Modul 1: Was sich durch die Heirat ändertModul 1 · Lektion 2 von 3
Was das Finanzamt automatisch ändert und was nicht
4 Minuten Lesezeit·Lektion 2 von 24 im Kurs
Nach der Heirat setzt das Meldeamt beide Partner automatisch in Steuerklasse IV. Alles andere müssen Sie selbst veranlassen: eine andere Steuerklassenkombination, Freibeträge und die Wahl der Veranlagungsart in der Steuererklärung.
Was passiert von allein?
Das Standesamt meldet die Eheschließung an das Bundeszentralamt für Steuern. Beide Partner werden daraufhin automatisch in die Steuerklasse IV eingeordnet, unabhängig davon, wie hoch die Einkommen sind. Das ist der Standardfall und für viele Paare bereits die richtige Wahl.
Was Sie selbst tun müssen
| Schritt | Wer erledigt es | Wann |
|---|---|---|
| Wechsel in Steuerklasse IV/IV | automatisch | nach der Eheschließung |
| Wechsel zu III/V oder IV mit Faktor | Sie selbst | jederzeit, per Antrag |
| Freibetrag eintragen lassen | Sie selbst | jederzeit, per Antrag |
| Zusammen- oder Einzelveranlagung wählen | Sie selbst | in der Steuererklärung |
Der Antrag auf Steuerklassenwechsel läuft über das Formular "Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten" oder direkt über Mein ELSTER. Er ist kostenlos und mehrfach im Jahr möglich.
Das Wichtigste
- Steuerklasse IV/IV wird nach der Heirat automatisch gesetzt
- Jede andere Kombination erfordert einen eigenen Antrag
- Die Veranlagungsart wählen Sie erst in der Steuererklärung
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026