Modul 2: Ehegattensplitting verstehenModul 2 · Lektion 1 von 4
Was Ehegattensplitting genau ist
4 Minuten Lesezeit·Lektion 4 von 24 im Kurs
Beim Ehegattensplitting addiert das Finanzamt beide zu versteuernden Einkommen, halbiert die Summe, berechnet darauf die Einkommensteuer und verdoppelt das Ergebnis. Weil der Steuertarif progressiv ist, senkt dieser Umweg die Steuer immer dann, wenn die Partner unterschiedlich viel verdienen.
Der Rechenweg in drei Schritten
Das Verfahren steht in § 32a Absatz 5 EStG und ist erstaunlich simpel:
- Beide zu versteuernden Einkommen addieren
- Die Summe halbieren und darauf die Einkommensteuer nach dem Grundtarif berechnen
- Diesen Steuerbetrag verdoppeln
Warum ist das günstiger?
Weil der Einkommensteuertarif progressiv ist: Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen von 14 Prozent bis 42 Prozent. Wer allein 80.000 Euro verdient, zahlt auf die obersten Euro den Spitzensteuersatz. Werden dieselben 80.000 Euro rechnerisch auf zwei Personen mit je 40.000 Euro verteilt, bleibt jede Hälfte in einer niedrigeren Tarifzone.
| Konstellation | zvE Partner A | zvE Partner B | Splittingvorteil |
|---|---|---|---|
| Alleinverdiener | 80.000 € | 0 € | hoch |
| Ungleich | 60.000 € | 20.000 € | mittel |
| Gleich | 40.000 € | 40.000 € | null |
Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro pro Person wird dabei doppelt genutzt, gemeinsam also 24.696 Euro, auch wenn nur einer verdient.
Das Wichtigste
- Addieren, halbieren, versteuern, verdoppeln
- Der Vorteil entsteht allein durch die Tarifprogression
- Bei gleichem Einkommen beider Partner ist der Vorteil null
Kurz geprüft
Ohne Bewertung. Die Erklärung erscheint nach Ihrer Antwort.
Beide Partner verdienen exakt gleich viel. Wie hoch ist der Splittingvorteil?
Quellen
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026