicht klären, Unterlagen sammeln, ELSTER einrichten, Hauptvordruck und Anlagen ausfüllen, absenden, Bescheid prüfen. Mit einem Rechner an jeder Stelle, an der eine Zahl gebraucht wird.

Kursinhalt

Pflichtveranlagung und Antragsveranlagung unterscheiden, die Abgabefrist kennen und die Vier-Jahres-Frist für freiwillige Erklärungen nutzen.

Am Ende des Kurses

Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 11 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.

Häufige Fragen

Muss ich als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

In der Regel nicht. Eine Pflicht entsteht nur in den abschließend in § 46 EStG genannten Fällen, etwa bei Steuerklasse V oder VI, bei einem eingetragenen Freibetrag oder bei Lohnersatzleistungen. Alle übrigen Arbeitnehmer geben freiwillig ab und haben dafür vier Jahre Zeit.

Bis wann muss die erste Steuererklärung abgegeben werden?

Wer abgeben muss, hat nach § 149 Absatz 2 AO bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Wer freiwillig abgibt, kann sich vier Jahre lassen: Die Festsetzungsfrist nach § 169 AO beginnt mit dem Ende des Steuerjahres und läuft dann vier Jahre.

Lohnt sich die erste Steuererklärung überhaupt?

Meistens ja. Schon der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird beim monatlichen Lohnsteuerabzug nur pauschal berücksichtigt. Wer höhere Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder außergewöhnliche Belastungen hatte, bekommt die Differenz erstattet. Eine Nachzahlung ist bei reiner Antragsveranlagung nicht zu befürchten.

Was brauche ich für die erste Steuererklärung?

Die Steuer-Identifikationsnummer, die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers, ein ELSTER-Konto und eine Bankverbindung. Belege müssen Sie nicht mitschicken, aber aufbewahren: Es gilt die Belegvorhaltepflicht, das Finanzamt fordert Nachweise nur bei Bedarf an.

Wie lange dauert es bis zum Steuerbescheid?

Das Gesetz nennt keine Bearbeitungsfrist. In der Praxis liegen zwischen elektronischer Abgabe und Bescheid meist einige Wochen bis wenige Monate. Gegen den Bescheid können Sie nach § 355 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen.

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