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Modul 5: Dienstreisen, Auswärtstätigkeit und Verpflegungsmehraufwand

Modul 5 · Lektion 2 von 3

Verpflegungsmehraufwand: die Abwesenheitsstufen

5 Minuten Lesezeit·Lektion 14 von 18 im Kurs

Verpflegungspauschalen gibt es nur bei Auswärtstätigkeit und nur nach Abwesenheitsstufen: mehr als 8 Stunden an einem eintägigen Termin, volle 24 Stunden bei mehrtägigen Reisen sowie An- und Abreisetag. Die Beträge stehen in § 9 Absatz 4a EStG.

Die Stufen im Inland

§ 9 Absatz 4a EStG knüpft die Pauschale allein an die Dauer der Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Belege für tatsächliche Kosten spielen keine Rolle, ein Restaurantbon ändert nichts an der Höhe.

SituationVoraussetzungPauschale
Eintägige Reisemehr als 8 Stunden Abwesenheitkleinere Pauschale nach § 9 Absatz 4a EStG
Mehrtägige Reise, voller Tag24 Stunden Abwesenheitvolle Pauschale nach § 9 Absatz 4a EStG
An- und AbreisetagÜbernachtung außerhalb der Wohnungkleinere Pauschale, ohne Stundenprüfung
AuslandsreiseLand und Orteigene Auslandspauschalen, jährlich bekanntgegeben

Für Auslandsreisen veröffentlicht das Bundesfinanzministerium jedes Jahr eigene Sätze je Land. Auch sie ändern sich regelmäßig, weshalb hier nur die Systematik steht und keine Beträge.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Stellt der Arbeitgeber oder ein Dritter auf seine Veranlassung eine Mahlzeit, wird die Tagespauschale gekürzt. Für ein Frühstück fällt die Kürzung kleiner aus, für Mittag- und Abendessen jeweils größer. Die genauen Anteile ergeben sich aus § 9 Absatz 4a EStG und beziehen sich immer auf die volle Tagespauschale.

Das betrifft in der Praxis vor allem Hotelfrühstücke und Tagungspauschalen. Die Kürzung erfolgt auch dann, wenn Sie die Mahlzeit gar nicht angenommen haben.

Die Dreimonatsfrist

Bei längerfristiger Tätigkeit an derselben auswärtigen Stelle ist der Abzug auf die ersten drei Monate beschränkt. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen setzt die Frist neu in Gang, unabhängig vom Grund der Unterbrechung.

Ihre Pauschalen für das Jahr summiert der Verpflegungsmehraufwand-Rechner. Ins Gesamtbild fließt das Ergebnis über den Werbungskosten-Rechner ein.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Steuerersparnis durch Verpflegungsmehraufwand

ca. 190 € / Jahr

Sie setzen 560 € als Werbungskosten an. Bei Ihrem Grenzsteuersatz von 34 % spart das die angezeigte Summe. Erstattet der Arbeitgeber die Pauschalen steuerfrei, entfaellt der Abzug.

Verpflegungspauschale gesamt560 €
Ihr Grenzsteuersatz34 %
Steuerersparnis190 €

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Das Wichtigste

  • Verpflegungspauschalen gibt es nur bei Auswärtstätigkeit, nie für den Arbeitsweg
  • Maßgeblich ist allein die Abwesenheitsdauer, nicht der tatsächliche Aufwand
  • Gestellte Mahlzeiten kürzen die Pauschale, auch wenn Sie sie nicht nutzen
  • Nach drei Monaten an derselben Stelle entfällt der Abzug

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Sie sind an einem Tag 9 Stunden bei einem Kunden, kehren abends nach Hause zurück und haben im Hotel nicht übernachtet. Was gilt?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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