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Modul 1: Entfernungspauschale: wie die einfache Entfernung zählt

Modul 1 · Lektion 1 von 3

Warum nur die einfache Entfernung zählt

4 Minuten Lesezeit·Lektion 1 von 18 im Kurs

Die Entfernungspauschale berücksichtigt nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, also 1 Weg pro Arbeitstag statt 2. Maßgeblich sind die vollen Kilometer der kürzesten Straßenverbindung. Den Betrag je Kilometer regelt § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG, und er gilt unabhängig vom Verkehrsmittel.

Wie die Pauschale aufgebaut ist

Die Formel ist kurz: Arbeitstage mal einfache Entfernung in Kilometern mal den gesetzlichen Betrag je Kilometer. Der entscheidende Punkt steckt im Wort "einfach". Sie fahren zweimal am Tag, angesetzt wird aber nur eine Strecke.

Den Betrag je Entfernungskilometer hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst, zeitweise mit einem erhöhten Satz für die weiter entfernten Kilometer. Verlässlich ist deshalb nur der Blick in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 EStG oder ein Rechner, der den aktuellen Wert führt.

Was in die Kilometerzahl eingeht und was nicht

MerkmalRegel
Streckenur einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg
Kilometernur volle Kilometer, angefangene bleiben unberücksichtigt
Verkehrsmittelgleichgültig: Auto, Bahn, Rad, zu Fuß
Tatsächliche Kostenspielen keine Rolle, die Pauschale gilt auch ohne Beleg
Höchstbetraggesetzlicher Jahresdeckel, wenn Sie keinen eigenen oder überlassenen Kraftwagen nutzen

Die Pauschale ist damit verkehrsmittelunabhängig. Wer mit dem Rad fährt, setzt dieselbe Entfernung an wie der Autofahrer daneben. Was dabei für Sie herauskommt, rechnet der Pendlerpauschale-Rechner mit dem aktuellen Satz.

Warum die ersten Euro oft verpuffen

Die Entfernungspauschale ist eine Werbungskostenart. Das Finanzamt zieht nach § 9a EStG ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, ganz ohne Nachweis. Spürbar wird Ihr Arbeitsweg deshalb erst, wenn alle Werbungskosten zusammen über diesen 1.230 Euro liegen.

Genau deshalb lohnt es sich, Homeoffice-Tage, Arbeitsmittel und Fortbildungen in derselben Rechnung zu sammeln. Der Werbungskosten-Rechner addiert die Posten für Sie.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Steuerersparnis durch die Pendlerpauschale

ca. 711 € / Jahr

Sie setzen 2.090 € als Werbungskosten an. Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Wirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro.

Pauschale (0,38 EUR je Entfernungskilometer)2.090 €
Ihr Grenzsteuersatz34 %
Steuerersparnis711 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Angesetzt wird nur die einfache Entfernung, nicht beide Wege
  • Es zählen volle Kilometer der kürzesten Straßenverbindung
  • Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel und ohne Kostennachweis
  • Wirkung entsteht erst oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Sie fahren an 200 Tagen 30 Kilometer zur Arbeit und wieder zurück. Welche Kilometerzahl geht in die Entfernungspauschale ein?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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