Modul 3: Kinderbetreuungskosten absetzenModul 3 · Lektion 2 von 3
Rechnung und Überweisung: die zwei Pflichten
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§ 10 Absatz 1 Nummer 5 EStG verlangt zwei Nachweise: eine Rechnung über die Betreuungsleistung und die Zahlung auf das Konto des Leistenden. Barzahlung führt zum vollständigen Verlust des Abzugs, auch wenn eine Quittung vorliegt und die Betreuung unstreitig stattgefunden hat.
Die zwei formalen Voraussetzungen
Das Gesetz macht den Abzug von zwei Bedingungen abhängig, die beide erfüllt sein müssen. Erstens muss eine Rechnung vorliegen, bei einer Kita genügt der Gebührenbescheid, bei einer Tagesmutter der schriftliche Betreuungsvertrag mit Abrechnung. Zweitens muss die Zahlung unbar auf das Konto der betreuenden Person oder Einrichtung erfolgen.
Diese zweite Bedingung ist der häufigste Ablehnungsgrund. Wer der Nachbarin 200 Euro bar in die Hand drückt, hat keinen Abzug, auch nicht mit Quittung. Eine Überweisung im Nachhinein heilt den Fehler nicht.
Häufige Sonderfälle
| Fall | Abzug | Grund |
|---|---|---|
| Überweisung an die Kita | ja | Bescheid plus unbare Zahlung |
| Barzahlung an die Tagesmutter | nein | keine unbare Zahlung |
| Betreuung durch die Großmutter, unentgeltlich | nein | keine Aufwendungen |
| Großmutter mit Vertrag, Fahrtkosten überwiesen | ja | Vertrag wie unter Fremden, unbare Zahlung |
| Au-pair, Vertrag ohne Aufteilung | teilweise | nur der ausgewiesene Betreuungsanteil |
Bei unverheirateten Eltern gilt: Abziehen darf grundsätzlich der Elternteil, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört. Überweisen Sie deshalb vom Konto desjenigen, der die Kosten geltend machen soll.
Das Wichtigste
- Rechnung und unbare Zahlung sind beide zwingend
- Barzahlung kostet den Abzug vollständig, auch mit Quittung
- Verträge mit Angehörigen müssen einem Fremdvergleich standhalten
- Bei unverheirateten Eltern zieht ab, wer gezahlt hat
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Sie zahlen der Tagesmutter monatlich 300 Euro bar und lassen sich das quittieren. Was folgt daraus?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026