Modul 2: Homeoffice-Pauschale: Voraussetzungen und GrenzenModul 2 · Lektion 2 von 3
Der Jahresdeckel und was die Pauschale abgilt
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Die Tagespauschale ist im Jahr gedeckelt und gilt alle Aufwendungen der häuslichen Tätigkeit ab, also anteilige Miete, Strom und Heizung. Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Monitor bleiben daneben abziehbar. Spürbar wird alles erst über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro.
Was mit der Tagespauschale erledigt ist
Die Tagespauschale ist eine Abgeltung. Mit ihr sind sämtliche Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung abgegolten: anteilige Miete, Nebenkosten, Strom, Heizung, Wasser, Versicherungen für die Wohnung. Diese Posten lassen sich daneben nicht noch einmal einzeln ansetzen.
Nicht abgegolten sind Arbeitsmittel. Ein Schreibtisch, ein Bürostuhl, ein Monitor, eine Tastatur oder ein beruflich genutzter Laptop bleiben eigenständige Werbungskosten. Auch beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten zählen weiter separat.
Die Trennlinie in einer Tabelle
| Kostenart | Mit der Tagespauschale abgegolten? |
|---|---|
| Anteilige Miete und Nebenkosten | ja |
| Strom, Heizung, Wasser | ja |
| Renovierung der Wohnung | ja |
| Schreibtisch, Bürostuhl, Regal | nein, eigenständig abziehbar |
| Laptop, Monitor, Headset | nein, eigenständig abziehbar |
| Beruflicher Anteil Telefon und Internet | nein, eigenständig abziehbar |
| Fachliteratur und Software | nein, eigenständig abziehbar |
Diese Trennung ist der Grund, warum viele Homeoffice-Arbeitnehmer trotz Deckel deutlich über den Pauschbetrag kommen. Die Arbeitsmittel machen oft mehr aus als die Tage selbst. Was alles zählt, listet Was kann ich absetzen auf.
Der Jahreshöchstbetrag
Die Summe der Tagespauschalen ist pro Kalenderjahr begrenzt. Der Deckel folgt aus § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG und ist zusammen mit der Tagespauschale mehrfach angepasst worden. Praktisch bedeutet er: Ab einer bestimmten Zahl von Homeoffice-Tagen bringt jeder weitere Tag nichts mehr.
Darunter liegt die zweite Schwelle, der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro aus § 9a EStG. Erst wenn Homeoffice-Tage, Fahrten und Arbeitsmittel zusammen mehr als 1.230 Euro ergeben, sinkt Ihre Steuer. Die Summe zieht der Werbungskosten-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten
Ersparnis ca. 524 € / Jahr
Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.
| Pendlerpauschale (0,38 EUR/km) | 1.672 € |
| Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR) | 360 € |
| Arbeitsmittel | 300 € |
| Telefon/Internet | 240 € |
| Fortbildung und Sonstiges | 200 € |
| Summe Werbungskosten | 2.772 € |
| Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR) | 1.542 € |
| Steuerersparnis | 524 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Die Tagespauschale gilt Miete, Strom und Heizung anteilig ab
- Arbeitsmittel, Telefon und Internet bleiben daneben voll abziehbar
- Der Jahresdeckel steht in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG
- Steuerlich wirksam wird erst der Teil oberhalb von 1.230 Euro
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026