Modul 5: Sonderausgaben und außergewöhnliche BelastungenModul 5 · Lektion 2 von 3
Außergewöhnliche Belastungen und die zumutbare Belastung
5 Minuten Lesezeit·Lektion 14 von 18 im Kurs
Krankheitskosten und ähnliche Aufwendungen wirken nach § 33 EStG erst oberhalb der zumutbaren Belastung. Deren Höhe ergibt sich aus einer Staffel nach Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Kinderzahl, geregelt in § 33 Absatz 3 EStG. Nur der übersteigende Teil mindert das zu versteuernde Einkommen.
Was als außergewöhnliche Belastung gilt
Nach § 33 EStG sind das Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und höher sind als bei der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Personen. Zwangsläufig heißt: Sie konnten sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen.
- Krankheitskosten, Zuzahlungen, Rezeptgebühren, Brillen und Zahnersatz
- Kosten für Kuren und Reha, soweit ärztlich verordnet
- Pflegekosten für sich selbst oder nahe Angehörige
- Bestattungskosten, soweit der Nachlass sie nicht deckt
- Schäden durch Unwetter, Brand oder Hochwasser
Wellness, Vorsorgeuntersuchungen ohne Anlass und Schönheitsoperationen zählen nicht dazu.
Die zumutbare Belastung als Schwelle
Der Abzug greift nur, soweit die Aufwendungen die zumutbare Belastung übersteigen. Diese wird nach § 33 Absatz 3 EStG in einer Staffel bestimmt, die vom Gesamtbetrag der Einkünfte, vom Familienstand und von der Zahl der Kinder abhängt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Staffel stufenweise anzuwenden ist, also nur der jeweils in eine Stufe fallende Teil der Einkünfte mit dem höheren Prozentsatz belastet wird.
| Faktor | Wirkung auf die Schwelle |
|---|---|
| Höherer Gesamtbetrag der Einkünfte | Schwelle steigt |
| Zusammenveranlagung | günstigerer Prozentsatz, aber höherer Gesamtbetrag |
| Kinder im Haushalt | Schwelle sinkt |
| Behinderung | Pauschbetrag nach § 33b EStG statt Einzelnachweis möglich |
Die praktische Folge
Planbare Kosten in einem Jahr bündeln. Wer Zahnersatz und Brille auf zwei Jahre verteilt, überschreitet die Schwelle womöglich in keinem der beiden Jahre. Zusammengelegt wirkt der übersteigende Teil vollständig.
Ihre persönliche Schwelle berechnet der Rechner zur zumutbaren Belastung.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihr absetzbarer Anteil
453 € absetzbar
Ihre zumutbare Belastung beträgt 2.547 €. Nur Kosten darüber wirken als außergewöhnliche Belastung; das spart geschätzt 154 € Steuern.
| Stufe 1 (bis 15.340 EUR, 5 %) | 767,00 € |
| Stufe 2 (bis 51.130 EUR, 6 %) | 1.779,60 € |
| Stufe 3 (darüber, 7 %) | 0,00 € |
| Zumutbare Belastung | 2.546,60 € |
| Absetzbarer Teil Ihrer Kosten | 453,40 € |
| Geschätzte Steuerersparnis | 154 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Außergewöhnliche Belastungen wirken nur oberhalb der zumutbaren Belastung
- Die Staffel steht in § 33 Absatz 3 EStG und hängt von Einkünften, Familienstand und Kinderzahl ab
- Die Staffel wird nach der Rechtsprechung stufenweise angewendet
- Planbare Kosten in einem Jahr zu bündeln erhöht die Wirkung
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Sie hatten 900 Euro Krankheitskosten, Ihre zumutbare Belastung beträgt 1.100 Euro. Was wirkt sich aus?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026