Modul 2: Ehegattensplitting verstehenModul 2 · Lektion 3 von 4
Wie hoch ist Ihr Splittingvorteil?
5 Minuten Lesezeit·Lektion 6 von 24 im Kurs
Der maximale Splittingvorteil beträgt 2026 rund 19.471 Euro im Jahr. Er wird erreicht, wenn ein Partner ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 555.652 Euro hat und der andere nichts verdient. Bei 60.000 Euro Alleinverdienst liegt der Vorteil bei rund 5.800 Euro.
Welche Größenordnung ist realistisch?
Der Splittingvorteil hängt von zwei Faktoren ab: der Höhe des gemeinsamen Einkommens und dem Abstand zwischen den Partnern. Beide müssen zusammenkommen. Ein hohes gemeinsames Einkommen bringt allein nichts, wenn beide gleich viel verdienen.
| zvE gemeinsam | Aufteilung | Splittingvorteil pro Jahr |
|---|---|---|
| 40.000 € | 40.000 / 0 € | rund 1.800 € |
| 60.000 € | 60.000 / 0 € | bis zu 5.800 € |
| 60.000 € | 30.000 / 30.000 € | 0 € |
| 555.652 € | 555.652 / 0 € | 19.471 € (Maximum) |
Oberhalb von rund 555.652 Euro steigt der Vorteil nicht weiter, weil dann beide rechnerischen Hälften in der Proportionalzone liegen und der Tarif dort linear verläuft.
So rechnen Sie es selbst nach
Der Vorteil ist die Differenz zwischen zwei Zahlen: der Steuer nach Grundtarif auf das Gesamteinkommen und der Steuer nach Splittingtarif auf dasselbe Einkommen. Beide liefert der Einkommensteuer-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Einkommensteuer-Rechner 2026
Amtliche Sätze 2026Ihre Einkommensteuer 2026
8.835,00 €
Durchschnittssteuersatz 19,6 %, Grenzsteuersatz 34,0 %. Jeder weitere Euro wird mit dem Grenzsteuersatz belastet.
| Einkommensteuer | 8.835,00 € |
| Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| Kirchensteuer | 0,00 € |
| Gesamt | 8.835,00 € |
Vergleich mit dem Tarif 2025
| Einkommensteuer nach Tarif 2025 | 8.961,00 € |
| Einkommensteuer nach Tarif 2026 | 8.835,00 € |
| Ihre Ersparnis durch den Tarif 2026 | 126,00 € |
| Steuer auf 1.000 Euro mehr Einkommen | +336,00 € |
Tarifzonen 2026
| Zone | Bereich (zvE) | Grenzsteuersatz |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag | bis 12.348 € | 0 % |
| Progressionszone 1 | 12.349 € bis 17.799 € | 14 % bis 24 % |
| Progressionszone 2Ihre Zone | 17.800 € bis 69.878 € | 24 % bis 42 % |
| Spitzensteuersatz | 69.879 € bis 277.825 € | 42 % |
| Reichensteuer | ab 277.826 € | 45 % |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
✓Was Ihr Ergebnis bedeutet
Durchschnittlich 19,6 %, an der Grenze 34,0 %
Auf Ihre gesamten 45.000 € zahlen Sie im Schnitt 19,6 % Einkommensteuer (8.835 €). Jeder zusaetzliche Euro wird aber mit Ihrem Grenzsteuersatz von 34,0 % belastet. Deshalb kosten 1.000 Euro mehr Einkommen Sie 336 € zusaetzliche Steuer, nicht 196 €.
Der Tarif 2026 spart Ihnen 126 € gegenueber 2025
Mit dem Tarif 2025 haetten Sie 8.961 € Einkommensteuer gezahlt, 2026 sind es 8.835 €. Der hoehere Grundfreibetrag (12.348 € statt 12.096 €) und die verschobenen Tarifeckwerte gleichen einen Teil der kalten Progression aus.
Sie zahlen keinen Solidaritaetszuschlag
Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €. Erst darueber setzt der Soli mit einer Milderungszone ein.
Das Wichtigste
- Maximaler Splittingvorteil 2026: rund 19.471 Euro im Jahr
- Erreicht ab etwa 555.652 Euro zvE bei einem Alleinverdiener
- Der Vorteil wächst mit dem Einkommensabstand, nicht mit dem Einkommen allein
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Wovon hängt die Höhe des Splittingvorteils vor allem ab?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026