Modul 2: Was Sie vorbereiten müssenModul 2 · Lektion 1 von 3
Welche Unterlagen Sie für die Steuererklärung brauchen
5 Minuten Lesezeit·Lektion 4 von 18 im Kurs
Drei Dinge sind zwingend: die Steuer-Identifikationsnummer, die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und eine Bankverbindung. Alles Weitere hängt davon ab, was Sie absetzen wollen. Belege schicken Sie nicht mit, sondern halten sie bereit, denn seit 2017 gilt die Belegvorhaltepflicht.
Was Sie in jedem Fall brauchen
Die Steuer-Identifikationsnummer ist elfstellig und bleibt lebenslang gleich. Sie steht auf jedem Steuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung und im Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Ohne sie lässt sich keine Erklärung zuordnen.
Die Lohnsteuerbescheinigung erhalten Sie vom Arbeitgeber nach Ablauf des Jahres, spätestens bis Ende Februar. Sie ist die Grundlage der Anlage N. Hatten Sie mehrere Arbeitgeber, brauchen Sie von jedem eine.
Checkliste nach Themen
| Bereich | Unterlage | Wo sie eingetragen wird |
|---|---|---|
| Stammdaten | Steuer-Identifikationsnummer, IBAN | Hauptvordruck |
| Arbeitslohn | Lohnsteuerbescheinigung je Arbeitgeber | Anlage N |
| Fahrten zur Arbeit | Adresse der Arbeitsstätte, Zahl der Arbeitstage | Anlage N |
| Arbeitsmittel und Fortbildung | Rechnungen, Teilnahmebestätigungen | Anlage N |
| Versicherungen | Beitragsbescheinigungen der Kranken- und Rentenversicherung | Anlage Vorsorgeaufwand |
| Spenden und Kirchensteuer | Zuwendungsbestätigungen, Kontoauszüge | Anlage Sonderausgaben |
| Krankheitskosten | Rechnungen, Zuzahlungsbelege, Rezeptquittungen | Anlage Außergewöhnliche Belastungen |
| Haushalt und Handwerker | Rechnung und Nachweis der Überweisung | Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen |
Belege mitschicken oder aufbewahren?
Aufbewahren. Die Erklärung wird ohne Anlagen übermittelt, das Finanzamt fordert Nachweise nur an, wenn es sie sehen will. Bewahren Sie die Unterlagen deshalb mindestens bis zum Ablauf der Einspruchsfrist auf, besser bis zur Bestandskraft des Bescheids. Für Rechnungen nach § 35a EStG gilt zusätzlich: Barzahlung wird nicht anerkannt, es braucht eine unbare Zahlung.
Wenn Sie unsicher sind, was überhaupt absetzbar ist, hilft Was kann ich absetzen beim Sortieren.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Absetzbarkeits-Check 2026
Amtliche Sätze 2026Das Wichtigste
- Zwingend sind Steuer-Identifikationsnummer, Lohnsteuerbescheinigung und Bankverbindung
- Die Lohnsteuerbescheinigung kommt vom Arbeitgeber, bei mehreren Arbeitgebern je eine
- Belege werden nicht mitgeschickt, sondern vorgehalten
- Leistungen nach § 35a EStG erfordern eine unbare Zahlung
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026