Minijob, Midijob und Nebenjob: der komplette Kurs
Abgaben im Minijob, der Übergangsbereich beim Midijob, Steuerklasse VI im Zweitjob und das Werkstudentenprivileg. Was Sie zahlen und was Sie zurückbekommen.
Für: Aushilfen, Studierende, Rentner und Arbeitnehmer mit Zweitjob
6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 24 Min.
- 6 Module
- aufeinander aufbauend
- 18 Lektionen
- je 3 bis 6 Minuten
- Einsteiger-Niveau
- Keine Vorkenntnisse nötig
- 1 Std. 24 Min.
- in Ihrem eigenen Tempo
- 11 Rechner
- direkt in den Lektionen
Das lernen Sie
Themen im Kurs
Gut zu wissen
Kurs — 6 Module
Ein Minijob ist schnell angenommen, die Abgabenregeln dahinter sind es nicht. Dieser Kurs erklärt in 18 Lektionen, wann ein Nebenverdienst abgabenfrei bleibt, warum der zweite Job in Steuerklasse VI landet und wie Sie zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Mit einem Rechner in jeder wichtigen Lektion.
Kursinhalt
Was ein Minijob rechtlich ist, wer welche Abgaben trägt und was hinter der Rentenversicherungspflicht steckt.
Wie der Übergangsbereich nach § 20 SGB IV die Abbruchkante oberhalb der Minijob-Grenze verhindert.
Warum ein Minijob neben dem Hauptjob anrechnungsfrei bleibt, wie Steuerklasse VI rechnet und wie Sie zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen.
Wann Studierende nur Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wie der Grundfreibetrag wirkt und was der Nebenjob bei Kindergeld und Familienversicherung auslöst.
Die zweite Form der geringfügigen Beschäftigung: zeitlich begrenzt, beitragsfrei und an die Bedingung der Nichtberufsmässigkeit geknüpft.
Die Abgrenzung zwischen Nebenjob und Nebengewerbe, die anfallenden Steuern und die Meldepflichten zum Start.
Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 11 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.
Häufige Fragen
Wie viel darf man im Minijob verdienen?
Die Verdienstgrenze steht in § 8 Absatz 1a SGB IV und ist seit 2022 dynamisch: Sie leitet sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn ab und steigt automatisch mit ihm. Den jeweils gültigen Monatsbetrag veröffentlicht die Minijob-Zentrale. Feste Eurobeträge aus älteren Ratgebern sind deshalb häufig überholt.
Zahlt man im Minijob Steuern?
In der Regel nicht selbst. Der Arbeitgeber versteuert den Lohn pauschal nach § 40a EStG und trägt diese Abgabe. Wird der Minijob stattdessen nach Ihren individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet und ist es Ihr zweites Arbeitsverhältnis, greift Steuerklasse VI mit einem deutlich höheren Abzug.
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV, also oberhalb der Minijob-Grenze und unterhalb der dort genannten Obergrenze. In diesem Korridor wächst Ihr Beitragsanteil gleitend an, bis er am oberen Ende den vollen Arbeitnehmeranteil erreicht, in der Rentenversicherung 9,3 Prozent.
Wie viele Minijobs darf man neben dem Hauptjob haben?
Genau einen. Nach § 8 Absatz 2 SGB IV bleibt ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung anrechnungsfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und damit in aller Regel voll sozialversicherungspflichtig.
Lohnt sich eine Steuererklärung bei einem Nebenjob?
Fast immer. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wirken erst in der Jahresabrechnung. Wer in Steuerklasse VI Lohnsteuer gezahlt hat, obwohl das Jahreseinkommen niedrig war, bekommt diese Beträge über die Veranlagung zurück.