Modul 3: Das häusliche Arbeitszimmer: wann es voll absetzbar istModul 3 · Lektion 3 von 3
Welche Kosten zählen und wie Sie den Flächenanteil rechnen
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Der abziehbare Anteil ergibt sich aus der Fläche des Arbeitszimmers geteilt durch die Gesamtfläche der Wohnung. Bei 12 von 80 Quadratmetern sind das 15 Prozent. Mit diesem Satz werden Miete, Nebenkosten, Strom und bei Eigentum die Gebäudeabschreibung angesetzt.
Die Flächenrechnung
Sie teilen die Fläche des Arbeitszimmers durch die gesamte Wohnfläche einschließlich des Arbeitszimmers. Bei einem Raum von 12 Quadratmetern in einer Wohnung von 80 Quadratmetern ergibt das 15 Prozent. Dieser Satz wird auf alle raumbezogenen Kosten angewendet.
Flure, Bad und Küche zählen zur Gesamtfläche, nicht zum Arbeitszimmer. Keller und Balkon bleiben bei der Wohnflächenberechnung in der Regel außen vor. Eine einfache Skizze mit Maßen genügt dem Finanzamt als Nachweis.
Welche Kosten anteilig und welche voll zählen
| Kostenart | Ansatz |
|---|---|
| Miete oder Gebäudeabschreibung | anteilig nach Fläche |
| Nebenkosten, Heizung, Strom, Wasser | anteilig nach Fläche |
| Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Schuldzinsen | anteilig nach Fläche |
| Renovierung der gesamten Wohnung | anteilig nach Fläche |
| Renovierung nur des Arbeitszimmers | voll |
| Schreibtisch, Stuhl, Regal, Lampe | voll, als Arbeitsmittel unabhängig vom Raum |
| Bilder, Teppiche und Ausstattung ohne Bürobezug | nicht abziehbar |
Besonderheit bei Wohneigentum
Wer die Wohnung selbst besitzt, setzt statt der Miete die anteilige Gebäudeabschreibung an, dazu anteilige Schuldzinsen, Grundsteuer und Versicherungen. Die Abschreibung folgt den allgemeinen Regeln für Gebäude, die der AfA-Rechner abbildet.
Ein Punkt, der oft überrascht: Arbeitsmittel sind vom Arbeitszimmer unabhängig. Der Schreibtisch ist auch dann voll abziehbar, wenn der Raum die Merkmale eines Arbeitszimmers verfehlt. Alle Posten zusammen zieht der Werbungskosten-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Steuerersparnis durch Werbungskosten
Ersparnis ca. 524 € / Jahr
Ihre Werbungskosten von 2.772 € liegen 1.542 € über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Nur dieser Teil spart bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % zusätzlich Steuern.
| Pendlerpauschale (0,38 EUR/km) | 1.672 € |
| Homeoffice-Pauschale (max. 1.260 EUR) | 360 € |
| Arbeitsmittel | 300 € |
| Telefon/Internet | 240 € |
| Fortbildung und Sonstiges | 200 € |
| Summe Werbungskosten | 2.772 € |
| Über dem Pauschbetrag (1.230 EUR) | 1.542 € |
| Steuerersparnis | 524 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Der Anteil ist Fläche des Zimmers geteilt durch die Gesamtwohnfläche
- Miete, Nebenkosten und Abschreibung werden mit diesem Anteil angesetzt
- Renovierungen nur im Arbeitszimmer zählen voll
- Arbeitsmittel sind unabhängig vom Arbeitszimmer abziehbar
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026