SteuerGenau
Modul 2: Midijob und der Übergangsbereich

Modul 2 · Lektion 1 von 3

Was ist ein Midijob?

4 Minuten Lesezeit·Lektion 4 von 18 im Kurs

Ein Midijob ist eine Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV. Zwei Grenzen markieren diesen Korridor: unten die Minijob-Grenze, oben der im Gesetz genannte Höchstbetrag. Dazwischen sind Sie voll versichert, zahlen aber einen reduzierten Arbeitnehmeranteil.

Der Korridor zwischen zwei Grenzen

Oberhalb der Minijob-Grenze endet die Abgabenfreiheit. Ohne Sonderregel würde am ersten Euro darüber der volle Arbeitnehmeranteil fällig, das Netto also sinken, obwohl das Brutto steigt. Genau diese Abbruchkante verhindert der Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV.

Die Ober- und Untergrenze des Korridors nennt das Gesetz. Die Untergrenze verschiebt sich mit der Minijob-Grenze und damit mit dem Mindestlohn, weshalb hier bewusst kein fester Eurobetrag steht.

Was im Midijob anders ist als im Minijob

MerkmalMinijobMidijob
Sozialversicherungnur Rentenversicherungalle vier Zweige
Ihr Beitragsanteilkleiner Eigenanteilgleitend steigend
Krankenversicherungkein eigener Schutz aus dem Jobeigener Versicherungsschutz
Arbeitslosengeldkein AnspruchsaufbauAnspruchsaufbau
Lohnsteuermeist pauschalindividuell nach Steuerklasse

Der Midijob ist damit eine reguläre versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Rabatt auf Ihren Beitragsanteil. Der Arbeitgeber zahlt in der unteren Hälfte des Korridors sogar mehr als die Hälfte der Beiträge.

Liegt Ihr Verdienst im Übergangsbereich?

Maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt, einmalige Zahlungen wie Weihnachtsgeld eingerechnet. Wo Sie liegen und was das für Ihr Netto bedeutet, zeigt der Midijob-Rechner, den Vergleich mit einer regulären Stelle der Brutto-Netto-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

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Ihr geschätztes Netto im Übergangsbereich

ca. 1.097 € / Monat

Im Übergangsbereich zahlen Sie reduzierte Sozialabgaben. Die Berechnung ist vereinfacht: Der Arbeitnehmeranteil steigt linear von 0 % bei 603 Euro auf rund 20 % bei 2.000 Euro. Lohnsteuer fällt in Steuerklasse I in diesem Bereich näherungsweise nicht an.

AN-Sozialabgaben (vereinfacht)8,5 %
Abzug pro Monat102,56 €
Netto pro Monat ca.1.097,44 €
Ersparnis vs. reguläre Abgaben (~20 %)137,44 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Der Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV liegt zwischen zwei gesetzlich genannten Grenzen
  • Im Midijob sind Sie in allen vier Zweigen der Sozialversicherung versichert
  • Ihr Beitragsanteil ist reduziert, der Arbeitgeberanteil entsprechend höher

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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