Modul 5: Gemeinsam Steuern sparenModul 5 · Lektion 4 von 4
Kirchensteuer bei gemischt-konfessionellen Ehen
4 Minuten Lesezeit·Lektion 18 von 24 im Kurs
Gehört nur ein Partner einer Kirche an, zahlt auch nur dieser Kirchensteuer, berechnet auf seinen Anteil an der gemeinsamen Einkommensteuer. Der Satz beträgt 9 Prozent, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent.
Die drei Konstellationen
| Situation | Folge |
|---|---|
| Beide gleiche Konfession | Kirchensteuer auf die gesamte gemeinsame Einkommensteuer |
| Nur einer kirchensteuerpflichtig | Kirchensteuer nur auf seinen Anteil an der Steuer |
| Verschiedene Konfessionen | Jeder zahlt an seine Kirche, jeweils auf seinen Anteil |
Das besondere Kirchgeld
In einigen Bundesländern erhebt die Kirche ein besonderes Kirchgeld, wenn ein Kirchenmitglied mit einem konfessionslosen, deutlich besser verdienenden Partner zusammen veranlagt wird. Es bemisst sich am gemeinsamen Einkommen und kann auch dann anfallen, wenn das Kirchenmitglied selbst wenig oder nichts verdient.
Ihre Kirchensteuer berechnet der Kirchensteuer-Rechner.
Selbst ausrechnen
Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.
§Ihre Angaben
Amtliche Sätze 2026Ihre Kirchensteuer im Jahr
ca. 795 €
Bei einer Einkommensteuer von 8.835 € und einem Satz von 9 % zahlen Sie die angezeigte Kirchensteuer. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe absetzbar (hier vereinfacht nicht beruecksichtigt).
| Einkommensteuer | 8.835 € |
| Kirchensteuersatz | 9 % |
| Kirchensteuer im Jahr | 795 € |
| Kirchensteuer pro Monat | 66 € |
✓Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung
Das Wichtigste
- Kirchensteuersatz: 9 Prozent, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent
- Nur das Kirchenmitglied zahlt, anteilig an der gemeinsamen Steuer
- Das besondere Kirchgeld kann bei konfessionsloser Partnerschaft anfallen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026