SteuerGenau
Modul 6: Unterhalt und Trennung mit Kindern

Modul 6 · Lektion 3 von 3

Ehegattenunterhalt und das begrenzte Realsplitting

5 Minuten Lesezeit·Lektion 18 von 18 im Kurs

Unterhalt an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten können Sie nach § 10 Absatz 1a EStG bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben abziehen. Voraussetzung ist die Zustimmung des Empfängers, der die Zahlungen dann nach § 22 EStG versteuert.

Wie das Realsplitting funktioniert

§ 10 Absatz 1a Nummer 1 EStG erlaubt den Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu einem im Gesetz genannten Höchstbetrag. Das Verfahren heißt begrenztes Realsplitting, weil es die Steuerlast vom Zahlenden auf den Empfänger verschiebt.

Nötig sind ein Antrag des Zahlenden und die Zustimmung des Empfängers, beides über die Anlage U. Die Zustimmung gilt für die Folgejahre weiter, bis sie widerrufen wird. Der Widerruf wirkt erst ab dem folgenden Kalenderjahr.

Was beim Empfänger passiert

Was der eine abzieht, versteuert der andere. Die Zahlungen sind beim Empfänger nach § 22 Nummer 1a EStG als sonstige Einkünfte steuerpflichtig. Ein Realsplitting lohnt sich daher nur, wenn der Zahlende einen deutlich höheren Grenzsteuersatz hat als der Empfänger.

In der Praxis wird die Zustimmung meist gegen die Zusage erteilt, den entstehenden Steuernachteil auszugleichen. Diese Zusage ist zivilrechtlich durchsetzbar.

Die Alternative ohne Zustimmung

WegZustimmung nötigObergrenzeWirkung beim Empfänger
Realsplitting, § 10 Abs. 1a EStGja, Anlage Ugesetzlicher Höchstbetragsteuerpflichtig nach § 22 EStG
Außergewöhnliche Belastung, § 33a Abs. 1 EStGnein12.348 € plus Basisversicherungsteuerfrei

Verweigert der Empfänger die Zustimmung, bleibt der Abzug nach § 33a Absatz 1 EStG. Der Höchstbetrag entspricht dort dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro und wird um eigene Einkünfte des Empfängers oberhalb eines Anrechnungsfreibetrags gekürzt. Beide Wege lassen sich für dieselbe Person im selben Jahr nicht kombinieren.

Welcher Weg bei Ihnen mehr bringt, überschlagen Sie mit dem Unterhaltsrechner und dem Einkommensteuer-Rechner.

Das Wichtigste

  • Realsplitting verschiebt die Steuer vom Zahlenden zum Empfänger
  • Antrag und Zustimmung laufen über die Anlage U
  • Ohne Zustimmung bleibt der Abzug nach § 33a Absatz 1 EStG
  • Dort gilt als Höchstbetrag der Grundfreibetrag von 12.348 Euro

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Was ist beim begrenzten Realsplitting zwingend erforderlich?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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