Familie und Kinder: Steuern und Leistungen im Überblick
Kindergeld, Kinderfreibetrag, Betreuungskosten und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Was Ihnen zusteht und wie Sie es bekommen.
Für: Eltern und werdende Eltern
6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 23 Min.
- 6 Module
- aufeinander aufbauend
- 18 Lektionen
- je 3 bis 6 Minuten
- Einsteiger-Niveau
- Keine Vorkenntnisse nötig
- 1 Std. 23 Min.
- in Ihrem eigenen Tempo
- 10 Rechner
- direkt in den Lektionen
Das lernen Sie
Themen im Kurs
Gut zu wissen
Kurs — 6 Module
Kinder verändern die Steuererklärung stärker als fast jedes andere Ereignis. Dieser Kurs erklärt in 18 Lektionen, wie Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammenspielen, welche Betreuungskosten das Finanzamt anerkennt und was für Alleinerziehende und getrennte Eltern gilt. Mit einem Rechner an den Stellen, an denen es auf Zahlen ankommt.
Kursinhalt
Wer Kindergeld bekommt, wie lange der Anspruch läuft und warum ein später Antrag bares Geld kostet.
Was die beiden Freibeträge nach § 32 Absatz 6 EStG leisten, wie das Finanzamt automatisch vergleicht und warum der Freibetrag auch dann wirkt, wenn das Kindergeld gewinnt.
Welche Betreuungskosten § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG anerkennt, welche Nachweise das Finanzamt verlangt und was der Arbeitgeber steuerfrei zuschießen kann.
Der Entlastungsbetrag von 4.260 Euro, die Steuerklasse II und die Haushaltsgemeinschaft, die beides kosten kann.
Wann Kindergeld über 18 hinaus weiterläuft, welche Nebenjobs schaden und welche Freibeträge es für auswärts wohnende Kinder gibt.
Wie Kindesunterhalt und Kindergeld zusammenhängen, wer welche Freibeträge behält und wie das Realsplitting funktioniert.
Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 10 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.
Häufige Fragen
Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig?
Nein. Nach § 31 EStG gibt es entweder das Kindergeld oder die beiden Freibeträge nach § 32 Absatz 6 EStG. Das Finanzamt führt bei jeder Steuererklärung eine Günstigerprüfung durch und wendet automatisch die für Sie bessere Variante an.
Wie lange wird Kindergeld gezahlt?
Ohne weitere Voraussetzungen bis zum 18. Geburtstag. Danach bis zum 21. Geburtstag, solange das Kind arbeitsuchend gemeldet ist, und bis zum 25. Geburtstag während einer Berufsausbildung, eines Studiums oder eines Freiwilligendienstes. Bei einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung gilt keine Altersgrenze.
Wie weit rückwirkend kann ich Kindergeld beantragen?
Nach § 66 Absatz 3 EStG wird Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist. Der Anspruch für frühere Monate bleibt zwar bestehen, wird aber nicht mehr ausgezahlt.
Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?
Er beträgt 2026 für das erste Kind 4.260 Euro im Jahr. Für jedes weitere Kind kommt ein gesetzlich festgelegter Erhöhungsbetrag hinzu, der nach § 24b Absatz 2 EStG beantragt werden muss. Der Grundbetrag steckt bereits in der Steuerklasse II.
Welche Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?
Nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG ein gesetzlich festgelegter Anteil der Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren, begrenzt auf einen Höchstbetrag je Kind. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Darf mein Kind während des Studiums arbeiten, ohne dass Kindergeld wegfällt?
Bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung ja, ohne jede Stundengrenze. Danach ist eine Erwerbstätigkeit nach § 32 Absatz 4 EStG nur unschädlich, wenn sie 20 Wochenstunden nicht übersteigt oder es sich um ein Ausbildungsdienstverhältnis oder einen Minijob handelt.