SteuerGenau
STEUERGENAUONLINE-KURS

Heiraten und Steuern: der komplette Kurs

Ehegattensplitting, Steuerklassen und Freibeträge. Was die Heirat steuerlich wirklich bringt und wie Sie das Maximum herausholen.

Für: Verheiratete, eingetragene Lebenspartner und Paare vor der Hochzeit

7 Module · 24 Lektionen · 1 Std. 39 Min.

7 Module
aufeinander aufbauend
24 Lektionen
je 3 bis 6 Minuten
Einsteiger-Niveau
Keine Vorkenntnisse nötig
1 Std. 39 Min.
in Ihrem eigenen Tempo
13 Rechner
direkt in den Lektionen

Das lernen Sie

Sie berechnen Ihren persönlichen Splittingvorteil
Sie wählen die passende Steuerklassenkombination aus III/V, IV/IV und IV mit Faktor
Sie erkennen, warum die Steuerklasse den Splittingvorteil nicht verändert
Sie nutzen die Freibeträge, die nur Verheirateten zustehen
Sie wissen, was bei Trennung, Todesfall und Elternzeit steuerlich passiert

Themen im Kurs

Gut zu wissen

Dauerhaft kostenlos
Kein Konto, kein Limit
Auf Deutsch
mit amtlichen Quellen
Zuletzt geprüft
28. Juli 2026

Kurs — 7 Module

Die Heirat ist die größte steuerliche Veränderung im Leben vieler Menschen. Dieser Kurs erklärt in 24 Lektionen, wie das Ehegattensplitting funktioniert, welche Steuerklassenkombination zu Ihnen passt und welche Freibeträge nur Paaren zustehen. Mit einem Rechner in jeder wichtigen Lektion.

Kursinhalt

Ab wann die Ehe steuerlich zählt, was das Finanzamt von allein erledigt und welche Wahl Sie selbst treffen müssen.

Am Ende des Kurses

Sie haben alle 24 Lektionen durchgearbeitet und können Ihren eigenen Fall mit den 13 eingebauten Rechnern durchrechnen. Ihr Fortschritt bleibt lokal in Ihrem Browser gespeichert.

Häufige Fragen

Wie viel Steuern spart man durch Heirat?

Der maximale Splittingvorteil beträgt 2026 rund 19.471 Euro im Jahr und wird ab einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von etwa 555.652 Euro erreicht. Bei einem Alleinverdiener mit 60.000 Euro liegt der Vorteil bei rund 5.800 Euro. Verdienen beide gleich viel, ist der Vorteil null.

Ändert die Steuerklasse, wie viel Steuern ich insgesamt zahle?

Nein. Die Steuerklassenkombination ändert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Die endgültige Jahressteuer ergibt sich aus der Zusammenveranlagung und ist bei III/V, IV/IV und IV mit Faktor identisch.

Ab wann gilt das Ehegattensplitting?

Für das gesamte Kalenderjahr der Eheschließung. Wer am 30. Dezember heiratet, wird für das ganze Jahr zusammen veranlagt und erhält den vollen Splittingvorteil rückwirkend.

Werden die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft?

Stand Juli 2026 nicht. Die Abschaffung zum Jahr 2030 stand im Koalitionsvertrag der vorherigen Bundesregierung, wurde aber nie als Gesetz beschlossen. Ob die Reform kommt, ist offen.

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Jede Zahl folgt den aktuellen Sätzen des BMF und verlinkt auf die offizielle Quelle.

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