SteuerGenau
Modul 4: Werbungskosten eintragen

Modul 4 · Lektion 3 von 3

Arbeitsmittel, Fortbildung und Bewerbungskosten

5 Minuten Lesezeit·Lektion 12 von 18 im Kurs

Arbeitsmittel sind Gegenstände, die Sie überwiegend beruflich nutzen. Bis zu der in § 6 Absatz 2 EStG geregelten Wertgrenze werden sie sofort voll abgezogen, darüber verteilt über die Nutzungsdauer. Fortbildungskosten sind unbegrenzt Werbungskosten, solange sie zu einem bereits ausgeübten Beruf gehören.

Arbeitsmittel

Arbeitsmittel sind nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 6 EStG Werbungskosten. Typisch sind Computer, Software, Fachliteratur, Werkzeug, Büromöbel und Berufskleidung, sofern sie typische Berufskleidung ist und nicht auch privat getragen werden kann.

Für die Abschreibung gilt: Liegt der Anschaffungspreis unter der Wertgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Absatz 2 EStG, wirkt der volle Betrag im Jahr der Anschaffung. Darüber wird er auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Für Computerhardware und bestimmte Software lässt die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu, sodass der Abzug ebenfalls sofort erfolgt.

Wird ein Gegenstand gemischt genutzt, wird der berufliche Anteil geschätzt und nur dieser angesetzt.

Fortbildung oder Ausbildung?

Diese Unterscheidung ist für Berufseinsteiger die wichtigste des ganzen Moduls.

FallEinordnungAbzug
Erstausbildung oder Erststudium ohne vorherige AusbildungSonderausgaben, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStGnur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag, kein Verlustvortrag
Zweitstudium, Master nach BachelorWerbungskostenunbegrenzt, Verlustvortrag möglich
Fortbildung im ausgeübten BerufWerbungskostenunbegrenzt
Umschulung in einen anderen BerufWerbungskostenunbegrenzt
Ausbildung im Rahmen eines DienstverhältnissesWerbungskostenunbegrenzt

Der Unterschied ist erheblich: Werbungskosten können als Verlust in spätere Jahre vorgetragen werden und wirken dann im ersten Jahr mit Gehalt. Sonderausgaben nach § 10 EStG verfallen dagegen, wenn im selben Jahr kein Einkommen da war.

Bewerbungskosten und Kleinposten

  • Bewerbungsmappen, Bewerbungsfotos, Porto, Fahrten zu Vorstellungsgesprächen, auch bei Absage
  • Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden
  • Kosten für ein beruflich genutztes Telefon und Internet, anteilig
  • Umzugskosten bei beruflich veranlasstem Umzug
  • Kontoführungsgebühren in der von der Rechtsprechung anerkannten Höhe

Was in Ihrem Fall zählt, sortiert Was kann ich absetzen.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Absetzbarkeits-Check 2026

Amtliche Sätze 2026

Ihr Arbeitsweg und Ihre Jobkosten

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Das Wichtigste

  • Arbeitsmittel unterhalb der Wertgrenze des § 6 Absatz 2 EStG wirken sofort in voller Höhe
  • Computerhardware kann über eine Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden
  • Erstausbildung ist Sonderausgabe, Zweitstudium und Fortbildung sind Werbungskosten
  • Nur Werbungskosten sind als Verlust in spätere Jahre vortragbar

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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