Modul 6: Wenn sich etwas ändertModul 6 · Lektion 2 von 3
Todesfall: das Gnadensplitting
4 Minuten Lesezeit·Lektion 20 von 24 im Kurs
Stirbt ein Ehepartner, gilt der Splittingtarif im Todesjahr und im darauffolgenden Kalenderjahr weiter. Dieses sogenannte Gnadensplitting oder Witwensplitting verhindert, dass zur Trauer sofort eine deutlich höhere Steuerlast kommt.
Wie lange gilt der Splittingtarif?
| Jahr | Tarif |
|---|---|
| Todesjahr | Splittingtarif, Zusammenveranlagung möglich |
| Folgejahr | Splittingtarif (Gnadensplitting) |
| Ab dem zweiten Folgejahr | Grundtarif |
Was mit der Steuerklasse passiert
Der überlebende Partner wird für den Rest des Todesjahres und das Folgejahr in Steuerklasse III geführt. Danach erfolgt der Wechsel in Klasse I oder, bei einem Kind im Haushalt, in Klasse II.
Von der Einkommensteuer zu trennen ist die Erbschaftsteuer. Ehegatten haben dort einen Freibetrag von 500.000 Euro plus einen Versorgungsfreibetrag. Details im Erbschaftssteuer-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre voraussichtliche Erbschaftssteuer
ca. 3.500 €
Nach Abzug des Freibetrags von 400.000 € bleiben 50.000 € steuerpflichtig. Berechnung vereinfacht mit Steuerklasse-I-Saetzen als Vollmengenstaffel auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag, ohne Haertefallausgleich.
| Freibetrag | 400.000 € |
| Steuerpflichtiger Erwerb | 50.000 € |
| Steuersatz | 7 % |
| Erbschaftssteuer | 3.500 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Splittingtarif gilt im Todesjahr und im Folgejahr
- Steuerklasse III bleibt für diesen Zeitraum bestehen
- Erbschaftsteuer ist davon unabhängig, Freibetrag 500.000 Euro
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026