SteuerGenau
STEUERGENAUONLINE-KURS

Minijob, Midijob und Nebenjob: der komplette Kurs

Abgaben im Minijob, der Übergangsbereich beim Midijob, Steuerklasse VI im Zweitjob und das Werkstudentenprivileg. Was Sie zahlen und was Sie zurückbekommen.

Für: Aushilfen, Studierende, Rentner und Arbeitnehmer mit Zweitjob

6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 24 Min.

6 Module
aufeinander aufbauend
18 Lektionen
je 3 bis 6 Minuten
Einsteiger-Niveau
Keine Vorkenntnisse nötig
1 Std. 24 Min.
in Ihrem eigenen Tempo
11 Rechner
direkt in den Lektionen

Das lernen Sie

Sie erkennen, ob Ihre Tätigkeit ein Minijob, ein Midijob oder eine kurzfristige Beschäftigung ist
Sie entscheiden bewusst über die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Sie verstehen, warum Steuerklasse VI so viel abzieht und wie Sie das Geld zurückholen
Sie prüfen, ob das Werkstudentenprivileg für Sie gilt
Sie grenzen einen Nebenjob von einer selbstständigen Nebentätigkeit ab

Themen im Kurs

Gut zu wissen

Dauerhaft kostenlos
Kein Konto, kein Limit
Auf Deutsch
mit amtlichen Quellen
Zuletzt geprüft
28. Juli 2026

Kurs — 6 Module

Ein Minijob ist schnell angenommen, die Abgabenregeln dahinter sind es nicht. Dieser Kurs erklärt in 18 Lektionen, wann ein Nebenverdienst abgabenfrei bleibt, warum der zweite Job in Steuerklasse VI landet und wie Sie zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückholen. Mit einem Rechner in jeder wichtigen Lektion.

Kursinhalt

Was ein Minijob rechtlich ist, wer welche Abgaben trägt und was hinter der Rentenversicherungspflicht steckt.

Am Ende des Kurses

Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 11 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.

Häufige Fragen

Wie viel darf man im Minijob verdienen?

Die Verdienstgrenze steht in § 8 Absatz 1a SGB IV und ist seit 2022 dynamisch: Sie leitet sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn ab und steigt automatisch mit ihm. Den jeweils gültigen Monatsbetrag veröffentlicht die Minijob-Zentrale. Feste Eurobeträge aus älteren Ratgebern sind deshalb häufig überholt.

Zahlt man im Minijob Steuern?

In der Regel nicht selbst. Der Arbeitgeber versteuert den Lohn pauschal nach § 40a EStG und trägt diese Abgabe. Wird der Minijob stattdessen nach Ihren individuellen Lohnsteuermerkmalen abgerechnet und ist es Ihr zweites Arbeitsverhältnis, greift Steuerklasse VI mit einem deutlich höheren Abzug.

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV, also oberhalb der Minijob-Grenze und unterhalb der dort genannten Obergrenze. In diesem Korridor wächst Ihr Beitragsanteil gleitend an, bis er am oberen Ende den vollen Arbeitnehmeranteil erreicht, in der Rentenversicherung 9,3 Prozent.

Wie viele Minijobs darf man neben dem Hauptjob haben?

Genau einen. Nach § 8 Absatz 2 SGB IV bleibt ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung anrechnungsfrei. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und damit in aller Regel voll sozialversicherungspflichtig.

Lohnt sich eine Steuererklärung bei einem Nebenjob?

Fast immer. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wirken erst in der Jahresabrechnung. Wer in Steuerklasse VI Lohnsteuer gezahlt hat, obwohl das Jahreseinkommen niedrig war, bekommt diese Beträge über die Veranlagung zurück.

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