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Modul 3: Das häusliche Arbeitszimmer: wann es voll absetzbar ist

Modul 3 · Lektion 2 von 3

Mittelpunkt der Tätigkeit: die entscheidende Frage

5 Minuten Lesezeit·Lektion 8 von 18 im Kurs

Nur wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Betätigung bildet, sind die Kosten in voller Höhe abziehbar. Entscheidend ist der inhaltliche Schwerpunkt, nicht allein die Stundenzahl. Alternativ lässt § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG eine Jahrespauschale ohne Einzelnachweis zu.

Was Mittelpunkt bedeutet

Mittelpunkt ist der Ort, an dem die für den Beruf wesentlichen und prägenden Tätigkeiten ausgeübt werden. Die Rechtsprechung stellt auf den qualitativen Schwerpunkt ab. Der zeitliche Umfang ist ein Indiz, aber nicht allein maßgeblich.

Ein Beispiel macht den Unterschied klar. Bei einer Programmiererin, die vollständig remote arbeitet, liegt der prägende Teil der Arbeit im Arbeitszimmer. Bei einem Vertriebsmitarbeiter, der beim Kunden verkauft und zu Hause nur Berichte schreibt, liegt er es nicht, selbst wenn er viele Stunden am Schreibtisch sitzt.

Volle Kosten oder Jahrespauschale

Liegt der Mittelpunkt im Arbeitszimmer, haben Sie ein Wahlrecht. Sie ziehen entweder die tatsächlichen anteiligen Kosten ab, dann brauchen Sie Belege und eine Flächenrechnung, oder Sie nehmen die im Gesetz vorgesehene Jahrespauschale ohne Einzelnachweis. Deren Höhe steht in § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b EStG.

SituationAbzugswegNachweis
Arbeitszimmer ist Mittelpunkttatsächliche anteilige KostenBelege und Flächenanteil
Arbeitszimmer ist MittelpunktJahrespauschale statt Einzelnachweiskein Kostennachweis nötig
Arbeitszimmer ist nicht MittelpunktTagespauschale nach Nummer 6cListe der Homeoffice-Tage
Kein Arbeitszimmer vorhandenTagespauschale nach Nummer 6cListe der Homeoffice-Tage

Die alte 1.250-Euro-Regel gibt es nicht mehr

Bis einschließlich 2022 war ein begrenzter Abzug auch dann möglich, wenn das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt war, aber kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand. Diese Zwischenstufe ist entfallen. An ihre Stelle ist die Tagespauschale getreten, die in genau diesen Fällen greift.

Wer im Netz noch auf die alte Regelung stößt, liest veraltete Inhalte. Maßgeblich ist die geltende Fassung des § 4 EStG. Welche Variante bei Ihnen mehr bringt, vergleichen Sie mit dem Werbungskosten-Rechner.

Das Wichtigste

  • Voller Abzug nur, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet
  • Entscheidend ist der qualitative Schwerpunkt, nicht die Stundenzahl allein
  • Bei Mittelpunkt besteht ein Wahlrecht zwischen tatsächlichen Kosten und Jahrespauschale
  • Die frühere Zwischenstufe ohne anderen Arbeitsplatz ist entfallen

Kurz geprüft

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Ein Außendienstmitarbeiter hat ein perfekt eingerichtetes Arbeitszimmer, verkauft aber überwiegend beim Kunden. Was gilt?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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