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Modul 2: Homeoffice-Pauschale: Voraussetzungen und Grenzen

Modul 2 · Lektion 3 von 3

Der Ausnahmefall: kein anderer Arbeitsplatz

5 Minuten Lesezeit·Lektion 6 von 18 im Kurs

Steht Ihnen für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, greift die zweite Variante des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6c EStG. Dann zählt der Homeoffice-Tag auch, wenn Sie am selben Tag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte tätig waren. Das betrifft vor allem Lehrkräfte.

Zwei Wege zur selben Pauschale

Die Vorschrift kennt zwei Varianten. Die Grundvariante verlangt überwiegende Tätigkeit zu Hause und keinen Besuch der ersten Tätigkeitsstätte. Die Ausnahmevariante verzichtet auf beides, wenn für die berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, dürfen Sie die Tagespauschale also auch dann abziehen, wenn Sie an diesem Tag ins Büro oder zu einem Kunden gefahren sind. Das ist der einzige Fall, in dem Entfernungspauschale und Homeoffice-Pauschale am selben Tag zusammentreffen.

Wer typischerweise darunter fällt

BerufAnderer Arbeitsplatz vorhanden?Folge
Lehrkraft ohne eigenen Schreibtisch in der SchuleneinTagespauschale zusätzlich zur Entfernungspauschale
Außendienstmitarbeiter ohne festen PlatzneinTagespauschale für Vor- und Nachbereitung
Bürokraft mit eigenem Schreibtischjanur die Grundvariante, also entweder oder
Hybrid mit Desk-Sharing und Buchungssystemin der Regel janur die Grundvariante

Ein anderer Arbeitsplatz ist jeder Büroarbeitsplatz, den Sie für die konkrete Tätigkeit in dem erforderlichen Umfang tatsächlich nutzen können. Auf die Ausstattung kommt es dabei kaum an, auf die tatsächliche Verfügbarkeit sehr wohl.

Was Sie belegen müssen

Das Finanzamt fragt hier häufiger nach als sonst. Eine formlose Bescheinigung des Arbeitgebers, dass für die betreffende Tätigkeit kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, räumt die Frage meist aus. Bei Lehrkräften genügt in der Praxis der Hinweis auf die fehlenden Lehrerarbeitsplätze.

Rechnen Sie beide Töpfe getrennt und addieren Sie erst am Ende: Homeoffice-Pauschale-Rechner und Pendlerpauschale-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Steuerersparnis durch die Homeoffice-Pauschale

Ersparnis ca. 245 € / Jahr

Sie setzen 720 € als Werbungskosten an (6 EUR je Tag, max. 210 Tage bzw. 1.260 EUR). Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Wirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro.

Angesetzte Tage (max. 210)120
Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR)720 €
Ihr Grenzsteuersatz34 %
Steuerersparnis245 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Ohne anderen Arbeitsplatz entfällt die Bedingung, nicht ins Büro gefahren zu sein
  • Nur in diesem Fall sind beide Pauschalen am selben Tag möglich
  • Lehrkräfte sind der Standardfall dieser Ausnahme
  • Eine kurze Arbeitgeberbescheinigung ist der übliche Nachweis

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Eine Lehrerin unterrichtet vormittags in der Schule und korrigiert nachmittags zu Hause. In der Schule gibt es keinen Arbeitsplatz für sie. Was kann sie ansetzen?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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