Modul 4: Homeoffice und Pendeln kombinieren: was gleichzeitig gehtModul 4 · Lektion 3 von 3
Über den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro kommen
5 Minuten Lesezeit·Lektion 12 von 18 im Kurs
Das Finanzamt zieht nach § 9a EStG automatisch 1.230 Euro als Arbeitnehmer-Pauschbetrag ab. Ihre Werbungskosten senken die Steuer deshalb erst mit dem Teil, der über 1.230 Euro hinausgeht. Entfernungspauschale, Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel und Fortbildung zählen dafür zusammen.
Die Schwelle verstehen
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro nach § 9a EStG wird ohne Nachweis berücksichtigt. Wer 900 Euro Werbungskosten hat, bekommt trotzdem 1.230 Euro abgezogen. Erst ab dem ersten Euro darüber wirkt sich der Aufwand aus.
Daraus folgt die wichtigste Regel dieses Kurses für die Praxis: Sammeln Sie alles in einem Jahr, statt Posten über zwei Jahre zu verteilen. Wer knapp unter 1.230 Euro landet, hat rechnerisch nichts gewonnen.
Was alles in dieselbe Summe fließt
| Posten | Gehört zu den Werbungskosten |
|---|---|
| Entfernungspauschale für Bürotage | ja |
| Homeoffice-Tagespauschale | ja |
| Arbeitsmittel: Laptop, Schreibtisch, Stuhl | ja |
| Beruflicher Anteil von Telefon und Internet | ja |
| Fortbildungen, Fachliteratur, Software | ja |
| Beiträge zu Berufsverbänden und Gewerkschaften | ja |
| Bewerbungskosten und Umzug aus beruflichem Anlass | ja |
| Kontoführungsgebühren, beruflicher Anteil | ja |
Der zweite Hebel: der Freibetrag beim Lohnsteuerabzug
Wer dauerhaft deutlich über 1.230 Euro liegt, muss nicht bis zur Steuererklärung warten. Auf Antrag trägt das Finanzamt einen Freibetrag in die Lohnsteuerabzugsmerkmale ein, die Lohnsteuer sinkt dann sofort jeden Monat. Der Antrag heißt Lohnsteuerermäßigung und läuft über ELSTER.
Ob sich das für Sie lohnt, sehen Sie am schnellsten so: Addieren Sie Ihre Posten im Werbungskosten-Rechner, prüfen Sie fehlende Positionen mit Was kann ich absetzen und schätzen Sie die Rückzahlung mit dem Lohnsteuer-Erstattungs-Check.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten
Ersparnis ca. 524 € / Jahr
Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.
| Pendlerpauschale (0,38 EUR/km) | 1.672 € |
| Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR) | 360 € |
| Arbeitsmittel | 300 € |
| Telefon/Internet | 240 € |
| Fortbildung und Sonstiges | 200 € |
| Summe Werbungskosten | 2.772 € |
| Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR) | 1.542 € |
| Steuerersparnis | 524 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- 1.230 Euro zieht das Finanzamt nach § 9a EStG ohne jeden Nachweis ab
- Nur der Teil oberhalb von 1.230 Euro senkt die Steuer
- Alle Werbungskosten zählen für diese Schwelle zusammen
- Bei dauerhaft hohen Kosten wirkt ein Freibetrag schon monatlich
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Ihre Entfernungspauschale ergibt 800 Euro, die Homeoffice-Tage 300 Euro, ein neuer Schreibtisch 250 Euro. Was wirkt sich steuerlich aus?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026