Modul 5: Ausbildung, Studium und volljährige KinderModul 5 · Lektion 1 von 3
Kindergeld während Ausbildung und Studium
5 Minuten Lesezeit·Lektion 13 von 18 im Kurs
Für Kinder in Berufsausbildung, Studium oder Freiwilligendienst läuft das Kindergeld nach § 32 Absatz 4 EStG bis zum 25. Geburtstag weiter. Der Status muss der Familienkasse jährlich nachgewiesen werden. Übergangszeiten zwischen zwei Abschnitten sind höchstens vier Monate lang abgedeckt.
Was als Ausbildung gilt
Der Begriff ist weit. § 32 Absatz 4 EStG erfasst jede Maßnahme, die auf ein Berufsziel vorbereitet und die Arbeitskraft des Kindes überwiegend in Anspruch nimmt. Dazu zählen Schule, duale Ausbildung, Studium, Referendariat, Promotion mit ernsthafter Vorbereitung sowie anerkannte Freiwilligendienste.
| Status des Kindes | Kindergeld | Nachweis |
|---|---|---|
| Schule, Studium | ja, bis 25 | Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung |
| Duale Ausbildung | ja, bis 25 | Ausbildungsvertrag |
| Freiwilligendienst | ja, bis 25 | Vereinbarung mit dem Träger |
| Wartezeit auf Studienplatz | ja, bis 25 | Bewerbungen und Absagen |
| Reine Auslandsreise ohne Bezug | nein | keine Ausbildung im Sinne des Gesetzes |
Was die Familienkasse jedes Jahr sehen will
Ab dem 18. Geburtstag prüft die Familienkasse den Status jährlich neu. Bleibt der Nachweis aus, stellt sie die Zahlung ein. Kommt der Nachweis später, wird nachgezahlt, allerdings begrenzt durch die Sechs-Monats-Regel des § 66 Absatz 3 EStG.
Ein häufig übersehener Punkt: BAföG mindert das Kindergeld nicht. Beide Leistungen bestehen nebeneinander. Umgekehrt wird das Kindergeld bei der BAföG-Berechnung nicht als Einkommen des Kindes gewertet.
Ob der Anspruch in Ihrem Fall weiterläuft, prüfen Sie mit dem Kindergeld-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihr Kindergeld 2026
518 € / Monat
Das sind 6.216 € im Jahr für 2 Kinder (259 € je Kind und Monat).
| Je Kind und Monat | 259 € |
| Gesamt pro Monat | 518 € |
| Gesamt pro Jahr | 6.216 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Kindergeld gibt es nur auf Antrag bei der Familienkasse
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zahlt das Kindergeld monatlich aus. Der Antrag geht online, rückwirkend gezahlt wird aber nur für die letzten 6 Monate vor Antragseingang. Nach der Geburt also nicht lange warten.
Ab 18 nur noch mit Ausbildung oder Studium, längstens bis 25
Bis zum 18. Geburtstag fliesst das Kindergeld ohne Bedingungen. Danach nur, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist, einen Freiwilligendienst leistet oder als ausbildungssuchend gemeldet ist, längstens bis zum 25. Geburtstag.
Die Günstigerprüfung macht das Finanzamt automatisch
Mit der Anlage Kind in der Steuererklärung prüft das Finanzamt von selbst, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag für Sie besser ist, und setzt automatisch die günstigere Variante an. Falsch entscheiden können Sie sich hier nicht.
Das Wichtigste
- Ausbildung, Studium und Freiwilligendienst tragen den Anspruch bis 25
- Der Status muss jährlich nachgewiesen werden
- Übergangszeiten sind nur bis zu vier Monate überbrückt
- BAföG und Kindergeld schließen sich nicht aus
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026