SteuerGenau
Modul 3: Die Steuerklassen

Modul 3 · Lektion 4 von 4

IV mit Faktor: der genaue Weg

4 Minuten Lesezeit·Lektion 11 von 24 im Kurs

Beim Faktorverfahren nach § 39f EStG berechnet das Finanzamt einen individuellen Faktor kleiner als 1 und wendet ihn auf die Lohnsteuer beider Partner an. Jeder zahlt dann genau den Anteil, der seinem Einkommen entspricht. Nachzahlungen entfallen fast vollständig.

Wie der Faktor entsteht

Das Finanzamt ermittelt die voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer nach dem Splittingtarif und teilt sie durch die Summe der Lohnsteuer, die bei IV/IV anfallen würde. Das Ergebnis ist der Faktor, immer kleiner als 1. Er wird auf beide Lohnsteuerbeträge angewendet.

Das Ergebnis: Der Splittingvorteil wirkt bereits monatlich, verteilt sich aber gerecht auf beide Partner. Keiner steht mit auffällig wenig Netto da wie in Klasse V.

Warum wählt es kaum jemand?

VorteilNachteil
Sehr genauer LohnsteuerabzugAntrag nötig, wird nicht automatisch gesetzt
Kaum NachzahlungenPflicht zur Steuererklärung
Faire Verteilung zwischen den PartnernGeringere Bekanntheit

Der Faktor gilt für bis zu zwei Kalenderjahre und muss danach neu beantragt werden. Vergleichen Sie alle drei Varianten im Steuerklassen-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Steuerklassen-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

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Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto

III / V

Diese Kombination bringt Ihnen 81,75 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.462,92 € im Monat.

Alle drei Kombinationen im Vergleich

KombinationNetto P1Netto P2GemeinsamDiff. zu IV/IV
IV / IV2.893,75 €1.487,42 €4.381,17 €0,00 €
III / VEmpfehlung3.244,75 €1.218,17 €4.462,92 €+81,75 €
V / III2.538,83 €1.577,00 €4.115,83 €-265,33 €

Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich

Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 81,75 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.

2

Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht

Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.

3

Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen

Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.

4

Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.

Das Wichtigste

  • Der Faktor ist immer kleiner als 1 und wird individuell berechnet
  • Er verteilt den Splittingvorteil monatlich und gerecht
  • Antrag nötig, gilt bis zu zwei Jahre, Steuererklärung Pflicht

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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