Modul 4: Homeoffice und Pendeln kombinieren: was gleichzeitig gehtModul 4 · Lektion 1 von 3
Was am selben Tag geht und was nicht
4 Minuten Lesezeit·Lektion 10 von 18 im Kurs
Pro Kalendertag gibt es im Regelfall nur 1 Topf: entweder die Entfernungspauschale für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte oder die Tagespauschale fürs Homeoffice. Beides zusammen geht nur, wenn Ihnen für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Die Grundregel
Die Tagespauschale setzt voraus, dass Sie an diesem Kalendertag keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht haben. Sobald Sie ins Büro fahren, ist der Tag ein Fahrtag und wird über die Entfernungspauschale abgerechnet. Ein halber Bürotag reicht dafür aus.
Umgekehrt gilt: An reinen Homeoffice-Tagen gibt es keine Fahrt und damit keine Entfernungspauschale. Wer beide Beträge für denselben Tag ansetzt, ohne unter die Ausnahme zu fallen, bekommt eine Rückfrage.
Alle Tagestypen auf einen Blick
| Tagesablauf | Entfernungspauschale | Tagespauschale |
|---|---|---|
| Ganzer Tag Büro | ja | nein |
| Ganzer Tag Homeoffice | nein | ja |
| Halber Tag Homeoffice, halber Tag Büro | ja | nein |
| Homeoffice plus Kundentermin, Homeoffice überwiegt | nein | ja |
| Wie oben, aber kein anderer Arbeitsplatz vorhanden | ja, wenn gefahren | ja |
| Urlaub oder Krankheit | nein | nein |
Die letzte Zeile wird gern vergessen. Weder Urlaubstage noch Krankheitstage zählen für eine der beiden Pauschalen, auch wenn Sie an einem Krankheitstag kurz Mails gelesen haben.
Was das praktisch bedeutet
Für die meisten Hybridarbeitenden ist die Aufteilung damit vorgezeichnet, sie folgt schlicht dem Kalender. Ein Optimierungsspielraum entsteht nur dort, wo die Tage frei wählbar sind und Entfernung sowie Tagessatz unterschiedlich stark ins Gewicht fallen.
Vergleichen Sie Ihre eigene Konstellation, indem Sie beide Rechner mit Ihrer Tageszahl füttern: Pendlerpauschale-Rechner und Homeoffice-Pauschale-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale
Ersparnis ca. 245 € / Jahr
Sie setzen 720 € als Werbungskosten an (6 EUR je Tag, max. 210 Tage bzw. 1.260 EUR). Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Wirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro.
| Angesetzte Tage (max. 210) | 120 |
| Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR) | 720 € |
| Ihr Grenzsteuersatz | 34 % |
| Steuerersparnis | 245 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Ein Kalendertag gehört im Regelfall in genau einen Topf
- Schon ein halber Bürotag macht den Tag zum Fahrtag
- Nur ohne anderen Arbeitsplatz sind beide Pauschalen am selben Tag möglich
- Urlaub und Krankheit zählen für keine der beiden Pauschalen
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Sie arbeiten dienstags bis 12 Uhr zu Hause und fahren danach ins Büro. Ein Schreibtisch steht Ihnen dort zur Verfügung. Was setzen Sie an?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026