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Modul 2: Kinderfreibetrag und die Günstigerprüfung

Modul 2 · Lektion 2 von 3

Die Günstigerprüfung: Kindergeld oder Freibetrag?

5 Minuten Lesezeit·Lektion 5 von 18 im Kurs

Nach § 31 EStG bekommen Sie entweder Kindergeld oder die Freibeträge, nie beides. Das Finanzamt rechnet beide Varianten durch und wendet die günstigere an. Sind die Freibeträge besser, werden sie abgezogen und der Kindergeldanspruch der zwölf Monate wieder hinzugerechnet.

Wie die Prüfung abläuft

§ 31 EStG nennt das Familienleistungsausgleich. Das Finanzamt ermittelt zunächst die Steuer ohne Freibeträge und dann die Steuer mit Freibeträgen. Fällt die Entlastung durch die Freibeträge höher aus als das Kindergeld, zieht es die Freibeträge ab und rechnet den Kindergeldanspruch der Steuer wieder hinzu.

Sie müssen dafür nichts ankreuzen und nichts beantragen. Es genügt, das Kind in der Anlage Kind einzutragen. Wichtig ist nur eines: Die Prüfung findet ausschließlich im Rahmen einer Einkommensteuererklärung statt. Ohne Erklärung bleibt es beim Kindergeld.

Für wen ist der Freibetrag günstiger?

EinkommenssituationErgebnis der Günstigerprüfung
Durchschnittliches FamilieneinkommenKindergeld ist in der Regel günstiger
Hoher Grenzsteuersatz, Richtung 42 ProzentFreibeträge werden zunehmend günstiger
Spitzenverdiener ab 277.825 Euro zvEFreibeträge sind klar günstiger

Ein häufiges Missverständnis: Hinzugerechnet wird der Anspruch auf Kindergeld, nicht die tatsächliche Zahlung. Wer den Antrag versäumt hat, verliert also doppelt, denn das Finanzamt rechnet trotzdem so, als wäre gezahlt worden.

Der Freibetrag wirkt auch, wenn das Kindergeld gewinnt

Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer gilt eine Sonderregel. Nach § 51a Absatz 2a EStG wird die Bemessungsgrundlage immer unter Abzug der Freibeträge nach § 32 Absatz 6 EStG berechnet, unabhängig vom Ergebnis der Günstigerprüfung. Kinder senken diese beiden Abgaben also in jedem Fall.

Genau deshalb steht auf der Lohnabrechnung ein Kinderfreibetragszähler, obwohl die Lohnsteuer selbst unverändert bleibt. Welche Variante bei Ihnen greift, rechnet der Kinderfreibetrag-Rechner aus, die Gesamtwirkung der Einkommensteuer-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Kindergeld günstiger

Vorteil: ca. 32 € / Jahr

Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie besser ist (Günstigerprüfung). Die Rechnung ist vereinfacht und geht von Zusammenveranlagung aus.

Kindergeld / Jahr6.216 €
Ersparnis durch Kinderfreibetrag6.184 €
Differenz32 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Kindergeld und Freibeträge schließen sich aus, § 31 EStG
  • Das Finanzamt prüft automatisch, aber nur bei abgegebener Steuererklärung
  • Hinzugerechnet wird der Anspruch, nicht die tatsächliche Zahlung
  • Bei Soli und Kirchensteuer wirkt der Freibetrag immer, § 51a EStG

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Was passiert, wenn die Freibeträge günstiger sind als das Kindergeld?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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