SteuerGenau
Modul 4: Die richtige Wahl treffen

Modul 4 · Lektion 1 von 3

Die Faustregel nach Einkommensabstand

5 Minuten Lesezeit·Lektion 12 von 24 im Kurs

Verdienen beide Partner ähnlich viel, also im Bereich 50 zu 50 bis etwa 60 zu 40, ist IV/IV richtig. Ab einem Verhältnis von etwa 60 zu 40 lohnt III/V für die monatliche Liquidität. Wer den Abstand hat, aber keine Nachzahlung will, nimmt IV mit Faktor.

Entscheidung in einer Tabelle

EinkommensverhältnisEmpfehlungWarum
50 : 50 bis 60 : 40IV / IVAbzug passt bereits gut, keine Nachzahlung
ab 60 : 40III / V oder IV mit FaktorLiquiditätsvorteil im Monat
ab 60 : 40, Nachzahlung unerwünschtIV mit Faktorgleiche Genauigkeit ohne Klasse V
AlleinverdienerIII / VPartner ohne Einkommen ist von V nicht betroffen

Was die Faustregel nicht abbildet

Sie berücksichtigt keine Lohnersatzleistungen. Steht Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld an, schlägt dieser Punkt jede Faustregel. Das ist die nächste Lektion.

Rechnen Sie Ihren Fall konkret durch, statt sich auf die Tabelle zu verlassen: Steuerklassen-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Steuerklassen-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

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Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto

III / V

Diese Kombination bringt Ihnen 81,75 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.462,92 € im Monat.

Alle drei Kombinationen im Vergleich

KombinationNetto P1Netto P2GemeinsamDiff. zu IV/IV
IV / IV2.893,75 €1.487,42 €4.381,17 €0,00 €
III / VEmpfehlung3.244,75 €1.218,17 €4.462,92 €+81,75 €
V / III2.538,83 €1.577,00 €4.115,83 €-265,33 €

Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich

Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 81,75 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.

2

Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht

Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.

3

Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen

Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.

4

Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.

Das Wichtigste

  • Bis etwa 60 zu 40 ist IV/IV die richtige Wahl
  • Ab 60 zu 40 lohnt III/V oder IV mit Faktor
  • Lohnersatzleistungen schlagen jede Faustregel

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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