SteuerGenau
Modul 1: Was sich durch die Heirat ändert

Modul 1 · Lektion 2 von 3

Was das Finanzamt automatisch ändert und was nicht

4 Minuten Lesezeit·Lektion 2 von 24 im Kurs

Nach der Heirat setzt das Meldeamt beide Partner automatisch in Steuerklasse IV. Alles andere müssen Sie selbst veranlassen: eine andere Steuerklassenkombination, Freibeträge und die Wahl der Veranlagungsart in der Steuererklärung.

Was passiert von allein?

Das Standesamt meldet die Eheschließung an das Bundeszentralamt für Steuern. Beide Partner werden daraufhin automatisch in die Steuerklasse IV eingeordnet, unabhängig davon, wie hoch die Einkommen sind. Das ist der Standardfall und für viele Paare bereits die richtige Wahl.

Was Sie selbst tun müssen

SchrittWer erledigt esWann
Wechsel in Steuerklasse IV/IVautomatischnach der Eheschließung
Wechsel zu III/V oder IV mit FaktorSie selbstjederzeit, per Antrag
Freibetrag eintragen lassenSie selbstjederzeit, per Antrag
Zusammen- oder Einzelveranlagung wählenSie selbstin der Steuererklärung

Der Antrag auf Steuerklassenwechsel läuft über das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" oder direkt über Mein ELSTER. Er ist kostenlos und mehrfach im Jahr möglich.

Das Wichtigste

  • Steuerklasse IV/IV wird nach der Heirat automatisch gesetzt
  • Jede andere Kombination erfordert einen eigenen Antrag
  • Die Veranlagungsart wählen Sie erst in der Steuererklärung

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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