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Modul 1: Minijob: Grundlagen und Abgaben

Modul 1 · Lektion 3 von 3

Rentenversicherungspflicht im Minijob und die Befreiung

5 Minuten Lesezeit·Lektion 3 von 18 im Kurs

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig. Ihr Eigenanteil ist die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vollen Beitragssatz, von dem Arbeitnehmer in einem regulären Job 9,3 Prozent tragen. Mit einem schriftlichen Antrag nach § 6 Absatz 1b SGB VI können Sie sich befreien lassen.

Warum der Minijob rentenversicherungspflichtig ist

Seit 2013 sind Minijobs in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag, Sie stocken auf den vollen Beitragssatz auf. Ihr Anteil ist damit deutlich kleiner als der Arbeitnehmeranteil von 9,3 Prozent, den Sie in einer regulären Beschäftigung tragen würden.

Dafür zählt der Minijob als vollwertige Versicherungszeit. Das betrifft die Wartezeiten für die Altersrente, den Schutz bei Erwerbsminderung und die Förderfähigkeit eines Riester-Vertrags.

Die Befreiung und was sie kostet

Nach § 6 Absatz 1b SGB VI können Sie sich auf schriftlichen Antrag befreien lassen. Der Antrag geht an den Arbeitgeber, gilt für alle gleichzeitig ausgeübten Minijobs und ist für die Dauer der Beschäftigung bindend. Zurücknehmen lässt er sich nicht.

PunktMit VersicherungspflichtNach Befreiung
Ihr Eigenanteilfällt anentfällt
Monatliches Nettoetwas niedrigeretwas höher
Rentenanwartschaftvolle Entgeltpunkte aus dem Verdienstnur der Anteil aus dem Pauschalbeitrag
Wartezeitmonatezählen vollzählen nur anteilig
Erwerbsminderungsschutzbleibt erhaltenkein Aufbau
Riester-Förderungmöglichnicht über diesen Job

Die Entscheidung hängt an Ihrer Gesamtsituation. Wer daneben sozialversicherungspflichtig arbeitet, verliert durch die Befreiung wenig. Wer ausschließlich Minijobs ausübt, gibt damit den Aufbau eigener Ansprüche auf.

So schätzen Sie den Effekt

Wie viele Entgeltpunkte ein Jahr Minijob bringt, überschlagen Sie mit dem Rentenpunkte-Rechner. Die Wirkung auf Ihr monatliches Netto zeigt der Minijob-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihre Entgeltpunkte 2026

0,8663 Punkte / Jahr

Jedes Jahr mit diesem Verdienst erhöht Ihre spätere Bruttorente um 36,84 € im Monat (Rentenwert 42,52 EUR ab 1.7.2026).

Entgeltpunkte pro Jahr0,8663
Monatsrente je Jahr Arbeit (brutto)36,84 €
Entgeltpunkte über 10 Jahre8,66
Monatsrente aus 10 Jahren (brutto)368 €

Stand: Rentenwert 42,52 EUR ab 1.7.2026 · Bruttowerte vor KV/PV und Steuern · keine Rentenberatung

Das Wichtigste

  • Minijobs sind rentenversicherungspflichtig, Ihr Eigenanteil ist die Differenz zum Pauschalbeitrag
  • Die Befreiung nach § 6 Absatz 1b SGB VI ist schriftlich zu beantragen und bindend
  • Mit Befreiung steigt das Netto, die Rentenanwartschaft sinkt

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Was gilt für den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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