SteuerGenau
Modul 3: Der Nebenjob neben dem Hauptjob

Modul 3 · Lektion 3 von 3

Freibetrag, Hinzurechnungsbetrag und die Pflicht zur Steuererklärung

5 Minuten Lesezeit·Lektion 9 von 18 im Kurs

Bei zwei Arbeitsverhältnissen können Sie nach § 39a EStG einen Freibetrag für die Klasse VI und einen Hinzurechnungsbetrag für den Hauptjob eintragen lassen. Das verschiebt nur den monatlichen Abzug, nicht die Jahressteuer. Zwei parallele Lohnabrechnungen lösen zudem eine Pflichtveranlagung nach § 46 EStG aus.

Der Freibetrag für das zweite Dienstverhältnis

§ 39a EStG erlaubt es, den im Hauptjob nicht ausgeschöpften Teil des Grundfreibetrags auf das zweite Dienstverhältnis zu übertragen. Im Gegenzug wird im Hauptjob ein Hinzurechnungsbetrag in gleicher Höhe angesetzt. Unterm Strich bleibt die Summe der einbehaltenen Lohnsteuer ungefähr gleich, sie verteilt sich nur anders.

Sinnvoll ist das vor allem, wenn der Hauptjob so gering vergütet ist, dass der Grundfreibetrag von 12.348 Euro dort gar nicht verbraucht wird. Der Antrag läuft über das Formular zur Lohnsteuer-Ermässigung oder über Mein ELSTER.

Was welche Maßnahme bewirkt

MaßnahmeWirkung monatlichWirkung auf die Jahressteuer
Freibetrag für Klasse VIweniger Abzug im Zweitjobkeine
Hinzurechnungsbetrag im Hauptjobmehr Abzug im Hauptjobkeine
Pauschalierung des Minijobskein Abzug bei IhnenVerdienst bleibt außen vor
Steuererklärungkeineendgültige Steuer wird festgesetzt

Wann die Steuererklärung Pflicht ist

Nach § 46 Absatz 2 EStG besteht eine Pflicht zur Abgabe, wenn nebeneinander Arbeitslohn aus mehreren Dienstverhältnissen bezogen wurde und dabei Steuerklasse VI im Spiel war. Pauschal besteuerte Minijobs lösen diese Pflicht nicht aus, weil sie steuerlich abgegolten sind.

Die Pflicht ist selten ein Nachteil. In den meisten Fällen führt die Veranlagung zu einer Erstattung, weil Klasse VI zu viel einbehalten hat. Prüfen Sie das im Lohnsteuer-Erstattungs-Check und rechnen Sie die Jahressteuer im Einkommensteuer-Rechner nach.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Mögliche Erstattung

ca. 665 €

Sie haben voraussichtlich mehr Lohnsteuer gezahlt als nötig. Mit Werbungskosten, Fahrtkosten und Sonderausgaben wird die Erstattung meist noch höher. Eine Steuererklärung lohnt sich.

Geschätzte Jahres-Lohnsteuer6.835 €
Tatsächlich gezahlt7.500 €
Differenz665 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag verschieben nur den Zeitpunkt des Abzugs
  • Mehrere Dienstverhältnisse mit Klasse VI lösen eine Pflichtveranlagung aus
  • Pauschal besteuerte Minijobs bleiben aus der Steuererklärung heraus

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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