Modul 5: Kurzfristige Beschäftigung und SaisonarbeitModul 5 · Lektion 1 von 3
Kurzfristige Beschäftigung: die zweite Form des Minijobs
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Eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV ist von vornherein zeitlich begrenzt. Sie ist in allen vier Zweigen der Sozialversicherung beitragsfrei, unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Die Zeitgrenze bestimmt das Gesetz in Monaten oder Arbeitstagen.
Nicht der Verdienst zählt, sondern die Dauer
Während beim klassischen Minijob der monatliche Verdienst begrenzt ist, kommt es bei der kurzfristigen Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 2 SGB IV allein auf die Dauer an. Der Verdienst darf beliebig hoch sein. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung im Voraus vertraglich oder ihrer Eigenart nach begrenzt ist.
Die Zeitgrenze nennt das Gesetz in Monaten oder alternativ in Arbeitstagen innerhalb eines Kalenderjahres. Die aktuelle Fassung des Paragrafen und die Auslegungspraxis finden Sie bei der Minijob-Zentrale.
Die beiden Formen im Vergleich
| Merkmal | Minijob | Kurzfristige Beschäftigung |
|---|---|---|
| Begrenzung | monatlicher Verdienst | Dauer im Kalenderjahr |
| Sozialversicherung | Rentenversicherungspflicht | in allen vier Zweigen frei |
| Zusätzliche Bedingung | keine | keine Berufsmässigkeit |
| Rentenanwartschaft | Aufbau möglich | kein Aufbau |
| Typischer Einsatz | dauerhafte Aushilfe | Ernte, Messe, Semesterferien |
Für wen sich die Form eignet
Sie passt für Studierende in den Semesterferien, für Saisonkräfte in Landwirtschaft und Gastronomie sowie für befristete Projekteinsätze. Weil keine Rentenanwartschaft entsteht, ist sie kein Ersatz für eine dauerhafte Beschäftigung.
Ob im Einzelfall ein Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung günstiger ist, hängt vom Verdienst und der Dauer ab. Rechnen Sie beide Varianten im Minijob-Rechner und im Brutto-Netto-Rechner.
Das Wichtigste
- Bei der kurzfristigen Beschäftigung ist die Dauer begrenzt, nicht der Verdienst
- Sie ist in allen vier Zweigen der Sozialversicherung beitragsfrei
- Es entsteht keine Rentenanwartschaft aus dieser Beschäftigung
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026