Modul 2: Homeoffice-Pauschale: Voraussetzungen und GrenzenModul 2 · Lektion 1 von 3
Wer die Homeoffice-Pauschale bekommt
4 Minuten Lesezeit·Lektion 4 von 18 im Kurs
Die Tagespauschale steht für jeden Kalendertag zu, an dem Sie Ihre berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausüben und keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen. Ein eigenes Arbeitszimmer ist nicht nötig, 1 Platz am Küchentisch genügt. Rechtsgrundlage ist § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG.
Die zwei Bedingungen
Die Tagespauschale hängt an zwei Punkten, die beide erfüllt sein müssen. Erstens muss die Tätigkeit an diesem Kalendertag überwiegend in der häuslichen Wohnung stattfinden, also mehr als die Hälfte der Arbeitszeit. Zweitens dürfen Sie an diesem Tag keine erste Tätigkeitsstätte aufsuchen.
Beides steht in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG. Über § 9 Absatz 5 EStG gilt die Vorschrift für Arbeitnehmer genauso wie für Selbstständige.
Kein Raum, keine Miete, kein Nachweis der Kosten
Das ist der große Unterschied zum Arbeitszimmer aus Modul 3. Für die Tagespauschale brauchen Sie keinen abgeschlossenen Raum und müssen keine anteilige Miete berechnen. Sie zählen nur Tage.
| Tag | Was passiert | Tagespauschale? |
|---|---|---|
| Ganzer Tag im Homeoffice | kein Bürobesuch | ja |
| Vormittags Homeoffice, nachmittags Büro | erste Tätigkeitsstätte aufgesucht | nein, dafür Entfernungspauschale |
| Vormittags Homeoffice, nachmittags beim Kunden | Auswärtstätigkeit, Homeoffice überwiegt | ja, wenn zu Hause überwiegend gearbeitet |
| Ganzer Tag im Büro | kein Homeoffice | nein |
Zum Betrag selbst
Tagespauschale und Jahreshöchstbetrag hat der Gesetzgeber seit Einführung der Regelung mehrfach angehoben. Nennen lässt sich deshalb seriös nur die Fundstelle: § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG. Wie viel bei Ihrer Tageszahl herauskommt, rechnet der Homeoffice-Pauschale-Rechner mit dem geltenden Wert.
Führen Sie unterjährig eine simple Liste Ihrer Homeoffice-Tage. Das ist der einzige Nachweis, den Sie am Jahresende wirklich brauchen.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale
Ersparnis ca. 245 € / Jahr
Sie setzen 720 € als Werbungskosten an (6 EUR je Tag, max. 210 Tage bzw. 1.260 EUR). Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Wirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro.
| Angesetzte Tage (max. 210) | 120 |
| Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR) | 720 € |
| Ihr Grenzsteuersatz | 34 % |
| Steuerersparnis | 245 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Überwiegend zu Hause gearbeitet und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht: beides muss zutreffen
- Ein eigenes Arbeitszimmer ist für die Tagespauschale nicht erforderlich
- Die Regelung gilt für Arbeitnehmer und Selbstständige gleichermaßen
- Der Betrag steht in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG und wurde mehrfach geändert
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026