Homeoffice und Pendeln absetzen: der komplette Kurs
Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale und häusliches Arbeitszimmer. Was hybrides Arbeiten steuerlich wirklich bringt und welche Töpfe sich am selben Tag nicht vertragen.
Für: Arbeitnehmer, die pendeln, hybrid oder ganz im Homeoffice arbeiten
6 Module · 18 Lektionen · 1 Std. 21 Min.
- 6 Module
- aufeinander aufbauend
- 18 Lektionen
- je 3 bis 6 Minuten
- Einsteiger-Niveau
- Keine Vorkenntnisse nötig
- 1 Std. 21 Min.
- in Ihrem eigenen Tempo
- 12 Rechner
- direkt in den Lektionen
Das lernen Sie
Themen im Kurs
Gut zu wissen
Kurs — 6 Module
Seit dem Homeoffice hat fast jeder Arbeitnehmer zwei Kostenarten gleichzeitig: den Weg ins Büro und den Arbeitsplatz zu Hause. Dieser Kurs erklärt in 18 Lektionen, wie die Entfernungspauschale rechnet, wann die Homeoffice-Pauschale danebensteht, wann ein Arbeitszimmer voll absetzbar ist und wie Sie über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro kommen.
Kursinhalt
Die Grundmechanik des Arbeitswegs. Warum nur eine Strecke zählt, wo Ihre erste Tätigkeitsstätte liegt und was mit Umwegen und Fahrgemeinschaften passiert.
Die Tagespauschale nach § 4 Absatz 5 EStG. Wer sie bekommt, was sie abgilt, wo der Jahresdeckel sitzt und welche Ausnahme alles ändert.
Der Raum statt der Pauschale. Was als Arbeitszimmer gilt, warum der Mittelpunkt der Tätigkeit alles entscheidet und wie Sie den Flächenanteil ermitteln.
Der Alltag im Hybridmodell. Welche Töpfe sich am selben Tag ausschließen, wie Sie Ihre Tage sauber zählen und wie Sie über den Pauschbetrag kommen.
Sobald Sie nicht zur ersten Tätigkeitsstätte fahren, gelten großzügigere Regeln. Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und die Fallen bei Erstattung und Sammelpunkt.
Wenn der Arbeitgeber die Mobilität stellt, ändern sich geldwerter Vorteil und Pendlerpauschale. Drei Modelle mit sehr unterschiedlicher Steuerwirkung.
Sie haben alle 18 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 12 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.
Häufige Fragen
Kann ich Homeoffice-Pauschale und Pendlerpauschale am selben Tag ansetzen?
In der Regel nein. Die Tagespauschale nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG setzt voraus, dass Sie überwiegend zu Hause gearbeitet und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben. Es gibt genau 1 Ausnahme: Steht Ihnen dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind beide Beträge am selben Tag möglich.
Zählt für die Pendlerpauschale der Hinweg und der Rückweg?
Nein, nur die einfache Entfernung, also 1 Strecke statt 2. Angesetzt werden die vollen Kilometer der kürzesten Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, der Bahn oder dem Rad fahren. Die Rechtsgrundlage ist § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG.
Ab wann bringt das Absetzen überhaupt etwas?
Erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro. Diesen Betrag zieht das Finanzamt nach § 9a EStG ohne jeden Nachweis ab. Ihre Werbungskosten wirken sich also nur mit dem Teil aus, der über 1.230 Euro hinausgeht. Entfernungspauschale, Homeoffice-Tage und Arbeitsmittel zählen dafür zusammen.
Brauche ich für die Homeoffice-Pauschale ein eigenes Arbeitszimmer?
Nein. Die Tagespauschale steht Ihnen auch dann zu, wenn Sie am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke arbeiten. Ein abgeschlossener Raum ist nur für den Abzug als häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG nötig, der 2 andere Voraussetzungen hat.
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale 2026?
Der Gesetzgeber hat die Tagespauschale und ihren Jahreshöchstbetrag seit ihrer Einführung mehrfach geändert. Beide Werte stehen in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG, das ist die einzige verlässliche Quelle. Wichtiger als der Betrag ist die Zählweise: Es zählt jeder Kalendertag mit überwiegender Tätigkeit in der Wohnung.
Kürzt ein Jobticket meine Entfernungspauschale?
Ja, wenn der Arbeitgeber es nach § 3 Nummer 15 EStG steuerfrei gewährt. Der steuerfreie Betrag mindert dann Ihre abziehbare Entfernungspauschale. Versteuert der Arbeitgeber die Leistung stattdessen pauschal nach § 40 Absatz 2 EStG, bleibt Ihre Entfernungspauschale je nach gewähltem Weg ungekürzt.