Modul 1: Entfernungspauschale: wie die einfache Entfernung zähltModul 1 · Lektion 2 von 3
Erste Tätigkeitsstätte: der Begriff, an dem alles hängt
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Je Dienstverhältnis kann es höchstens 1 erste Tätigkeitsstätte geben. Sie ergibt sich vorrangig aus der dauerhaften Zuordnung durch den Arbeitgeber. Fehlt diese, greifen die zeitlichen Kriterien des § 9 Absatz 4 EStG. Wo Ihre erste Tätigkeitsstätte liegt, entscheidet über Entfernungspauschale oder Reisekosten.
Was eine erste Tätigkeitsstätte ist
Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung, der Sie dauerhaft zugeordnet sind. Das regelt § 9 Absatz 4 EStG. Vorrang hat immer die dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung des Arbeitgebers, also der Arbeitsvertrag, die Stellenbeschreibung oder eine Versetzungsverfügung.
Fehlt eine solche Zuordnung oder ist sie nicht eindeutig, entscheiden die im Gesetz genannten zeitlichen Kriterien: Sie sollen dort typischerweise arbeitstäglich tätig werden, oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage, oder mindestens ein Drittel der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit.
Warum der Begriff über Geld entscheidet
An dieser einen Einordnung hängt der komplette Rest des Kurses. Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte sind Arbeitsweg und damit nur mit der Entfernungspauschale abziehbar. Alle anderen beruflichen Fahrten sind Auswärtstätigkeit und werden nach Reisekostengrundsätzen behandelt, also deutlich großzügiger.
| Situation | Einordnung | Abzug |
|---|---|---|
| Fahrt ins zugeordnete Büro | erste Tätigkeitsstätte | Entfernungspauschale, einfache Strecke |
| Fahrt zum Kunden | Auswärtstätigkeit | Reisekosten, beide Strecken |
| Außendienst ohne Zuordnung | keine erste Tätigkeitsstätte | Reisekosten für alle Fahrten |
| Reines Homeoffice ohne Büro | keine erste Tätigkeitsstätte | keine Entfernungspauschale, Tagespauschale möglich |
Das eigene Zuhause ist keine erste Tätigkeitsstätte
Die häusliche Wohnung ist keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers und deshalb nie erste Tätigkeitsstätte. Wer ausschließlich zu Hause arbeitet und nie ins Büro fährt, hat schlicht keinen Arbeitsweg, den er ansetzen könnte. Für diese Fälle gibt es die Tagespauschale aus Modul 2.
Prüfen Sie im Zweifel Ihren Arbeitsvertrag, bevor Sie rechnen. Erst danach ergibt der Pendlerpauschale-Rechner ein belastbares Ergebnis.
Das Wichtigste
- Höchstens eine erste Tätigkeitsstätte je Dienstverhältnis
- Vorrang hat die dauerhafte Zuordnung durch den Arbeitgeber
- Ohne Zuordnung entscheiden die zeitlichen Kriterien des § 9 Absatz 4 EStG
- Die eigene Wohnung ist nie erste Tätigkeitsstätte
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Ein Servicetechniker ist keinem Standort zugeordnet und fährt täglich direkt zu wechselnden Kunden. Was gilt?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026