SteuerGenau
Modul 2: Ehegattensplitting verstehen

Modul 2 · Lektion 4 von 4

Wann sich Splitting kaum lohnt

4 Minuten Lesezeit·Lektion 7 von 24 im Kurs

Verdienen beide Partner ungefähr gleich viel, beträgt der Splittingvorteil null. Auch wenn beide unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro liegen, ändert Splitting nichts, weil ohnehin keine Steuer anfällt.

Die drei Fälle ohne Vorteil

  • Gleiche Einkommen. Halbieren ändert nichts, wenn beide Hälften ohnehin gleich groß sind.
  • Beide unter dem Grundfreibetrag. Liegt jeder unter 12.348 Euro zvE, fällt keine Einkommensteuer an, mit oder ohne Splitting.
  • Beide in der Proportionalzone. Wenn beide Einkommen über 69.878 Euro liegen, ist der Grenzsteuersatz für beide bereits 42 Prozent. Verschieben bringt dann fast nichts mehr.

Lohnt die Heirat dann steuerlich gar nicht?

Doch, aber über andere Wege. Auch ohne Splittingvorteil bleiben die gemeinsamen Freibeträge, die höhere Grenze bei den Sonderausgaben und die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen zu bündeln. Diese Punkte behandelt Modul 5.

Das Wichtigste

  • Gleiche Einkommen bedeuten null Splittingvorteil
  • Unter dem Grundfreibetrag ändert Splitting nichts
  • Andere Vorteile der Ehe bleiben davon unberührt

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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