SteuerGenau
Modul 7: Wird III/V abgeschafft?

Modul 7 · Lektion 2 von 3

Was das Faktorverfahren ändern würde

3 Minuten Lesezeit·Lektion 23 von 24 im Kurs

Der Plan sah vor, III und V durch das Faktorverfahren in Klasse IV zu ersetzen. Die gemeinsame Jahressteuer bliebe exakt gleich. Verändert würde nur die monatliche Verteilung zwischen den Partnern, die dann dem jeweiligen Einkommensanteil entspräche.

Was sich ändern würde und was nicht

GrößeWirkung der Reform
Gemeinsame Jahressteuerunverändert
Splittingvorteilunverändert
Monatliche Verteilungnach Einkommensanteil statt nach Klassenwahl
Netto des Geringverdienershöher
Netto des Besserverdienersniedriger

Wichtig: Das Ehegattensplitting selbst stand nie zur Disposition. Es geht ausschließlich um den monatlichen Lohnsteuerabzug.

Das Faktorverfahren gibt es heute schon. Sie können es jederzeit beantragen, siehe Modul 3.

Das Wichtigste

  • Die Jahressteuer bliebe identisch
  • Nur die monatliche Verteilung würde sich ändern
  • Das Ehegattensplitting selbst stand nie zur Debatte

Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026

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