Modul 7: Wird III/V abgeschafft?Modul 7 · Lektion 2 von 3
Was das Faktorverfahren ändern würde
3 Minuten Lesezeit·Lektion 23 von 24 im Kurs
Der Plan sah vor, III und V durch das Faktorverfahren in Klasse IV zu ersetzen. Die gemeinsame Jahressteuer bliebe exakt gleich. Verändert würde nur die monatliche Verteilung zwischen den Partnern, die dann dem jeweiligen Einkommensanteil entspräche.
Was sich ändern würde und was nicht
| Größe | Wirkung der Reform |
|---|---|
| Gemeinsame Jahressteuer | unverändert |
| Splittingvorteil | unverändert |
| Monatliche Verteilung | nach Einkommensanteil statt nach Klassenwahl |
| Netto des Geringverdieners | höher |
| Netto des Besserverdieners | niedriger |
Wichtig: Das Ehegattensplitting selbst stand nie zur Disposition. Es geht ausschließlich um den monatlichen Lohnsteuerabzug.
Das Faktorverfahren gibt es heute schon. Sie können es jederzeit beantragen, siehe Modul 3.
Das Wichtigste
- Die Jahressteuer bliebe identisch
- Nur die monatliche Verteilung würde sich ändern
- Das Ehegattensplitting selbst stand nie zur Debatte
Zuletzt geprüft: 28. Juli 2026