Modul 5: Dienstreisen, Auswärtstätigkeit und VerpflegungsmehraufwandModul 5 · Lektion 3 von 3
Arbeitgebererstattung, Sammelpunkt und weiträumiges Tätigkeitsgebiet
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Was der Arbeitgeber steuerfrei erstattet, können Sie nicht noch einmal absetzen. Abziehbar bleibt nur die Differenz. Zusätzlich gibt es 2 Sonderfälle, in denen trotz Auswärtstätigkeit nur die Entfernungspauschale gilt: Sammelpunkt und weiträumiges Tätigkeitsgebiet.
Erstattung schlägt Abzug
Reisekosten und Verpflegungspauschalen darf der Arbeitgeber im gesetzlichen Rahmen steuerfrei erstatten. Genau in dieser Höhe entfällt Ihr Werbungskostenabzug. Werbungskosten sind nur Aufwendungen, die Sie selbst getragen haben.
Erstattet der Arbeitgeber weniger als den gesetzlichen Betrag, bleibt die Differenz für Sie abziehbar. Prüfen Sie deshalb die Reisekostenabrechnung, bevor Sie Beträge in die Steuererklärung übernehmen.
Die zwei Sonderfälle
| Fall | Beispiel | Fahrtkosten |
|---|---|---|
| Sammelpunkt | täglicher Treffpunkt am Betriebshof, von dort zum Einsatz | nur Entfernungspauschale bis zum Sammelpunkt |
| Weiträumiges Tätigkeitsgebiet | Forst, Hafengelände, Zustellbezirk | nur Entfernungspauschale bis zum nächstgelegenen Zugang |
| Fahrten innerhalb des Gebiets | Wege zwischen den Einsatzstellen | Reisekosten, beide Strecken |
| Verpflegung | beide Fälle | Verpflegungspauschalen bleiben möglich |
Die Regel steht in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a EStG. Wichtig ist die Trennung: Nur die Anfahrt wird auf die Entfernungspauschale zurückgestuft. Für die Verpflegungspauschalen bleibt es bei den Regeln der Auswärtstätigkeit.
Was das für die Erklärung heißt
Führen Sie erstattete und selbst getragene Beträge getrennt. In der Anlage N sind die steuerfreien Erstattungen des Arbeitgebers ohnehin anzugeben, das Finanzamt gleicht ab.
Den verbleibenden Eigenanteil rechnen Sie in den Werbungskosten-Rechner ein, den reinen Anfahrtsanteil in den Pendlerpauschale-Rechner.
Das Wichtigste
- Steuerfrei erstattete Beträge mindern den Werbungskostenabzug in voller Höhe
- Beim Sammelpunkt gilt für die Anfahrt nur die Entfernungspauschale
- Dasselbe gilt für den Zugang zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet
- Verpflegungspauschalen bleiben in beiden Sonderfällen möglich
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026