SteuerGenau
Modul 4: Die richtige Wahl treffen

Modul 4 · Lektion 2 von 3

Wenn Elterngeld oder Krankengeld ansteht

5 Minuten Lesezeit·Lektion 13 von 24 im Kurs

Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld bemessen sich am Nettoeinkommen. Wer die Leistung erwartet, sollte rechtzeitig in die günstigere Steuerklasse III wechseln, denn ein höheres Netto bedeutet eine höhere Leistung.

Warum die Steuerklasse hier plötzlich doch zählt

Für die Steuer ist die Klassenwahl neutral. Für Lohnersatzleistungen ist sie es nicht: Diese berechnen sich aus dem Nettoentgelt der letzten Monate. Wer in Klasse V steht, hat ein künstlich niedriges Netto und bekommt entsprechend weniger.

Rechtzeitig wechseln

LeistungBemessungszeitraumWechsel spätestens
Elterngeld12 Monate vor dem Monat der Geburtrund 7 Monate vor der Geburt
Krankengeldletzter Abrechnungszeitraum vor Beginnvor der Erkrankung
Arbeitslosengeldletzte 12 Monatemöglichst früh im Vorjahr

Beim Elterngeld gilt: Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in den zwölf Monaten vor der Geburt überwiegend galt. Ein Wechsel kurz vor der Geburt wirkt daher nicht mehr. Planen Sie mit Vorlauf.

Wie sich der Wechsel auf Ihr Elterngeld auswirkt, zeigt der Elterngeld-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Ihre Angaben

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihr voraussichtliches Basiselterngeld

ca. 1.560 € / Monat

Vereinfachte Berechnung mit einer Ersatzrate von 65 % auf die Netto-Differenz. Massgeblich ist das Elterngeld-Netto, das die Elterngeldstelle ermittelt.

Netto vor der Geburt2.400 €
Teilzeit-Netto während des Bezugs0 €
Ersatzrate65 %
Basis-Elterngeld (min. 300, max. 1.800 EUR)1.560 €
Geschwisterbonus0 €
Mehrlingszuschlag0 €
Elterngeld pro Monat1.560 €
VarianteMonatsbetragBezugsdauerGesamtsumme
Basiselterngeld1.560 €12 Monate (14 mit Partnermonaten)18.720 €
ElterngeldPlus780 €24 Monate (28 mit Partnermonaten)18.720 €

ElterngeldPlus: halber Monatsbetrag, doppelte Bezugsdauer. Beide Varianten lassen sich kombinieren, zum Beispiel erst Basiselterngeld, dann ElterngeldPlus.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Mit Partnermonaten sichern Sie sich 2 Monate extra

Beziehen beide Elternteile Elterngeld und reduziert ein Elternteil mindestens 2 Monate lang sein Einkommen, verlängert sich der Anspruch von 12 auf 14 Monate Basiselterngeld. Das wären bei Ihnen bis zu 3.120 € zusätzlich.

2

Teilzeit bis 32 Stunden pro Woche ist erlaubt

Sie dürfen während des Elterngeldbezugs bis zu 32 Wochenstunden arbeiten. Das Teilzeit-Netto wird dann aber angerechnet und senkt das Elterngeld. Tragen Sie oben ein geplantes Teilzeit-Einkommen ein, um den Effekt zu sehen.

3

Steuerklassen-Tipp: Vor der Geburt wechseln kann hunderte Euro bringen

Das Elterngeld bemisst sich am Netto der 12 Monate vor der Geburt. Wechselt der Elternteil, der Elterngeld bezieht, rechtzeitig in Steuerklasse III, steigt das Bemessungs-Netto und damit das Elterngeld. Der Wechsel muss spätestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein.

Das Wichtigste

  • Lohnersatzleistungen bemessen sich am Netto, nicht am Brutto
  • Beim Elterngeld zählt die Klasse der letzten zwölf Monate vor der Geburt
  • Wechseln Sie rund sieben Monate vor der Geburt, nicht später

Kurz geprüft

Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.

Sie erwarten in acht Monaten ein Kind und stehen in Steuerklasse V. Was ist sinnvoll?

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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