SteuerGenau
Modul 5: Gemeinsam Steuern sparen

Modul 5 · Lektion 1 von 4

Freibeträge, die nur Paaren zustehen

4 Minuten Lesezeit·Lektion 15 von 24 im Kurs

Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich die meisten Pauschbeträge: der Grundfreibetrag auf 24.696 Euro, der Sparer-Pauschbetrag auf 2.000 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag auf 72 Euro. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro bleibt dagegen personenbezogen.

Was sich verdoppelt und was nicht

FreibetragEinzelnZusammen veranlagt
Grundfreibetrag12.348 €24.696 €
Sparer-Pauschbetrag1.000 €2.000 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag36 €72 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €1.230 € je Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist die wichtige Ausnahme: Er steht jedem Arbeitnehmer einzeln zu und wird nicht auf den Partner übertragen. Wer keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat, kann ihn nicht nutzen.

Der Sparer-Pauschbetrag in der Praxis

Bei Zusammenveranlagung dürfen Ehepaare einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro erteilen. Der Vorteil: Kapitalerträge des einen Partners können den nicht genutzten Anteil des anderen aufbrauchen. Details im Abgeltungssteuer-Rechner.

Das Wichtigste

  • Grundfreibetrag gemeinsam: 24.696 Euro
  • Sparer-Pauschbetrag gemeinsam: 2.000 Euro, übertragbar
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleibt personenbezogen bei 1.230 Euro

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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