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Modul 3: Das häusliche Arbeitszimmer: wann es voll absetzbar ist

Modul 3 · Lektion 1 von 3

Wann ein Raum ein häusliches Arbeitszimmer ist

4 Minuten Lesezeit·Lektion 7 von 18 im Kurs

Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein abgeschlossener, büromäßig eingerichteter Raum in der Wohnung, den Sie nahezu ausschließlich beruflich nutzen. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer erfüllt diese 3 Merkmale nicht. Für sie bleibt nur die Tagespauschale nach § 4 Absatz 5 EStG.

Die drei Merkmale

Der Begriff ist von der Rechtsprechung streng gefasst. Verlangt werden ein abgeschlossener Raum, eine büromäßige Ausstattung und eine nahezu ausschließlich berufliche Nutzung. Fehlt eines dieser Merkmale, ist der Abzug nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG nicht möglich.

Häuslich ist der Raum, wenn er in die häusliche Sphäre eingebunden ist, also zur Wohnung oder zum Wohnhaus gehört. Ein separat angemietetes Büro im Nachbarhaus fällt nicht unter diese Beschränkung und ist als Betriebsstätte oder Arbeitsmittel voll abziehbar.

Was durchfällt und was zählt

KonstellationArbeitszimmer?Was bleibt
Eigener Raum, Schreibtisch, Regal, TürjaAbzug nach Nummer 6b möglich
Arbeitsecke im WohnzimmerneinTagespauschale nach Nummer 6c
Durchgangszimmer zum Schlafzimmerin der Regel neinTagespauschale
Raum mit Gästebett und Bügelbrettnein, private MitnutzungTagespauschale
Separat angemietetes Büro außerhalb der Wohnungnicht häuslichvoller Abzug, ohne die Beschränkung

Die gute Nachricht

Wer die Hürde nicht nimmt, verliert nichts. Seit der Einführung der Tagespauschale gibt es für jeden Homeoffice-Tag einen Abzug, ganz ohne Raum. Das Arbeitszimmer lohnt den Aufwand nur noch dort, wo es wirklich den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet, und das ist Thema der nächsten Lektion.

Prüfen Sie beide Wege parallel und nehmen Sie den besseren. Einen Überblick über absetzbare Posten gibt Was kann ich absetzen, die Tagesvariante rechnet der Homeoffice-Pauschale-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Absetzbarkeits-Check 2026

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Das Wichtigste

  • Abgeschlossener Raum, büromäßig eingerichtet, nahezu ausschließlich beruflich genutzt
  • Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer ist kein Arbeitszimmer
  • Ein außerhäusliches Büro unterliegt der Beschränkung gar nicht
  • Wer die Merkmale verfehlt, behält die Tagespauschale

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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