SteuerGenau
Modul 3: Die Steuerklassen

Modul 3 · Lektion 2 von 4

III und V: wann sie passt und wann nicht

5 Minuten Lesezeit·Lektion 9 von 24 im Kurs

Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient, als Faustregel ab einem Verhältnis von etwa 60 zu 40. Der Besserverdiener nimmt Klasse III und zahlt wenig Lohnsteuer, der andere Klasse V und zahlt überproportional viel.

Wie III/V funktioniert

In Steuerklasse III werden die Freibeträge beider Partner berücksichtigt, in Klasse V praktisch keine. Das Ergebnis: Der Partner in III behält monatlich viel netto, der Partner in V auffällig wenig. Zusammen entspricht das ungefähr der später fälligen Jahressteuer, aber eben nur ungefähr.

Die zwei Nachteile

Pflicht zur Steuererklärung. Wer III/V wählt, muss eine Einkommensteuererklärung abgeben. Das ist keine Option, sondern eine Pflichtveranlagung.

Nachzahlungsrisiko. Weicht die tatsächliche Einkommensverteilung von der Annahme ab, wurde übers Jahr zu wenig einbehalten. Nachzahlungen von mehreren hundert bis einigen tausend Euro sind bei III/V keine Seltenheit. Legen Sie dafür Geld zurück.

Ein oft übersehener Punkt: Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld bemessen sich am Nettogehalt. Wer in Klasse V steht und Elterngeld erwartet, bekommt deutlich weniger. Dazu mehr in Modul 4.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

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Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto

III / V

Diese Kombination bringt Ihnen 81,75 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.462,92 € im Monat.

Alle drei Kombinationen im Vergleich

KombinationNetto P1Netto P2GemeinsamDiff. zu IV/IV
IV / IV2.893,75 €1.487,42 €4.381,17 €0,00 €
III / VEmpfehlung3.244,75 €1.218,17 €4.462,92 €+81,75 €
V / III2.538,83 €1.577,00 €4.115,83 €-265,33 €

Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich

Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 81,75 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.

2

Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht

Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.

3

Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen

Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.

4

Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.

Das Wichtigste

  • III/V passt ab einem Einkommensverhältnis von etwa 60 zu 40
  • III/V löst eine Pflicht zur Steuererklärung aus
  • Nachzahlungen sind bei dieser Kombination der Normalfall

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Welche Folge hat die Wahl von III/V zwingend?

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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