SteuerGenau
STEUERGENAUONLINE-KURS

Familie und Kinder: Steuern und Leistungen im Überblick

Kindergeld, Kinderfreibetrag, Betreuungskosten und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Was Ihnen zusteht und wie Sie es bekommen.

Für: Eltern und werdende Eltern

6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 23 Min.

6 Module
aufeinander aufbauend
18 Lektionen
je 3 bis 6 Minuten
Einsteiger-Niveau
Keine Vorkenntnisse nötig
1 Std. 23 Min.
in Ihrem eigenen Tempo
10 Rechner
direkt in den Lektionen

Das lernen Sie

Sie prüfen, ob und wie lange Ihnen Kindergeld zusteht
Sie verstehen die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag
Sie setzen Kinderbetreuungskosten korrekt und nachweisbar ab
Sie sichern als Alleinerziehende den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro
Sie wissen, was bei Ausbildung, Studium und volljährigen Kindern gilt
Sie ordnen Unterhalt, Kindergeldanrechnung und Freibetragsübertragung nach einer Trennung ein

Themen im Kurs

Gut zu wissen

Dauerhaft kostenlos
Kein Konto, kein Limit
Auf Deutsch
mit amtlichen Quellen
Zuletzt geprüft
28. Juli 2026

Kurs — 6 Module

Kinder verändern die Steuererklärung stärker als fast jedes andere Ereignis. Dieser Kurs erklärt in 18 Lektionen, wie Kindergeld und Kinderfreibetrag zusammenspielen, welche Betreuungskosten das Finanzamt anerkennt und was für Alleinerziehende und getrennte Eltern gilt. Mit einem Rechner an den Stellen, an denen es auf Zahlen ankommt.

Kursinhalt

Wer Kindergeld bekommt, wie lange der Anspruch läuft und warum ein später Antrag bares Geld kostet.

Am Ende des Kurses

Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 10 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.

Häufige Fragen

Bekomme ich Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig?

Nein. Nach § 31 EStG gibt es entweder das Kindergeld oder die beiden Freibeträge nach § 32 Absatz 6 EStG. Das Finanzamt führt bei jeder Steuererklärung eine Günstigerprüfung durch und wendet automatisch die für Sie bessere Variante an.

Wie lange wird Kindergeld gezahlt?

Ohne weitere Voraussetzungen bis zum 18. Geburtstag. Danach bis zum 21. Geburtstag, solange das Kind arbeitsuchend gemeldet ist, und bis zum 25. Geburtstag während einer Berufsausbildung, eines Studiums oder eines Freiwilligendienstes. Bei einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung gilt keine Altersgrenze.

Wie weit rückwirkend kann ich Kindergeld beantragen?

Nach § 66 Absatz 3 EStG wird Kindergeld rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist. Der Anspruch für frühere Monate bleibt zwar bestehen, wird aber nicht mehr ausgezahlt.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Er beträgt 2026 für das erste Kind 4.260 Euro im Jahr. Für jedes weitere Kind kommt ein gesetzlich festgelegter Erhöhungsbetrag hinzu, der nach § 24b Absatz 2 EStG beantragt werden muss. Der Grundbetrag steckt bereits in der Steuerklasse II.

Welche Kinderbetreuungskosten kann ich absetzen?

Nach § 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG ein gesetzlich festgelegter Anteil der Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren, begrenzt auf einen Höchstbetrag je Kind. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Darf mein Kind während des Studiums arbeiten, ohne dass Kindergeld wegfällt?

Bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung ja, ohne jede Stundengrenze. Danach ist eine Erwerbstätigkeit nach § 32 Absatz 4 EStG nur unschädlich, wenn sie 20 Wochenstunden nicht übersteigt oder es sich um ein Ausbildungsdienstverhältnis oder einen Minijob handelt.

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