SteuerGenau
Modul 2: Ehegattensplitting verstehen

Modul 2 · Lektion 2 von 4

Wie der Splittingtarif rechnet

5 Minuten Lesezeit·Lektion 5 von 24 im Kurs

Ein Beispiel: Bei einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen von 80.000 Euro wird auf 40.000 Euro die Grundtarif-Steuer berechnet und verdoppelt. Das ergibt spürbar weniger als die Steuer auf 80.000 Euro nach dem Grundtarif, weil die zweite Hälfte nicht in die höheren Tarifzonen rutscht.

Die Tarifzonen 2026

Der Tarif nach § 32a EStG kennt fünf Zonen. Wer den Splittingvorteil verstehen will, muss nur wissen, wo die Grenzen liegen:

Zonezu versteuerndes EinkommenSteuersatz
Grundfreibetragbis 12.348 €0 %
Progressionszone 112.349 bis 17.799 €14 bis 24 %
Progressionszone 217.800 bis 69.878 €24 bis 42 %
Proportionalzone69.879 bis 277.825 €42 %
Reichensteuerab 277.826 €45 %

Ein durchgerechnetes Beispiel

Ein Paar hat zusammen 80.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, verdient von nur einem Partner. Nach dem Grundtarif läge ein großer Teil davon in der 42-Prozent-Zone. Nach dem Splittingtarif wird stattdessen die Steuer auf 40.000 Euro ermittelt und verdoppelt. Diese 40.000 Euro liegen vollständig in der Progressionszone 2, wo der Grenzsteuersatz noch deutlich unter 42 Prozent liegt.

Rechnen Sie Ihren eigenen Fall im Einkommensteuer-Rechner durch: einmal mit dem gemeinsamen Einkommen und einmal mit der Hälfte.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Einkommensteuer-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Einkommensteuer 2026

8.835,00 €

Durchschnittssteuersatz 19,6 %, Grenzsteuersatz 34,0 %. Jeder weitere Euro wird mit dem Grenzsteuersatz belastet.

Einkommensteuer8.835,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Gesamt8.835,00 €

Vergleich mit dem Tarif 2025

Einkommensteuer nach Tarif 20258.961,00 €
Einkommensteuer nach Tarif 20268.835,00 €
Ihre Ersparnis durch den Tarif 2026126,00 €
Steuer auf 1.000 Euro mehr Einkommen+336,00 €

Tarifzonen 2026

ZoneBereich (zvE)Grenzsteuersatz
Grundfreibetragbis 12.348 €0 %
Progressionszone 112.349 € bis 17.799 €14 % bis 24 %
Progressionszone 2Ihre Zone17.800 € bis 69.878 €24 % bis 42 %
Spitzensteuersatz69.879 € bis 277.825 €42 %
Reichensteuerab 277.826 €45 %

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Durchschnittlich 19,6 %, an der Grenze 34,0 %

Auf Ihre gesamten 45.000 € zahlen Sie im Schnitt 19,6 % Einkommensteuer (8.835 €). Jeder zusaetzliche Euro wird aber mit Ihrem Grenzsteuersatz von 34,0 % belastet. Deshalb kosten 1.000 Euro mehr Einkommen Sie 336 € zusaetzliche Steuer, nicht 196 €.

2

Der Tarif 2026 spart Ihnen 126 € gegenueber 2025

Mit dem Tarif 2025 haetten Sie 8.961 € Einkommensteuer gezahlt, 2026 sind es 8.835 €. Der hoehere Grundfreibetrag (12.348 € statt 12.096 €) und die verschobenen Tarifeckwerte gleichen einen Teil der kalten Progression aus.

3

Sie zahlen keinen Solidaritaetszuschlag

Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €. Erst darueber setzt der Soli mit einer Milderungszone ein.

Das Wichtigste

  • Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro pro Person
  • Ab 69.878 Euro zvE greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent
  • Splitting hält die halbierte Bemessungsgrundlage in einer niedrigeren Zone

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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