SteuerGenau
Modul 1: Was sich durch die Heirat ändert

Modul 1 · Lektion 3 von 3

Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung

5 Minuten Lesezeit·Lektion 3 von 24 im Kurs

Die Zusammenveranlagung ist für fast alle Paare günstiger, weil nur sie den Splittingtarif eröffnet. Die Einzelveranlagung lohnt sich in Sonderfällen, etwa wenn ein Partner hohe Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt bezogen hat oder wenn außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Was ist der Unterschied?

Bei der Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden beide Einkommen addiert und gemeinsam versteuert. Nur so greift der Splittingtarif. Bei der Einzelveranlagung gibt jeder Partner eine eigene Erklärung ab und wird nach dem Grundtarif besteuert, so wie ein Lediger.

Wann kann Einzelveranlagung günstiger sein?

Die Ausnahmen sind selten, aber real:

  • Hohe Lohnersatzleistungen. Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Bei der Zusammenveranlagung trifft dieser erhöhte Satz auch das Einkommen des Partners.
  • Außergewöhnliche Belastungen. Die zumutbare Belastung nach § 33 EStG richtet sich nach dem Gesamtbetrag der Einkünfte. Bei Einzelveranlagung ist dieser niedriger, also wird die Grenze früher überschritten.
  • Ein Partner hat Verluste. In Einzelfällen lässt sich ein Verlustvortrag einzeln besser nutzen.

Die Wahl ist jedes Jahr neu möglich und lässt sich bis zur Bestandskraft des Bescheids ändern. Rechnen Sie im Zweifel beide Varianten durch, mit dem Einkommensteuer-Rechner.

Selbst ausrechnen

Die Zahlen oben sind ein Beispiel. Hier rechnen Sie Ihren eigenen Fall.

§Einkommensteuer-Rechner 2026

Amtliche Sätze 2026

Kostenlos · Ihre Eingaben verlassen den Browser nicht

Ihre Einkommensteuer 2026

8.835,00 €

Durchschnittssteuersatz 19,6 %, Grenzsteuersatz 34,0 %. Jeder weitere Euro wird mit dem Grenzsteuersatz belastet.

Einkommensteuer8.835,00 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Gesamt8.835,00 €

Vergleich mit dem Tarif 2025

Einkommensteuer nach Tarif 20258.961,00 €
Einkommensteuer nach Tarif 20268.835,00 €
Ihre Ersparnis durch den Tarif 2026126,00 €
Steuer auf 1.000 Euro mehr Einkommen+336,00 €

Tarifzonen 2026

ZoneBereich (zvE)Grenzsteuersatz
Grundfreibetragbis 12.348 €0 %
Progressionszone 112.349 € bis 17.799 €14 % bis 24 %
Progressionszone 2Ihre Zone17.800 € bis 69.878 €24 % bis 42 %
Spitzensteuersatz69.879 € bis 277.825 €42 %
Reichensteuerab 277.826 €45 %

Stand: Steuerjahr 2026 · Schätzung nach amtlichen Sätzen · keine Steuerberatung

Was Ihr Ergebnis bedeutet

1

Durchschnittlich 19,6 %, an der Grenze 34,0 %

Auf Ihre gesamten 45.000 € zahlen Sie im Schnitt 19,6 % Einkommensteuer (8.835 €). Jeder zusaetzliche Euro wird aber mit Ihrem Grenzsteuersatz von 34,0 % belastet. Deshalb kosten 1.000 Euro mehr Einkommen Sie 336 € zusaetzliche Steuer, nicht 196 €.

2

Der Tarif 2026 spart Ihnen 126 € gegenueber 2025

Mit dem Tarif 2025 haetten Sie 8.961 € Einkommensteuer gezahlt, 2026 sind es 8.835 €. Der hoehere Grundfreibetrag (12.348 € statt 12.096 €) und die verschobenen Tarifeckwerte gleichen einen Teil der kalten Progression aus.

3

Sie zahlen keinen Solidaritaetszuschlag

Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 20.350 €. Erst darueber setzt der Soli mit einer Milderungszone ein.

Das Wichtigste

  • Nur die Zusammenveranlagung eröffnet den Splittingtarif
  • Einzelveranlagung kann bei Lohnersatzleistungen günstiger sein
  • Die Wahl treffen Sie jedes Jahr neu in der Steuererklärung

Quellen

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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