SteuerGenau
Modul 3: Die Steuerklassen

Modul 3 · Lektion 3 von 4

IV und IV: der unauffällige Standard

4 Minuten Lesezeit·Lektion 10 von 24 im Kurs

Bei IV/IV wird jeder Partner besteuert, als wäre er ledig. Das passt, wenn beide ungefähr gleich viel verdienen. Nachzahlungen sind selten, häufig gibt es sogar eine kleine Erstattung, weil der Splittingvorteil erst mit der Steuererklärung ankommt.

Für wen IV/IV die richtige Wahl ist

Für alle Paare mit ähnlichen Einkommen und für alle, die monatliche Planungssicherheit einer maximalen Liquidität vorziehen. Da beide wie Ledige abgerechnet werden, ist der Lohnsteuerabzug tendenziell etwas zu hoch. Die Differenz kommt als Erstattung zurück.

Keine Pflicht zur Steuererklärung, aber fast immer sinnvoll

IV/IV löst anders als III/V keine Pflichtveranlagung aus. Trotzdem sollten Sie eine Erklärung abgeben: Ohne sie bleibt der Splittingvorteil ungenutzt. Genau das ist der teuerste Fehler bei dieser Kombination.

Wie hoch Ihre Erstattung ausfallen könnte, schätzt der Lohnsteuer-Erstattungs-Check.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Steuerklassen-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

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Unsere Empfehlung fuer Ihr Monatsnetto

III / V

Diese Kombination bringt Ihnen 81,75 € mehr gemeinsames Netto pro Monat als IV/IV, insgesamt 4.462,92 € im Monat.

Alle drei Kombinationen im Vergleich

KombinationNetto P1Netto P2GemeinsamDiff. zu IV/IV
IV / IV2.893,75 €1.487,42 €4.381,17 €0,00 €
III / VEmpfehlung3.244,75 €1.218,17 €4.462,92 €+81,75 €
V / III2.538,83 €1.577,00 €4.115,83 €-265,33 €

Vereinfachte Schaetzung: ohne Kirchensteuer, Bundesland NW, Steuerklasse V naeherungsweise gerechnet. Ihre Lohnabrechnung kann abweichen.

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Die Jahressteuer bleibt in jeder Kombination gleich

Die Steuerklasse steuert nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, also Ihre Liquiditaet. Nach der Steuererklaerung landet jedes Paar bei derselben Jahressteuer. Mit III / V haben Sie 81,75 € pro Monat frueher in der Tasche, nicht mehr Geld insgesamt.

2

Bei III/V ist die Steuererklaerung Pflicht

Sobald ein Ehepartner nach Steuerklasse V oder VI besteuert wird, sind Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet (Par. 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Bei IV/IV besteht diese Pflicht nicht automatisch.

3

Nachzahlungsrisiko bei III/V einplanen

Die Kombination III/V behaelt oft zu wenig Lohnsteuer ein, vor allem wenn beide Partner nennenswert verdienen. Dann fordert das Finanzamt die Differenz mit dem Steuerbescheid nach. Legen Sie den monatlichen Vorteil am besten teilweise zurueck oder waehlen Sie IV/IV mit Faktor.

4

Elterngeld: rechtzeitig die Steuerklasse wechseln

Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Der Partner, der in Elternzeit geht, sollte deshalb frueh in die guenstigere Steuerklasse (III) wechseln. Der Wechsel muss in der Regel mindestens 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes beantragt sein, damit er beim Elterngeld zaehlt.

Das Wichtigste

  • IV/IV ist der automatische Standard nach der Heirat
  • Nachzahlungen sind selten, Erstattungen häufig
  • Ohne Steuererklärung bleibt der Splittingvorteil liegen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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