SteuerGenau
Modul 5: Ausbildung, Studium und volljährige Kinder

Modul 5 · Lektion 1 von 3

Kindergeld während Ausbildung und Studium

5 Minuten Lesezeit·Lektion 13 von 18 im Kurs

Für Kinder in Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst läuft das Kindergeld nach § 32 Absatz 4 EStG bis zum 25. Geburtstag weiter. Der Status muss der Familienkasse jährlich nachgewiesen werden. Übergangszeiten zwischen zwei Abschnitten sind höchstens vier Monate lang abgedeckt.

Was als Ausbildung gilt

Der Begriff ist weit. § 32 Absatz 4 EStG erfasst jede Maßnahme, die auf ein Berufsziel vorbereitet und die Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt. Dazu zählen Schule, duale Ausbildung, Studium, Referendariat, Promotion mit ernsthafter Vorbereitung sowie anerkannte Freiwilligendienste.

Status des KindesKindergeldNachweis
Schule, Studiumja, bis 25Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung
Duale Ausbildungja, bis 25Ausbildungsvertrag
Freiwilligendienstja, bis 25Vereinbarung mit dem Träger
Wartezeit auf Studienplatzja, bis 25Bewerbungen und Absagen
Reine Auslandsreise ohne Bezugneinkeine Ausbildung im Sinne des Gesetzes

Was die Familienkasse jedes Jahr sehen will

Ab dem 18. Geburtstag prüft die Familienkasse den Status jährlich neu. Bleibt der Nachweis aus, stellt sie die Zahlung ein. Kommt der Nachweis später, wird nachgezahlt, allerdings begrenzt durch die Sechs-Monats-Regel des § 66 Absatz 3 EStG.

Ein häufig übersehener Punkt: BAföG mindert das Kindergeld nicht. Beide Leistungen bestehen nebeneinander. Umgekehrt wird das Kindergeld bei der BAföG-Berechnung nicht als Einkommen des Kindes gewertet.

Ob der Anspruch in Ihrem Fall weiterläuft, prüfen Sie mit dem Kindergeld-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihr Kindergeld 2026

518 € / Monat

Das sind 6.216 € im Jahr für 2 Kinder (259 € je Kind und Monat).

Je Kind und Monat259 €
Gesamt pro Monat518 €
Gesamt pro Jahr6.216 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Kindergeld gibt es nur auf Antrag bei der Familienkasse

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt das Kindergeld monatlich aus. Der Antrag geht online, rückwirkend gezahlt wird aber nur für die letzten 6 Monate vor Antragseingang. Nach der Geburt also nicht lange warten.

2

Ab 18 nur noch mit Ausbildung oder Studium, längstens bis 25

Bis zum 18. Geburtstag fliesst das Kindergeld ohne Bedingungen. Danach nur, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist, einen Freiwilligendienst leistet oder als ausbildungssuchend gemeldet ist, längstens bis zum 25. Geburtstag.

3

Die Günstigerprüfung macht das Finanzamt automatisch

Mit der Anlage Kind in der Steuererklärung prüft das Finanzamt von selbst, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie besser ist, und setzt automatisch die günstigere Variante an. Falsch entscheiden können Sie sich hier nicht.

Das Wichtigste

  • Ausbildung, Studium und Freiwilligendienst tragen den Anspruch bis 25
  • Der Status muss jährlich nachgewiesen werden
  • Übergangszeiten sind nur bis zu vier Monate überbrückt
  • BAföG und Kindergeld schließen sich nicht aus

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

Offiziell & genau

Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

Privat & sicher

Berechnungen laufen in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden nie gespeichert oder geteilt.

Kostenlos für alle

Kein Konto, keine Paywall, keine Limits. Alle unsere Tools sind komplett kostenlos.

Diese Woche im deutschen Steuerrecht, jeden Freitag

Neue Sätze, Fristen und BMF-Änderungen, die Ihr Geld betreffen, in einer kurzen E-Mail.

Eine E-Mail jeden Freitag. Jederzeit abbestellbar.